Donnerstag, 17. April 2014
Es tut sich was in unserer Sache !
Unglaublich aber wahr. Damit haben wir als Bürgerinitiative überhaupt nicht gerechnet. Die Fraktionsvorsitzenden der CDU und FDP Herr Bäumges und Herr Donath. setzen sich im Wahlkampf gemeinsam in einem Schreiben an die Verwaltung dafür ein, dass die Bürgerinitiative und interessierte Bürger frühzeitig über das Verkehrsgutachten Schiefbahn informiert werden.
Montag, 14. April 2014
Wir hätten da mal einen Sparvorschlag zum Haushalt 2014
Durch Kommunalsoli und Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst ist ein Kostendefizit von etwa 800.000 Euro entstanden. Weitere ungeplante Ausgaben drohen in 2014 dem Willicher Haushalt.
Da ist z.B.: die Verwaltungsklage der Beamten, die zu einer weiteren
ungeplanten Unterdeckung des Haushalt führen würde.
Jetzt soll gespart werden. Aber wo?
Hier unser Vorschlag: Wenn man an einer anderen Stelle als am
Schiefbahner Dreieck 80 bis 100
Wohneinheiten bauen würde (die kein zusätzliches Verkehrschaos nach sich ziehen) könnten man einen Lärmschutzwall für 2.1 Millionen Euro sparen.
Das Defizit wäre gedeckt und der Bürgermeister hätte nicht nur für die Schützen Geld um deren Hallenkosten zu reduzieren.
Auch ein Kreisverkehr von etwa 2 Millionen Euro ist nicht
unbedingt nötig und „nice to have“. Ein Unfallschwerpunkt liegt hier nicht mehr vor. Dieses Geld in Straßenreparaturen angelegt
wäre sinnvoller ausgegeben.
Presseerkärung zu Schiefbahner Verkehrsgutachten
Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden
Presseinformation
Verwaltung
verweigert Einsicht in Schiefbahner
Verkehrsgutachten.
Nachdem der Planungsausschuss im November 2013 eine
Verkehrsstudie beschlossen hatte wurde von der Verwaltung verhindert, dass die
Bürgerinitiative Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden bei der Erstellung der
Studie zu 44S mitwirkt. Die Verwaltung hatte versprochen uns einzubinden jedoch in keiner
Weise Kontakt zu uns aufgenommen.
Die Antwort auf unsere anschließenden Fragen zum Verkehr in Schiefbahn wurden nur mangelhaft beantwortet. Aus den Antworten ging hervor, dass die in Auftrag gegebene Studie in keiner Weise auf die Verkehrsproblematik der betroffenen Straßen eingeht.
Auch Antwort auf die Präzisierung unserer Fragen zum Verkehr vom 24.3.2014 warten wir noch immer.
Die Antwort auf unsere anschließenden Fragen zum Verkehr in Schiefbahn wurden nur mangelhaft beantwortet. Aus den Antworten ging hervor, dass die in Auftrag gegebene Studie in keiner Weise auf die Verkehrsproblematik der betroffenen Straßen eingeht.
Auch Antwort auf die Präzisierung unserer Fragen zum Verkehr vom 24.3.2014 warten wir noch immer.
Um zu prüfen ob die Willicher Straße. zusätzlichen Verkehr noch
aufnehmen kann hätte man keine teure Studie für 15.000 € in Auftrag geben müssen.
Ganz unverständlich und merkwürdig ist, dass die Verwaltung
es jetzt ablehnt uns Einsicht in das Gutachten nehmen zu lassen. Das Gutachten
liegt seit 3 Wochen der Veraltung vor.
Uns wurde gesagt, dass das Ergebnis der Studie eventuell erst nach der Wahl, Ende Mai, bekannt
gemacht würde.
Was soll das? Wir wollen das Gutachten sofort einsehen. Geheimhaltung und Unterschlagung
machen nur misstrauisch. Ist das die
Transparenz die vor der Wahl versprochen wird? Die Verwaltung muss wieder
lernen, dass sie von den Bürgern bezahlt für die Bürger arbeitet. Wir erwarten vom
Bürgermeister, dass er hier endlich einmal ein Machtwort spricht.
