Sonntag, 29. Mai 2016

Fragen an die SPD



                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



An den Vorsitzenenden                                                     Folke Stengel
des Fraktionsvorstands                                                      Rembrandtstr.2                                       
Bernd-Dieter Röhrscheid                                                   Ralf  Lück
Schillerstr 13                                                                         Willicher Str. 55
47877 Willich
                                                                                               Schiefbahn, 12.05.2016

Per email

Fragen an die SPD

Sehr geehrter Herr  Röhrscheid,

im Rahmen des Planungsverfahrens 44 S hat unsere BI, wie Sie sicher wissen, Eingaben mit mehr als 300 Unterschriften  gemacht. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass wir von der Verwaltung oft nur ausweichende Antworten erhalten haben.   Deshalb wenden wir uns jetzt mit unseren Fragen direkt an die Parteien.
Verkehrsentlastung
Herr Röhrscheid  hat sich oftmals für die Nordumgehung von Schiefbahn ausgesprochen und eigene Untersuchungen  durchgeführt.
Haben  sich  die Ansichten  der SPDdurch das neuerliche Gutachten geändert?Für wie wahrscheinlich hält die SPD, dass es zu einer Nordumgehung von Schiefbahn kommt?
Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben an die BI  zur Nordumgehung und Kreisverkehr aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine  Ampelanlage gibt es für diese Situation nicht. Es sei denn,  dass auf die Umgehungsstraße (Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird.
Es gibt Gutachter die auf Grund der vielen von uns beschriebenen Vorteilen eine Ampel  bevorzugen.
Warum kann man hier nicht ein wirklich neutrales Gutachten erstellen lassen?

Die Verwaltung arbeitet daran, dass der verbotene Schleichweg am Klapptor endgültig für den KFZ- Verkehr abgeschlossen wird. Das würde zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrs in Schiefbahn Nord führen und auch den Ortskern  stärker belasten. Es gibt aber auch Überlegungen den  Feldweg für den  Verkehr auszubauen. Was unternimmt die SPD eine endgültige Entscheidung herbeizuführen?

Die entscheidende Frage ist jedoch:  Wenn die von allen Parteien geforderte Verkehrsentlastung und von der Umgebungsrichtlinie Lärm vorgeschriebene Untersuchung zeigt, dass eine Verkehrsverbesserung  nicht möglich ist, wird dann die  SPD weiterhin unterstützen,  dass das Schiefbahner Dreieck und weitere Baugebiete im Schiefbahner Norden (Fontanestraße) entstehen?




Lärm

Das Verkehrsgutachten zu 44S hat einen wesentlichen Einfluss auf das Lärmgutachten, da die hier ermittelten Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. In dem Verkehrsgutachten fehlen jedoch grundsätzliche Angaben und Untersuchungen.
·         Bei stichprobenartigen Untersuchungen müssen immer Toleranzen angegeben werden, denn die Werte können real abweichen. Für das Lärmgutachten hätte man dann mit den oberen Toleranzwerten arbeiten müssen.
·         Es fehlen in dem Verkehrsgutachten Angaben über die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und damit der Lärmbelastung. Beispiel: Rahmenplanungen für Baugebiete Schiefbahn Nord 2030 oder Fontanestraße. In dem Rahmenplan 2030 wird darauf hingewiesen, dass es ohne Entlastungen zu einem Verkehrschaos in Schiefbahn kommt.
·         Weiterhin ist nicht berücksichtigt, dass ein  Kreisverkehr oder Ampel derzeitige Linksabbieger auf der Tupsheide in Richtung Willich dazu bringen würde über die Willicher Straße auf die Korschenbroicher Straße aufzufahren.  
·         Ein Hinweis auf die Auswirkung  einer Entscheidung den Schleichweg am Klapptor zu schließen fehlt.

Können Sie sich nicht auch vorstellen, dass durch ein vollständigeres Verkehrsgutachten auch die errechnete Lärmbelastung im Gutachten wesentlich höher ausgefallen wäre und würden Sie uns bei einem Antrag das Gutachten anpassen zu lassen unterstützen?


Eine Untersuchung zur Lärmbetroffenheit von 2005 zeigt schon dass es Schiefbahn 7,2 %  Gesundheitsgefährdete  gibt.  Der Verkehr hat drastisch zugenommen und die Planungen für Neubaugebiete werden weiter verfolgt.
Würden Sie uns  bei einem Antrag zu einer neuen Untersuchung der Lärmbetroffenheit in Schiefbahn unterstützen?

Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen die Problematik. 
Darf dann aus Ihrer Sicht im Schiefbahner Norden ohne mögliche Verkehrsentlastungen noch weiter   gebaut werden? Was muss aus Ihrer Sicht passieren, dass die EU-Richtlinie eingehalten umgesetzt werden kann.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Eine von uns geforderte Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnung von 2013 hat gezeigt,  dass die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck  von 6,5 auf  6,9 Millionen Euro erhöht werden mussten.  Um negative Auswirkungen auf den Steuerzahler zu vermeiden mussten die zu erzielenden Grundstückspreise von 280 auf 330 €/m² angehoben werden.
Ist die SPD nicht auch der Meinung, dass ein Hauptziel der Bebauung 44S  bezahlbare Grundstücke für junge Leute zu Verfügung zu stellen verfehlt wurde?

40 von 78 Wohneinheiten werden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geplant. Das ursprüngliche Ziel jungen Familien bezahlbare  Grundstücke zur Verfügung zu stellen wird auch damit überwiegend verfehlt.
Warum wurde erst lange nach Planungsbeginn entschieden die Geschosswohnungen als sozialen Wohnungsbau auszuführen?

Im neuesten Gutachten für Grundstückspreise Boris NRW 2016 gehen die Experten davon aus dass für mäßige Lagen 170 €/m²  und mittlere lagen  von 240 €/m²  zu erzielen sind. Auf Grund der problematischen Verhältnisse auf dem geplanten Baugebiet kann man wohl von einer mäßigen Lage ausgehen.  Das würde bedeuten ca. 3 Millionen fehlen dem Kämmerer in der Kasse.
Würde die SPD einen solchen Fehlbetrag mittragen  und würde die SPD einen Antrag auf einen neutralen Gutachter mit der Ermittlung realistisch zu erzielender Grundstückpreise unterstützen?

Die letzte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt einen theoretischen Überschuss von nur 450.00 € und damit nur  6,5 % .  Sind nicht die meisten großen Projekte der Stadt  wesentlich höher überzogen worden?
Reicht  Ihnen  dann eine Sicherheit  von nur  6 % aus?

Was sagt die SPD zu dem Argument, wenn an anderer Stelle gebaut werden würde,  könnten mehr als 3 Millionen Euro gespart werden?

Die existierende  Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße ist 6 m hoch. Die geplante Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße soll aus Kostengründen nur  4 m betragen. Für die Häuser entlang  dem Schallschutz sind  jedoch für den verbleibenden Lärm noch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Können Sie sich vorstellen, dass im Sommer die Besitzer sich nicht auch mal im Freien aufhalten und  dann den Lärm aushalten müssen? 
Die Maßnahme den Schutzwall nur 4 m hoch zu planen ist offensichtlich eine Sparmaßnahme um die  Grundstückkosten nicht noch weiter zu erhöhen.
Ist das für die Bauwilligen zumutbar und ist das nicht auch aus ihrer Sicht ein Trick um die Problematik des Baugebietes  zu verniedlichen?

Folgekostenrechnung

Normalerweise werden bei solch großen Projekten Folgekostenrechnungen aufgestellt.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine solche  Rechnung aufgestellt werden müsste?

Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbroicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Muss nicht ein Hinweis auf diese Problematik  ehrlicherweise in  der textlichen Fassung des Auslegungsplans enthalten sein?  Will die SPD das wirklich Bauwilligen zumuten,  die sich „ein Häuschen im Grünen“ wünschen?



Sperrvermerk für Ausgaben
Wie ist es möglich, dass heimlich und ohne einen Beschluss des Rates,  obwohl ein Sperrvermerk für die Kosten des Schiefbahner Dreiecks ausgesprochen war,  im Dezember 2015 die Grundstücke  für das Schiefbahner Dreieck gekauft worden sind?

Sozialer Brennpunkt
Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge bzw.  im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus  errichtet.  Befürchten Sie nicht wie viele der heutigen  Anlieger, dass hier durch eine Anhäufung ein sozialer Brennpunkt entstehen kann?

