Sonntag, 23. März 2014

Präzisierung Fragen an den Bürgermeister zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans S44


Generell sind wir nicht gegen Bebauung in Schiefbahn aber die Bebauung des Schiefbahner Dreiecks ist nicht nur verkehrstechnisch ein Fehler!
Das wollen wir auch mit den Fragen zu den Kosten des "Schiefbahner Dreiecks" beweisen,
Denn:
Die Bauleitplanung 44S  entspricht nicht dem  Grundsatz:

Es ist auch gut für die Bürger und die Politik !




Wir bitten alle Parteien und Unterstützer auf  Bürgermeister und Verwaltung einzuwirken die folgenden Fragen sachlich zu beantworten.


                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
                                                                                                   Schiefbahn, 24.03.2014


Präzisierung Fragen zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans  S44

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heyes,

Dem Antwortschreiben der Verwaltung  vom 16.12.2013 müssen wir entnehmen, dass ein Teil unserer Fragen nicht verstanden wurden. Aus dem Antwortschreiben ergeben sich für uns auch neue Fragen. Deshalb haben wir die Fragen wie folgt präzisiert und aktualisiert.

Frau Stall hat uns in Ihrer Antwort  mitgeteilt, dass die in Ihrer  Kostenabschätzung vom 24.10.2013 aufgeführten Einzahlungen für 2017  E-Kosten für Hülser und Müllers  ein Fehler wären und deshalb die Aufstellung geändert würde. Dies bedeutet jedoch, dass in der Bilanz 412.000 € fehlen. Wie ist das zu erklären?

Was ist in der gleichen Spalte unter Erschließungskostenerstattung 2.BA an Priv + Baut. von 1.049.109,49 € zu verstehen?

Frau Stall hat uns mit gleichem Schreiben mitgeteilt, dass die Stadt Kosten von 210.000 Euro für den Lärmschutzwall übernimmt. Damit werden alle Willicher Steuerzahler belastet. Warum wird diese Kostenübernahme der Stadt in der Kostenaufstellung vom 24.10.2013 nicht aufgeführt?

Der  Kämmerer hat in seinem Haushaltsentwurf   Beiträge von 766.000€ für den Lärmschutzwall gezeigt. Wie setzen sich die Beiträge von 766.000 € zusammen bzw. wer soll diese erbringen?

In Ihrem  Antwortschreiben vom 16,12.2013 wird  ausgeführt :  „Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden“. Frau Stall hat in einer Planungsausschusssitzung erklärt, dass alle Anwohner des geplanten Neubaugebietes deren Beurteilungslärmpegel um 3 dBA  durch den Lärmschutzwall gesenkt wird sich an den Kosten beteiligen müssen.
1.Was ist denn jetzt  richtig ?
     2.Lässt das KAG eine ausschließliche Kostenumlage auf  das Baugebiet eigentlich zu?
     3.Was sagt die Satzung der Stadt Willich über die Beitragspflicht bei         Lärmschutzwällen?
     4.  Die derzeitigen Anwohner Rubensweg, Albrecht Dürer Straße, Augustinerinnen Straße und Willicher Str.  werden möglicherweise eine um  3 dBA durch den Lärmschutzwall entlastet . Sollte dies eintreffen werden sie dan auch einen Beitrag entrichten  müssen.

Die geschätzten Kosten für den Lärmschutzwall betragen 2.100.000€ davon sollen laut Haushaltsentwurf  766.000 € an Beiträgen eingenommen werden. Die Stadt übernimmt wie Sie geschrieben haben 210.000  €. Wie sollen die fehlenden 1.124.000 € gedeckt werden?

Die Kosten für den Ausbau  der Willicher Straße werden in Ihrer  Kostenaufstellung auf 600.100 € geschätzt. Laut KAG muss  auch die Stadt und damit der Willicher Steuerzahler einen Anteil der Kosten übernehmen. Nach der Satzung der Stadt Willich errechnet sich  der Anteil der Stadt an der Kosten der Willicher Straße auf etwa  350.000 €. Warum ist dieser Beitrag der Stadt an den Kosten nicht in der Kostenaufstellung aufgeführt?