Ralf
Lück Willicher Str. 55 Tel.
02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de
FDP will Bürgeranhörung wegen Schiefbahner Verkehrsgutachten jetzt!!
Der folgende Artikel der in der RP am 11.4.2014 zu lesen war können wir voll unterschreiben !
FDP will Bürgeranhörung
wegen Schiefbahner Verkehrsgutachten jetzt!!
Die FDP ist verärgert,
dass das vorliegende Gutachten zur Verkehrssituation auf der Willicher Strasse
in Schiefbahn nicht mit den Bürgern und der Politik besprochen
wird.
Der stellv.
Fraktionsvorsitzender der FDP, Ratsherr Franz-Josef Stapel aus Schiefbahn
versteht nicht, warum die Verwaltung das Gutachten, dass die Steuerzahler
bezahlen nicht „herausrücken“ will.
„Ich denke, man will vor
den Wahlen keine weitere qualitative Verkehrsdiskussion in Schiefbahn haben, um
den Anwohnern und allen Schiefbahnern nach den Wahlen sagen zu können, es ist
alles i.O.. Der Verkehr ist ja nicht so schlimm, wir können das Schiefbahner
Dreieck bebauen“ so Stapel.
Verärgert ist die
FDP-Fraktion auch von der Antwort der techn. Beigeordneten, „die Endfassung läge
nicht vor und das weitere Vorgehen könne frühestens in der nächsten Obleute
Sitzung entschieden werden“.
„Das eine Brüskierung
aller Beteiligten, ich frage mich, wer hier in dieser Stadt eigentlich die
Entscheidungen trifft?“ so Franz-Josef Stapel,.
„Man könnte den Eindruck
gewinnen, dass der Bürgermeister nicht mehr Herr im eigenen Haus ist, denn die
Obleute der Fraktionen sprechen vor einer Sitzung über die Tagesordnung der
kommenden Sitzung. Sie können keine Entscheidungen treffen, höchstens
Empfehlungen abgeben“ so die FDP weiter.
Die FDP-Fraktion fordert,
dass das Gutachten in seiner jetzigen Fassung sofort und ohne Einschränkungen im
Rahmen einer Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt
wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Franz-Josef
Stapel
Sonntag, 23. März 2014
Präzisierung Fragen an den Bürgermeister zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans S44
Generell sind wir nicht gegen Bebauung in Schiefbahn aber die Bebauung des Schiefbahner Dreiecks ist nicht nur verkehrstechnisch ein Fehler!
Das wollen wir auch mit den Fragen zu den Kosten des "Schiefbahner Dreiecks" beweisen,
Denn:
Die Bauleitplanung 44S entspricht nicht
dem Grundsatz:
Es ist auch gut für
die Bürger und die Politik !
Wir bitten alle Parteien und Unterstützer auf Bürgermeister und Verwaltung einzuwirken die folgenden Fragen sachlich zu beantworten.
Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung
Schiefbahner Norden
Internet:
http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
Schiefbahn, 24.03.2014
Schiefbahn, 24.03.2014
Präzisierung
Fragen zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans S44
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heyes,
Dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 16.12.2013 müssen wir entnehmen, dass ein
Teil unserer Fragen nicht verstanden wurden. Aus dem Antwortschreiben ergeben
sich für uns auch neue Fragen. Deshalb haben wir die Fragen wie folgt
präzisiert und aktualisiert.
Frau Stall hat uns in Ihrer Antwort mitgeteilt, dass die in Ihrer Kostenabschätzung vom 24.10.2013 aufgeführten
Einzahlungen für 2017 E-Kosten für
Hülser und Müllers ein Fehler wären und
deshalb die Aufstellung geändert würde. Dies bedeutet jedoch, dass in der Bilanz 412.000 € fehlen.
Wie ist das zu erklären?
Was ist in der gleichen Spalte unter
Erschließungskostenerstattung 2.BA an Priv + Baut. von 1.049.109,49 € zu
verstehen?