Sonstiges
In einer Planungsausschusssitzung wurde von Ihrer Ratsfrau Frau Stoll zum Thema Schiefbahner Dreieck gesagt :  Wer A sagt muss  auch B sagen.  Nach Begeisterung für das Projekt hört sich das doch nicht an. Hat man die vielen Probleme die jetzt erst erkannt?  Können Sie uns erklären Frau Stoll damit sagen wollte?
Wir wissen, dass es in den Reihen der SPD aber auch der CDU Ratsmitglieder gibt, die sich gegen eine Bebauung aussprechen. Könnten Sie sich vorstellen, dass sollte es zu einer Abstimmung kommen, der Fraktionszwang aufgehoben wird?
Unsere BI hat mittlerweile 443 Unterschriften gesammelt die sich regelmäßig in unseren Blog informieren.  Ihre Antworten würden wir gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen für die BI


Ralf Lück




Fragen an die CDU

                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



An den Fraktionsführer der CDU                                         Folke Stengel
Johannes Bäumges                                                             Rembrandtstr.2                                       
Wilhelm Hörmes Str. 73                                                       Ralf  Lück
Willich                                                                                  Willicher Str. 55

                                                                                                Schiefbahn, 12.05.2016

Per email

Fragen an die CDU

Sehr geehrter Herr Bäumges,
im Rahmen des Planungsverfahrens 44 S hat unsere BI, wie Sie sicher wissen, Eingaben gemacht. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass wir von der Verwaltung oft nur ausweichende Antworten erhalten haben.   Deshalb wenden wir uns jetzt mit unseren Fragen direkt an die Parteien .

Verkehrsentlastung
Für wie wahrscheinlich hält die CDU, dass eine Nordumgehung von Schiefbahn kommt?
Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben an die BI  zur Nordumgehung und Kreisverkehr aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine  Ampelanlage gibt es für diese Situation nicht. Es sei denn,  dass auf die Umgehungsstraße (Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird.
Es gibt Gutachter die auf Grund der vielen von uns beschriebenen Vorteilen eine Ampel  bevorzugen.
Warum kann man hier nicht ein wirklich neutrales Gutachten erstellen lassen?

Die Verwaltung arbeitet daran, dass der verbotene Schleichweg am Klapptor endgültig für den KFZ- Verkehr abgeschlossen wird. Das würde zu einer weiteren Erhöhung des Verkehrs in Schiefbahn Nord führen und auch die Innenstadt stärker belasten.
Was unternimmt die CDU eine endgültige Entscheidung herbeizuführen?

Die entscheidende Frage ist jedoch:  Wenn die von allen Parteien geforderte Verkehrsentlastung und von der Umgebungsrichtlinie Lärm vorgeschriebene Untersuchung zeigt, dass eine Verkehrsverbesserung  nicht möglich ist, wird dann die  CDU weiterhin unterstützen,  dass das Schiefbahner Dreieck und weitere Baugebiete im Schiefbahner Norden (Fontanestraße) bebaut werden?






Lärm

Das Verkehrsgutachten zu 44S hat einen wesentlichen Einfluss auf das Lärmgutachten, da die hier ermittelten Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. In dem Verkehrsgutachten fehlen jedoch grundsätzliche Angaben und Untersuchungen.
·         Bei stichprobenartigen Untersuchungen müssen immer Toleranzen angegeben werden, denn die Werte können real abweichen. Für das Lärmgutachten hätte man dann mit den oberen Toleranzwerten arbeiten müssen.
·         Es fehlen in dem Verkehrsgutachten Angaben über die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und damit der Lärmbelastung. Beispiel: Rahmenplanungen für Baugebiete Schiefbahn Nord 2030 oder Fontanestraße.
·         Weiterhin ist nicht berücksichtigt, dass ein  Kreisverkehr oder Ampel derzeitige Linksabbieger auf der Tupsheide in Richtung Willich dazu bringen würde über die Willicher Straße auf die Korschenbroicher Straße aufzufahren.  In dem Rahmenplan 2030 wird darauf hingewiesen, dass es ohne Entlastungen zu einem Verkehrschaos in Schiefbahn kommt.
·         Ein Hinweis auf die Auswirkung  einer Entscheidung den Schleichweg am Klapptor zu schließen fehlt.

Können Sie sich nicht auch vorstellen, dass durch ein vollständigeres Verkehrsgutachten auch die errechnete Lärmbelastung im Gutachten wesentlich höher ausgefallen wäre und würden Sie uns bei einem Antrag das Gutachten anpassen zu lassen unterstützen?