Der Beitrag der Anlieger der Willicher Str. wurde von Ihnen auf 6 €/m² geschätzt. Wie hoch ist der Gesamtbetrag für den Ausbau der Willicher Str. der als Beitrag von den derzeitigen Anliegern schätzungsweise zu erbringen ist?
  
Bei 12 Häusern (Willicherstr. 55 bis 73 und Augustinerinnen Str.) und einer Fläche von  durchschnittlich 500 m² ergibt sich ein  Gesamtbeitrag  von 43.200 €. Die Stadt übernimmt geschätzt 350.000 Euro. Bei Gesamtkosten von   600.000 € ergibt sich ein Fehlbetrag von  ca. 200.000 €. Wie wird dieser Betrag gedeckt?

In Ihrem Schreiben vom 16.12.2013 wird festgestellt.“ Kosten auf der Willicher Str. für öffentliche Stellplätze würden  auch den anliegenden Neubaugrundstücken zugeordnet.“  Sind das dann zusätzliche Kosten für die Baugrundstücke?

Wie setzen sich die angesetzten Erschließungsbeiträge füt  die Neubaugrundstücke von 150,00 € / m² im Detail  zusammen (z.B.: Lärmschutzwall, Straßenbau, Versickerung Straßenentwässerung,   Ausgleichsmaßnahmen, Kanalanschlussbeitrag,  usw.)?

Auf Grund der von Ihnen veröffentlichten Zahlen kann man einen Selbstbehalt der Verkäufer dieses Neubaugebietes von mindestens 26% errechnen!  Bisher war eindeutige Politik, dass Verkäufer  maximal  10% der Fläche als Selbstbehalt erhalten dürfen. Warum hat man zugelassen, dass sich hier einige ein „goldene Nase“ verdienen? Wir fordern  hier eine neutrale Untersuchung.

Wie hoch sind die Beiträge für die Erschließungskosten in €/m² die bei Selbstbehalt zu entrichten sind.

Werden  jetzt, nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst  ist,  Ausschreibung für alle Arbeiten an dem Projekt eingeholt?

Alle Beteiligten versprechen, dass wenn  die  Ausschreibungen zeigen dass Planungskosten überschritten werden die Baupläne gestoppt werden. Wie hoch darf der maximale Fehlbetrag in Euro oder Prozent der Gesamtkosten sein?

Ab welchem Verfahrensschritt in der Bauleitplanung kann man erfahren wie hoch die Folgekosten für das Neubauprojekt sind?

Wie hoch werden  die Folgekosten für das Neubaugebiet geschätzt?

Wie hoch wären die Kosten für eine Ampelanlage für den Straßenknoten L382/Willicher Str.?

Für Zinsen und Kosten der Verwaltung fehlen  Beträge in der Kostenaufstellung. Diese sind nach Ihrer Ansicht immer vorhanden und damit nicht anrechenbar. Zumindest Zinskosten hätte die Kostenaufstellung enthalten müssen. Wir stellen fest: Wenn Unternehmen so rechnen würden wären  sie schnell Pleite.

Wir glauben, dass die Bauplanung 44S nicht nur aus Verkehrs- sondern auch aus Kostengründen falsch ist. Diese Zweifel wollen wir durch die Beantwortung dieses Schreibens von ihnen ausgeräumt wissen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sich nicht wie bei dem letzten Schreiben auf die Genehmigung des Finanzausschusses zu berufen. Mit der Beantwortung dieser Fragen geben sie sicher keine geheim zu haltenden Fakten preis.

Weiterhin  möchten Sie bitten dieses Mal Ihre Antworten direkt den Fragen zuzuordnen,da wir aber auch offensichtlich Sie selber durch die Art der Beantwortung  unserer ersten Fragen verwirrt wurden.  

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de


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