Frau Stall hat uns mit gleichem Schreiben mitgeteilt,
dass die Stadt Kosten von 210.000
Euro für den Lärmschutzwall übernimmt. Damit
werden alle Willicher Steuerzahler belastet. Warum wird diese Kostenübernahme
der Stadt in der Kostenaufstellung vom 24.10.2013 nicht aufgeführt?
Der Kämmerer
hat in seinem Haushaltsentwurf Beiträge
von 766.000€ für den Lärmschutzwall
gezeigt. Wie setzen sich die Beiträge von 766.000 € zusammen bzw. wer soll
diese erbringen?
In Ihrem Antwortschreiben vom 16,12.2013 wird ausgeführt : „Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte
finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im
Baugebiet umgelegt werden“. Frau Stall hat in einer Planungsausschusssitzung erklärt, dass alle
Anwohner des geplanten Neubaugebietes
deren Beurteilungslärmpegel um 3 dBA
durch den Lärmschutzwall gesenkt wird sich an den Kosten beteiligen müssen.
1.Was ist denn jetzt richtig ?
2.Lässt das KAG eine ausschließliche
Kostenumlage auf das Baugebiet eigentlich
zu?
3.Was sagt die Satzung der Stadt
Willich über die Beitragspflicht bei Lärmschutzwällen?
4. Die derzeitigen Anwohner Rubensweg, Albrecht Dürer Straße, Augustinerinnen
Straße und Willicher Str. werden
möglicherweise eine um 3 dBA durch den
Lärmschutzwall entlastet . Sollte dies eintreffen werden sie dan auch einen
Beitrag entrichten müssen.
Die geschätzten Kosten für den Lärmschutzwall
betragen 2.100.000€ davon sollen laut Haushaltsentwurf 766.000 € an Beiträgen eingenommen werden.
Die Stadt übernimmt wie Sie geschrieben haben 210.000 €. Wie
sollen die fehlenden 1.124.000 € gedeckt werden?
Die Kosten für den Ausbau der Willicher Straße werden in Ihrer Kostenaufstellung auf 600.100 € geschätzt.
Laut KAG muss auch die Stadt und damit
der Willicher Steuerzahler einen Anteil der Kosten übernehmen. Nach der Satzung
der Stadt Willich errechnet sich der Anteil der Stadt an der Kosten der
Willicher Straße auf etwa 350.000 €. Warum
ist dieser Beitrag der Stadt an den Kosten nicht in der Kostenaufstellung aufgeführt?
Der Beitrag der Anlieger der Willicher Str. wurde
von Ihnen auf 6 €/m² geschätzt. Wie hoch ist der Gesamtbetrag für den Ausbau der Willicher Str. der als Beitrag von
den derzeitigen Anliegern
schätzungsweise zu erbringen ist?
Bei 12 Häusern (Willicherstr. 55 bis 73 und
Augustinerinnen Str.) und einer Fläche von
durchschnittlich 500 m² ergibt sich ein
Gesamtbeitrag von 43.200 €. Die
Stadt übernimmt geschätzt 350.000 Euro. Bei Gesamtkosten von 600.000 € ergibt sich ein Fehlbetrag
von ca. 200.000 €. Wie wird dieser
Betrag gedeckt?
In Ihrem Schreiben vom 16.12.2013 wird
festgestellt.“ Kosten auf der Willicher Str. für öffentliche Stellplätze
würden auch den anliegenden
Neubaugrundstücken zugeordnet.“ Sind das
dann zusätzliche Kosten für die Baugrundstücke?
Wie setzen sich die angesetzten
Erschließungsbeiträge füt die
Neubaugrundstücke von 150,00 € / m² im Detail
zusammen (z.B.: Lärmschutzwall, Straßenbau, Versickerung Straßenentwässerung, Ausgleichsmaßnahmen,
Kanalanschlussbeitrag, usw.)?
Auf Grund der von Ihnen veröffentlichten Zahlen kann
man einen Selbstbehalt der Verkäufer dieses Neubaugebietes von mindestens 26%
errechnen! Bisher war eindeutige
Politik, dass Verkäufer maximal 10% der Fläche als Selbstbehalt erhalten
dürfen. Warum hat man zugelassen, dass sich hier einige ein „goldene Nase“
verdienen? Wir fordern hier eine
neutrale Untersuchung.