Eine Untersuchung zur Lärmbetroffenheit von 2005 zeigt schon dass es Schiefbahn 7,2 %  Gesundheitsgefährdete  gibt.  Der Verkehr hat drastisch zugenommen und die Planungen für Neubaugebiete werden weiter verfolgt.
Würden Sie uns  bei einem Antrag zu einer neuen Untersuchung der Lärmbetroffenheit in Schiefbahn unterstützen?


Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen die Problematik. 
Darf dann aus Ihrer Sicht im Schiefbahner Norden noch weiter   gebaut werden?


Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung


Eine von uns geforderte Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnung von 2013 hat gezeigt,  dass die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck  von 6,5 auf  6,9 Millionen Euro erhöht werden mussten.  Um negative Auswirkungen auf den Steuerzahler zu vermeiden mussten die zu erzielenden Grundstückspreise von 280 auf 330 €/m² angehoben werden. Ist die CDU nicht auch der Meinung, dass ein Hauptziel der Bebauung 44S  bezahlbare Grundstücke für junge Leute zu Verfügung zu stellen verfehlt wurde?



40 von 78 Wohneinheiten werden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geplant. Das ursprüngliche Ziel jungen Familien bezahlbare  Grundstücke zur Verfügung zu stellen wird auch damit überwiegend verfehlt.
Warum wurde erst lange nach Planungsbeginn entschieden die Geschosswohnungen als sozialen Wohnungsbau auszuführen?

Im neuesten Gutachten für Grundstückspreise Boris NRW 2016 gehen die Experten davon aus dass für mäßige Lagen 170 €/m²  und mittlere lagen  von 240 €/m²  zu erzielen sind. Auf Grund der problematischen Verhältnisse auf dem geplanten Baugebiet kann man wohl von einer mäßigen Lage ausgehen.  Das würde bedeuten ca. 3 Millionen fehlen dem Kämmerer in der Kasse.
Würde die CDU einen solchen Fehlbetrag mittragen  und würde die CDU einen Antrag auf einen neutralen Gutachter mit der Ermittlung realistisch zu erzielender Grundstückpreise unterstützen?

Die letzte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergibt einen theoretischen Überschuss von nur 450.00 € und damit nur  6,5 % .  Sind nicht die meisten großen Projekte der Stadt  wesentlich höher überzogen worden.
Reicht  Ihnen  eine Sicherheit  von nur  6 % aus?

Was sagt die CDU zu dem Argument, wenn an anderer Stelle gebaut werden würde,  könnten mehr als 3 Millionen Euro gespart werden?

Die existierende  Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße ist 6 m hoch. Die geplante Schallschutzwand an der Korschenbroicher  Straße soll aus Kostengründen nur  4 m betragen. Für die Häuser entlang  dem Schallschutz sind  jedoch für den verbleibenden Lärm noch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Können Sie sich vorstellen, dass im Sommer die Besitzer sich nicht auch mal im Freien aufhalten und  dann den Lärm aushalten müssen. 
Die Maßnahme den Schutzwall nur 4 m hoch zu planen ist offensichtlich eine Sparmaßnahme um die  Grundstückkosten nicht noch weiter zu erhöhen.
Ist das für die Bauwilligen zumutbar und ist das nicht auch aus ihrer Sicht ein Trick um die Problematik des Baugebietes  zu verniedlichen?

Folgekostenrechnung

Normalerweise werden bei solch großen Projekten Folgekostenrechnungen aufgestellt.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine solche  Rechnung aufgestellt werden müsste?

Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbroicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Muss nicht ein Hinweis auf diese Problematik  ehrlicherweise in  der textlichen Fassung des Auslegungsplans enthalten sein?  Will die CDU das wirklich Bauwilligen zumuten,  die sich „ein Häuschen im Grünen“ wünschen?

Sperrvermerk für Ausgaben
Wie ist es möglich, dass heimlich und ohne einen Beschluss des Rates,  obwohl ein Sperrvermerk für die Kosten des Schiefbahner Dreiecks ausgesprochen war,  im Dezember 2015 die Grundstücke  für das Schiefbahner Dreieck gekauft worden sind?

Sozialer Brennpunkt
Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge bzw.  im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus  errichtet.  Befürchten Sie nicht wie viele der heutigen  Anlieger, dass hier durch eine Anhäufung ein sozialer Brennpunkt entstehen kann?

