Generell sind wir nicht gegen Bebauung in Schiefbahn aber die Bebauung des Schiefbahner Dreiecks ist nicht nur verkehrstechnisch ein Fehler!
Das wollen wir auch mit den Fragen zu den Kosten des "Schiefbahner Dreiecks" beweisen,
Denn:
Die Bauleitplanung 44S entspricht nicht
dem Grundsatz:
Es ist auch gut für
die Bürger und die Politik !
Wir bitten alle Parteien und Unterstützer auf Bürgermeister und Verwaltung einzuwirken die folgenden Fragen sachlich zu beantworten.
Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung
Schiefbahner Norden
Internet:
http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
Schiefbahn, 24.03.2014
Schiefbahn, 24.03.2014
Präzisierung
Fragen zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans S44
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heyes,
Dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 16.12.2013 müssen wir entnehmen, dass ein
Teil unserer Fragen nicht verstanden wurden. Aus dem Antwortschreiben ergeben
sich für uns auch neue Fragen. Deshalb haben wir die Fragen wie folgt
präzisiert und aktualisiert.
Frau Stall hat uns in Ihrer Antwort mitgeteilt, dass die in Ihrer Kostenabschätzung vom 24.10.2013 aufgeführten
Einzahlungen für 2017 E-Kosten für
Hülser und Müllers ein Fehler wären und
deshalb die Aufstellung geändert würde. Dies bedeutet jedoch, dass in der Bilanz 412.000 € fehlen.
Wie ist das zu erklären?
Was ist in der gleichen Spalte unter
Erschließungskostenerstattung 2.BA an Priv + Baut. von 1.049.109,49 € zu
verstehen?
Frau Stall hat uns mit gleichem Schreiben mitgeteilt,
dass die Stadt Kosten von 210.000
Euro für den Lärmschutzwall übernimmt. Damit
werden alle Willicher Steuerzahler belastet. Warum wird diese Kostenübernahme
der Stadt in der Kostenaufstellung vom 24.10.2013 nicht aufgeführt?
Der Kämmerer
hat in seinem Haushaltsentwurf Beiträge
von 766.000€ für den Lärmschutzwall
gezeigt. Wie setzen sich die Beiträge von 766.000 € zusammen bzw. wer soll
diese erbringen?
In Ihrem Antwortschreiben vom 16,12.2013 wird ausgeführt : „Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte
finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im
Baugebiet umgelegt werden“. Frau Stall hat in einer Planungsausschusssitzung erklärt, dass alle
Anwohner des geplanten Neubaugebietes
deren Beurteilungslärmpegel um 3 dBA
durch den Lärmschutzwall gesenkt wird sich an den Kosten beteiligen müssen.
1.Was ist denn jetzt richtig ?
2.Lässt das KAG eine ausschließliche
Kostenumlage auf das Baugebiet eigentlich
zu?
3.Was sagt die Satzung der Stadt
Willich über die Beitragspflicht bei Lärmschutzwällen?
4. Die derzeitigen Anwohner Rubensweg, Albrecht Dürer Straße, Augustinerinnen
Straße und Willicher Str. werden
möglicherweise eine um 3 dBA durch den
Lärmschutzwall entlastet . Sollte dies eintreffen werden sie dan auch einen
Beitrag entrichten müssen.
Die geschätzten Kosten für den Lärmschutzwall
betragen 2.100.000€ davon sollen laut Haushaltsentwurf 766.000 € an Beiträgen eingenommen werden.
Die Stadt übernimmt wie Sie geschrieben haben 210.000 €. Wie
sollen die fehlenden 1.124.000 € gedeckt werden?
Die Kosten für den Ausbau der Willicher Straße werden in Ihrer Kostenaufstellung auf 600.100 € geschätzt.
Laut KAG muss auch die Stadt und damit
der Willicher Steuerzahler einen Anteil der Kosten übernehmen. Nach der Satzung
der Stadt Willich errechnet sich der Anteil der Stadt an der Kosten der
Willicher Straße auf etwa 350.000 €. Warum
ist dieser Beitrag der Stadt an den Kosten nicht in der Kostenaufstellung aufgeführt?