Wie hoch sind die Beiträge für die Erschließungskosten
in €/m² die bei Selbstbehalt zu entrichten sind.
Werden jetzt,
nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst
ist, Ausschreibung für alle Arbeiten
an dem Projekt eingeholt?
Alle Beteiligten versprechen, dass wenn die Ausschreibungen zeigen dass Planungskosten überschritten
werden die Baupläne gestoppt werden. Wie hoch darf der maximale Fehlbetrag in
Euro oder Prozent der Gesamtkosten sein?
Ab welchem Verfahrensschritt in der Bauleitplanung
kann man erfahren wie hoch die Folgekosten für das Neubauprojekt sind?
Wie hoch werden die Folgekosten für das Neubaugebiet
geschätzt?
Wie hoch wären die Kosten für eine Ampelanlage für
den Straßenknoten L382/Willicher Str.?
Für Zinsen und Kosten der Verwaltung fehlen Beträge in der Kostenaufstellung. Diese sind
nach Ihrer Ansicht immer vorhanden und damit nicht anrechenbar. Zumindest
Zinskosten hätte die Kostenaufstellung enthalten müssen. Wir stellen fest: Wenn
Unternehmen so rechnen würden wären sie
schnell Pleite.
Wir glauben, dass die Bauplanung 44S nicht
nur aus Verkehrs- sondern auch aus Kostengründen falsch ist. Diese Zweifel
wollen wir durch die Beantwortung dieses Schreibens von ihnen ausgeräumt
wissen.
Aus diesem
Grund möchten wir Sie bitten, sich nicht wie bei dem letzten Schreiben auf die
Genehmigung des Finanzausschusses zu berufen. Mit der Beantwortung dieser
Fragen geben sie sicher keine geheim zu haltenden Fakten preis.
Weiterhin möchten Sie bitten dieses Mal Ihre Antworten
direkt den Fragen zuzuordnen,da wir aber auch offensichtlich Sie selber durch
die Art der Beantwortung unserer ersten
Fragen verwirrt wurden.
Mit freundlichen
Grüßen
Ralf Lück
Willicher Str. 55 Tel. 02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de
Fragen an den Bürgermeister zu Verkehr präzisiert und aktualisiert
Nachdem wir auf unseren ersten Fragenkatalog zum Verkehr etwas unverständliche Antworten erhalten hatten, haben wir diese wie folgt neu gestellt.
(siehe auch den Post vom 2.4.2014 weiter unten "unverständliche Antworten der Verwaltung")
Gutachter: Schiefbahn hat 29,3 % Schlaf-, und 7,3 % Gesundheitsgefährdete.
Kommentar Frau Stall. Das ist doch wenig im Vergleich zu anderen Städten.
Wir bitten alle Fraktionen auf Bürgermeister und Verwaltung einzuwirken die folgenden Fragen sachlich zu beantworten.
Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung Schiefbahn Norden
Internet: http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
An den Folke Stengel
Bürgermeister der Stadt Willich Rembrandtstr.2
Schloss Neersen Ralf Lück
47877 Willich Willicher Str. 55
Schiefbahn, 19.02.2014
Per email
Präzisierung Fragen zu der Verkehrsstudie und der Verkehrsentwicklung im Schiefbahner Norden.
Leider wurden einige unserer Fragen mit dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 16.12. 2013 für uns unverständlich beantwortet. Deshalb haben wir uns entschlossen die Fragen wie folgt zu präzisieren und zu aktualisieren.
Bei der Besprechung unserer BI am 9.1.2014 mit Verwaltung und Planungsausschuss wurde uns mitgeteilt, dass eine Verkehrsstudie in Auftrag gegeben wurde. Ist es möglich den Auftrag an das Verkehrsplanungsbüro einzusehen oder eine Kopie zu erhalten?
Der BI wurde zugesagt, dass die Fragen der BI in die Studie einfließen würden. Warum wurde die BI in keiner Weise kontaktiert und an der Studie beteiligt?