Unsere BI hat mittlerweile 443 Unterschriften gesammelt die sich regelmäßig in unseren Blog informieren.  Ihre Antworten würden wir gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen für die BI



Ralf Lück

Montag, 4. April 2016

300 Unterschriften zu Bauleitverfahren. Planungsausschuss 7.4.2016

                              Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de


Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass einige unserer Unterstützer(innen) mehr als 300 Unterschiften zu  einer Anregung für die Bauleitplanung des Schiefbahner Dreiecks gesammelt haben.    Diese Unterschriften wurden in nur ganz kurzer Zeit gesammelt und es wird berichtet, dass man mit mehr Zeit noch viel  mehr Unterschriften erhalten hätte.  Dass das Interesse an den Themen unserer BI sehr hoch ist sieht man auch an den mehr als 10.000 Besuchern unseres Blogs.

Am Donnerstag den 7.4.2016 findet ab 18.oo Uhr die nächste Planungsausschusssitzung   im Technischen Rathaus statt.

Zwei Tagesordnungspunkte  tangieren Themen unserer BI:

TOP 1: Ein Bürgerantrag gegen die Nordumgehung wird diskutiert.

TOP 7: Es soll eine Satzung beschlossen werden die vorsieht, dass für Grundstückskäufe verpflichtend vorgeschrieben werden soll,  dass Fernwärme der Stadtwerke unbefristet abzunehmen ist. Wir haben beantragt, dass diese Satzung erst dann diskutiert wird, wenn das Bauleitverfahren entschieden ist.

Generell muss man sagen, dass diese Satzung Planwirtschaft a la DDR ist. Warum muss man jemand zwingen Kunde der Stadtwerke zu werden?  Sind die Konditionen so schlecht? Wenn die Konditionen für die Fernwärme günstiger  als andere Alternativen sind, wird man sich sicher für die Stadtwerke entscheiden.  Es gibt jedoch Experten die dringend davor warnen Verträge für Fernwärmeversorgung abzuschließen, die unwiderruflich sind besonders dann wenn diese von den Kommunen bestimmt werden. Man verweist unter anderem auf die Gefahr, dass bei klammen Kassen der Kommune hier die Kunden zusätzlich zur Kasse gebeten werden.


Wir werden, sollten sich neue Aspekte in der Sitzung ergeben, darüber berichten. 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de









Samstag, 2. April 2016

Kurzfassung Äußerungen zu Bauleitplanung 44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße –

   
                                             Bürgerinitiative
                              Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                                               Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



Die Problematik einer Bebauung des Dreiecks ist nach wie vor gültig wie die nachfolgenden Äußerungen zeigen werden.

      1.Verkehrsentlastung
Bis jetzt sind keine  Maßnahmen bekannt wie der Verkehr  für den Ortskern von Schiefbahn und die von der Bebauung des Schiefbahner Dreiecks  betroffenen Straßen entlastet werden können.  Ob eine Nordumgehung jemals in Frage kommt soll bis zum Sommer  entschieden werden.

Wir fordern, dass das Bauleitverfahren , wie von der Politik versprochen, erst dann entschieden wird wenn eine Entlastung  der betroffenen Straßen genehmigt ist.

      2. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eine von uns geforderte wiederholte Prüfung hat ergeben:

  •          Dass Grundstücke für 330 €/m² verkauft werden müssen um Verluste  und damit höhere Steuern für die Willicher Bürger zu vermeiden.  Ob diese Preise für belastete Grundstücke zu erzielen sind ist mehr als zweifelhaft. Neueste Gutachten zeigen für Willich Grundstückpreise für mäßige Lagen 170 €/m².  Dazu sind noch erhebliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Versickerung  durch die Bauwilligen aufzubringen. Der Stadt  würden ca. 3 Millionen Euro in der Kasse fehlen!
  •          Das Ziel der Planung bezahlbare Grundstücke für junge Willicher Familien anzubieten wird nicht erreicht.
  •          Die  Kosten für das Schienbahner Dreieck  haben sich  Haushalt 2015 zu 2016 um 33%  um  1.500.000 € (in Worten 1,5 Millionen !!) erhöht.  Die Kosten der Wirtschaftlichkeits-betrachtung stiegen von 2013 auf 2016 um 636.000€.  ÖffentlicheProjekte dieser Größenordnung  überschreiten normalerweise die geplante Reserve von 6%.
  •          Der Bedarfsplan Wohnen hat ergeben, dass vor allen Dingen bezahlbare Grundstücke gesucht werden
  •          Am Schallschutz ( nur 4m hoch) soll aus Kostengründen gespart werden 

 Wir fordern schnellsten eine öffentliche Diskussion und ein neutrales Gutachten ob die noch festzulegenden  Verkaufspreise für die Grundstücke zu erreichen sind.