Der Beitrag der Anlieger der Willicher Str. wurde
von Ihnen auf 6 €/m² geschätzt. Wie hoch ist der Gesamtbetrag für den Ausbau der Willicher Str. der als Beitrag von
den derzeitigen Anliegern
schätzungsweise zu erbringen ist?
Bei 12 Häusern (Willicherstr. 55 bis 73 und
Augustinerinnen Str.) und einer Fläche von
durchschnittlich 500 m² ergibt sich ein
Gesamtbeitrag von 43.200 €. Die
Stadt übernimmt geschätzt 350.000 Euro. Bei Gesamtkosten von 600.000 € ergibt sich ein Fehlbetrag
von ca. 200.000 €. Wie wird dieser
Betrag gedeckt?
In Ihrem Schreiben vom 16.12.2013 wird
festgestellt.“ Kosten auf der Willicher Str. für öffentliche Stellplätze
würden auch den anliegenden
Neubaugrundstücken zugeordnet.“ Sind das
dann zusätzliche Kosten für die Baugrundstücke?
Wie setzen sich die angesetzten
Erschließungsbeiträge füt die
Neubaugrundstücke von 150,00 € / m² im Detail
zusammen (z.B.: Lärmschutzwall, Straßenbau, Versickerung Straßenentwässerung, Ausgleichsmaßnahmen,
Kanalanschlussbeitrag, usw.)?
Auf Grund der von Ihnen veröffentlichten Zahlen kann
man einen Selbstbehalt der Verkäufer dieses Neubaugebietes von mindestens 26%
errechnen! Bisher war eindeutige
Politik, dass Verkäufer maximal 10% der Fläche als Selbstbehalt erhalten
dürfen. Warum hat man zugelassen, dass sich hier einige ein „goldene Nase“
verdienen? Wir fordern hier eine
neutrale Untersuchung.
Wie hoch sind die Beiträge für die Erschließungskosten
in €/m² die bei Selbstbehalt zu entrichten sind.
Werden jetzt,
nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst
ist, Ausschreibung für alle Arbeiten
an dem Projekt eingeholt?
Alle Beteiligten versprechen, dass wenn die Ausschreibungen zeigen dass Planungskosten überschritten
werden die Baupläne gestoppt werden. Wie hoch darf der maximale Fehlbetrag in
Euro oder Prozent der Gesamtkosten sein?
Ab welchem Verfahrensschritt in der Bauleitplanung
kann man erfahren wie hoch die Folgekosten für das Neubauprojekt sind?
Wie hoch werden die Folgekosten für das Neubaugebiet
geschätzt?
Wie hoch wären die Kosten für eine Ampelanlage für
den Straßenknoten L382/Willicher Str.?
Für Zinsen und Kosten der Verwaltung fehlen Beträge in der Kostenaufstellung. Diese sind
nach Ihrer Ansicht immer vorhanden und damit nicht anrechenbar. Zumindest
Zinskosten hätte die Kostenaufstellung enthalten müssen. Wir stellen fest: Wenn
Unternehmen so rechnen würden wären sie
schnell Pleite.
Wir glauben, dass die Bauplanung 44S nicht
nur aus Verkehrs- sondern auch aus Kostengründen falsch ist. Diese Zweifel
wollen wir durch die Beantwortung dieses Schreibens von ihnen ausgeräumt
wissen.
Aus diesem
Grund möchten wir Sie bitten, sich nicht wie bei dem letzten Schreiben auf die
Genehmigung des Finanzausschusses zu berufen. Mit der Beantwortung dieser
Fragen geben sie sicher keine geheim zu haltenden Fakten preis.
Weiterhin möchten Sie bitten dieses Mal Ihre Antworten
direkt den Fragen zuzuordnen,da wir aber auch offensichtlich Sie selber durch
die Art der Beantwortung unserer ersten
Fragen verwirrt wurden.
Mit freundlichen
Grüßen
Ralf Lück
Willicher Str. 55 Tel. 02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de
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