Bei der Besprechung unserer BI am 9.1.2014 mit Verwaltung und Planungsausschuss wurde uns mitgeteilt, dass eine Verkehrsstudie in Auftrag gegeben wurde. Ist es möglich den Auftrag an das Verkehrsplanungsbüro einzusehen oder eine Kopie zu erhalten?
Der BI wurde zugesagt, dass die Fragen der BI in die Studie einfließen würden. Warum wurde die BI in keiner Weise kontaktiert und an der Studie beteiligt?
Wie ist es möglich, dass die Verwaltung, wie in ihrem Antwortschreiben mitgeteilt, dem ausgewählten Büro über die Anliegen der BI informiert wenn Sie uns niemals befragt hat?
Welche Aufschlüsse erwartet die Verwaltung von der Verkehrsstudie so wie diese jetzt verfasst ist?
Ist es falsch wenn wir von der beauftragten Verkehrsstudie Handlungsempfehlungen für den Verkehr für alle betroffenen Straßen: Hochstraße,Tupsheide,, Königsheide, Wallgraben und Willicher Straße erwarten?
Jetzt fahren viele Autos, um die schwierige Auffahrt von der Willicher Straße auf die L382 zu vermeiden, über die Tupsheide in Richtung Willich. Wie wird ermittelt wie viel Mehrverkehr auf der Willicher Str. entsteht durch eine Erleichterung der Auffahrt auf die L382 von der Willicher Str. durch Kreisverkehr oder Ampel?
Schon in dem Gutachten von 2003 wird der Schleichweg zwischen Niederheide und Wekeln aufgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Sperrung zu verstärktem Verkehr auf Korschenbroicher Stra0e und Willicher Straße und Hochstraße führt. Anwohnern der Straßen in Wekeln, die bis zu 200 Fahrzeuge/ Stunde zählten, wurde schon 2011 schriftlich mitgeteilt, dass dieser Verkehr mittelfristig verhindert werden soll. Warum wird die mögliche Auswirkung einer Sperrung dieses Verkehrs nicht in die Studie mit aufgenommen und gutachterlich überprüft?
Warum ist der Wallgraben nicht Bestandteil des Gutachtens wenn man weiß, dass weitere Baumaßnahmen im Schiefbahner Norden verkehrliche Auswirkungen auch auf den Wallgraben haben?
Wer von der Hochstrasse in die Schulstrasse und dann auch auf den Wallgraben zur Willicher Str. oder zur Zehnthofstrasse fährt, sieht kein Schild mit dem Hinweis 30 Km/h Zone. Ist der Wallgraben Zone 30 oder nur falsch beschildert?
Der Flächennutzungsplan weist noch große Neubauplanungen im Schiefbahner Norden aus. Es gibt einen Stadtentwicklungsplan bis 2024. Wurde in diesem Stadtentwicklungsplan auch die Verkehrssituation im Schiefbahner Norden untersucht?
Wird, wie Frau Stall mit Antwortschreiben vom 16.12.2013 formuliert, „ ein Entree für Schiefbahn gestaltet“ wenn man weiß, dass ein meist hässlicher und oft ungepflegter Lärmschutzwall den Blick auf Schiefbahn verhindert?
Die Herstellung des Kreisverkehrs kostet 1,2 Mill. €. Was würde eine Ampelanlage an dieser Stelle kosten?
Ist Ihnen bekannt, dass Gutachter in ähnlichen Fällen bei der Abwägung zwischen Kreisverkehr und Ampelanlage sich für Ampelanlagen entschieden haben, weil es auch bedarfsgesteuerte Anlagen gibt die vor allen Dingen bei stark unterschiedlichen Verkehrsbelastungen der sich kreuzenden Straßen Vorteile haben?
Wann wird das Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Welche Ergebnisse und Antworten werden von diesem Gutachten erwartet.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Folke Stengel Rembrandt Str.2 Tel. 02154 7386 E-Mail fstengel@stengel.de
Ralf Lück Willicher Str. 55 Tel. 02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de
Besuchen Sie uns im Internet: http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de/
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