       3. Verkehrsgutachten
  •          Es fehlt  eine Angabe zu möglichen Abweichungen (Toleranzen) da die Zählung nur an einem Tag (Stichprobe) stattfand. Der obere Toleranzwert ergibt auch oberen Werte für den Lärmpegel.
  •          Eigene Messungen, die wesentlich höher ausfallen und fragwürdige Ergebnisse  der Studie (abends mehr Verkehr als morgens), bestätigen dass Stichproben abweichen können.
  •          Nicht untersucht wurde wie  der Ausbau der Willicher Straße und ein Kreisverkehr der  die Verkehrsverteilung zu Lasten der Willicher Straße ändert.
  •          Es fehlt eine Aussage zu zukünftigen generellen Verkehrsentwicklungen und wahrscheinliche Zunahme des Verkehrs.
  •          Es fehlt eine Aussage zu der Stadtentwicklung in dem Gutachten. Der Rahmenplan Nord Schiefbahn von 2003 zeigt  dass eine zusätliche Verkehrsbelastung mit  5000 KFZ/ 24 Std.nicht verträlich abwickelbar ist.

Wir fordern, dass das Verkehrsgutachten um diese Fakten erweitert wird, damit die Auswirkungen auf das Schallschutzgutachten überprüft werden können.


      4.Lärmemission und  Schallschutz
Die letzte Untersuchung 2005 zeigte eine hohe  Lärmbetroffenheit  in Schiefbahn. Seitdem hat der Verkehr erheblich zugenommen. Iim Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgrbingslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktiondsplanung gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht. 
Die Anpassung des Verkehrsgutachtens hat auch Auswirkungen  auf die Berechnung des zu erwartenden  Lärmpegels. Diese erklärt auch, dass wir mit eigenen Messungen höhere Werte als die in dem Gutachten errechneten gefunden haben

Der Lärmschutzwall  ist nur mit 4 m Höhe geplant.  Bauwillige müssen, damit die  Kosten für den Lärmschutzwall  reduziert werden können,  zusätzlich hohe eigene Kosten und andere Maßnahmen in Kauf nehmen.

Welche Auswirkungen auf die Lärmemission hätte eine Straßenbahn entlang der L382, die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwähnt wird?

Wir fordern eine Überprüfung des Schallschutzgutachtens  auf Grund des zu ergänzenden Verkehrsgutachtens und die Beachtung der EU-Umgebungsrichtlinie.


5.  Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbboicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Ein Hinweis auf diese Problematik fehlt in der textlichen Fassung des Auslegungsplans und sollte nachgeholt werden.

      Zusammenfassung
Eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit der Problematik des Plangebietes müsste auch die Politik veranlassen die Pläne für eine Baugenehmigung des Schiefbahner Dreiecks fallen zu lassen.

Dipl. Ing.  Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de

Dienstag, 8. März 2016

Äußerungen zu Bauleitplanung 44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße


                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



Rembrandt Str.2                                                                                         Willich den  6.03.2016
47877 Willich                                                                                                
Per E-Mail

Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich



Betr.  Äußerungen zu Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße –

Seit 2002 wurde immer wieder versucht das Schiefbahner Dreieck zu überplanen.  Das faunistische Gutachten von 2002 und das Bodengutachten von  2011 zeigen dies. Es wurde jedoch immer wieder festgestellt, dass dieser Plan zu problematisch ist.  Lärmschutz und Kreisverkehr machten das Projekt für die Steuerzahler zu teuer.

Auch die Verkehrsprobleme in Schiefbahn sind  schon seit Jahren bekannt und entsprechend hat die Politik immer wieder versprochen für Verkehrsentlastungen zu sorgen.

Seit Beginn der Diskussion haben einige Politiker der SPD und der CDU gesagt, dass die Planung auf jeden Fall durchgeführt wird. Auch wenn die Probleme nicht gelöst werden können.

Wurden deshalb jetzt schon  folgende Fakten geschaffen?


  •  Das gesamte Gelände für die geplante Bebauung wurde bereits im Dezember gekauft,  obwohl im Rahmen des Haushalts für 2016 Ausgaben nur für die Planung genehmigt wurden Dabei wurden den Grunstücksverkäufern extrem hohe Zugeständnisse bei der Überlassung von Grunstücken zur Eigenvermarktung gemacht.
  • Eine Geschosswohnung für Flüchtlinge wurde genehmigt und ist Einstieg in eine Bebauung. Die anderen 38 Wohnungen in den geplanten Mehrfamilienhäusern werden sozialer Wohnungsbau,
  • Der Flächennutzungsplan wurde geändert damit schnell mit der Bebauung begonnen werden kann obwohl es noch keine abgeschlossene Bauleitplanung gibt. 

Die Problematik einer Bebauung des Dreiecks ist nach wie vor gültig wie die nachfolgenden Äußerungen zeigen werden:


      1.     Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Eine von uns geforderte wiederholte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat ergeben:

  • Die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck  haben sich im Vergleich Haushalt 2015 zu 2016 um 33 %  auf  1.500.000 € (in Worten 1,5 Millionen !!) erhöht, 
  • Eine Vollkostenrechnung wird von der Verwaltung nicht durchgeführt. Es fehlen mindesten 600.000 € für die Planungskosten  der Verwaltung und Zinskosten für den Kauf der Grundstücke.
  •  Kein privates Unternehmen würde bei dieser Ausgangslage in ein solches Projekt investieren.
  •  Um zu vermeiden, dass die Willicher Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, müssten die Grundstücke für 330 €/m² verkauft werden. Das wäre auch Preistreiberei.
  • Ob diese Preise für die Grundstücke zu erzielen sind ist mehr als zweifelhaft.   Die meisten Grundstücke liegen am Lärmschutzwall bzw. der stark befahrenen Willicher Straße. Dazu sind noch erhebliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Versickerung aufzubringen. Auch der Anschlusszwang für die Energieversorgung durch die Stadtwerke ist sicherlich nicht verkaufsfördernd.
  •  Am Schallschutz ( nur 4m hoch) soll aus Kostengründen gespart werden


Es gilt festzuhalten: Das Ziel der Planung bezahlbare Grundstücke für junge Willicher Familien anzubieten wird nicht erreicht. Warum muss dann gebaut werden?

Der Bedarfsplan Wohnen hat ergeben, dass vor allen Dingen bezahlbare Grundstücke gesucht werden. Dies kann mit Grundstücken des Schiefbahner Dreiecks nicht erreicht werden.

Eine öffentliche Diskussion über die Preisgestaltung  der Grundstücke wurde unverständlicherweise im Rat von CDU und SPD verschoben. Wir fordern schnellsten eine öffentliche Diskussion und ein neutrales Gutachten ob die noch festzulegenden  Verkaufspreise für die Grundstücke zu erreichen sind.

2.     Folgekostenrechnung

Es fehlt eine Folgekostenrechnung. Bei den hohen Kosten für die Infrastruktur sollte unbedingt eine Folgekostenrechnung durchgeführt werden.

Wir fordern eine Folgekostenrechnung um  einen Vergleich zu alternativen Baugebieten machen zu können.


 3. Verkehrsgutachten

Unsere  frühere Stellungnahme zu dem Verkehrsgutachten wollen wir hier kurz noch einmal darstellen, weil diese Auswirkungen auf das Lärmgutachten hat.
Die Erhebung der Messdaten erfolgte an nur einem Tag. Jedes Gutachten, das auf einer Stichprobe beruht muss  normalerweise Fehlertoleranzen angeben. Dass es diese Toleranzen gibt hat die Verwaltung zugegeben.  Der obere Toleranzwert ergibt auch einen oberen Wert für den Lärmpegel. Eigene Messungen, die wesentlich höher ausfallen und fragwürdige Ergebnisse  der Studie (abends mehr Verkehr als morgens), bestätigen dies.
Ein von uns gegebener Hinweis, dass ein Ausbau der Willicher Straße und ein Kreisverkehr die Verkehrsverteilung zu Lasten der Willicher Straße geht, wurde nicht untersucht.
Es fehlt eine Aussage zu zukünftigen generellen Verkehrsentwicklungen und wahrscheinliche Zunahme des Verkehrs. 
Es fehlt eine Aussage zu der Stadtentwicklung in dem Gutachten.  Hierzu gibt es die Aussage der Verwaltung: „Der Rahmenplan Nord Schiefbahn von 2003 beschreibt die zukünftige Siedlungsentwicklung. Dieser Rahmenplan zeigt, dass eine zusätliche Verkehrsbelastung mit  5000 KFZ/ 24 Std.nicht verträglich abwickelbar ist.“

Schon jetzt wissen wir,  dass ein neues großes Baugebiet  an der Fontanestraße in Schiefbahn geplant wird. Die Verwaltung hat ausgesagt, dass neue Baupläne auch neue Gutachten erfordern.

Wir fordern, dass das Verkehrsgutachten um diese Fakten erweitert wird, damit die Auswirkungen auf das Schallschutzgutachten überprüft werden können.

4.Verkehrsentlastung

Schon seit zig Jahren wird untersucht und versprochen den Verkehr über Hochstraße, Wallgraben , Willicher Straße, Tupsheide  und Königsheide zu verringern.  In der letzten Planungsausschusssitzung  wurde eine Machbarkeitsstudie, mit einer aus unser Ansicht enttäuschendem Ergebnis, vorgestellt.
Wir hatten aber auch erwartet, dass eine nördlich gelegenere Alternative, die weniger die Landwirtschaft beeinflusst, untersucht worden wäre.
Es wurde im Rat entschieden definitiv bis zum Sommer zu entscheiden ob jemals eine Nordumgehung, an dem geplanten Kreisverkehr angebunden, kommt.

Wir bleiben dabei. Ohne die versprochene Entlastung sollten keine neuen Baugebiete im Schiefbahner Norden erschlossen werden.  Wir fordern auch deshalb keine weiteren Schritte in dem Bauleitverfahren bis entschieden ist ob eine Nordumgehung kommt.



 5. Lärmemission und  Schallschutz




Die letzte Untersuchung 2005 zeigte eine hohe  Lärmbetroffenheit  in Schiefbahn. Seitdem hat der Verkehr erheblich zugenommen.
Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen die Problematik.  Darf dann im Schiefbahner Norden noch weiter   gebaut werden?

Die von uns geforderte Anpassung des Verkehrsgutachtens hat auch Auswirkungen  auf die Berechnung des zu erwartenden  Lärmpegels, weil sich dadurch auch die Werte des Schallschutzgutachtens erhöhen.

Dies erklärt auch, dass wir mit eigenen Messungen höhere Werte als die in dem Gutachten errechneten gefunden haben.

Der Lärmschutzwall  ist nur mit 4 m Höhe geplant. Ob 4 m Höhe für den Lärmschutzwall ausreichen ist fraglich. Für Wohnungen, auch entlang an der Schallschutzwand,  werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen gefordert. Das heißt: Bauwillige müssen, damit die  Kosten für den 
Lärmschutzwall  reduziert werden können,  zusätzlich hohe eigene Kosten und andere Baumaßnahmen in Kauf nehmen.

Welche Auswirkungen auf die Lärmemission hätte eine Straßenbahn entlang der L382, die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwähnt wird?

Wir fordern eine Überprüfung des Schallschutzgutachtens  auf Grund des zu ergänzenden Verkehrsgutachtens und die Beachtung der EU-Umgebungsrichtlinie.



6.  Kreisverkehr

Wir haben bereits in einer früheren Äußerung aufgeführt, dass wir hier einem neutrale Gutachter einer Ampelanlage den Vorzug geben würden weil:
  • Die Investitionskosten niedriger sind. (Kreisverkehr  1,2 Millionen €)
  • Der Flächenverbrauch mit 21.100m² (ein Drittel der Planfläche) im Vergleich zu hoch ist.
  • An dem Knotenpunkt handelt es sich hier nicht um eine Kreuzung sondern um eine Hauptverkehrsstraße (L382) mit einer lt. Gutachten nicht stark befahrenen Sammelstraße und einem Feldweg für wenige Anlieger.
  • Eine Folge von koordinierten Lichtsignalen stellt die Funktion der Hauptstaße L382 mit 18000 Fahrzeugen /Tag in den Vordergrund.  Einzige Auffahrt ist die Willicher Str. mit  nur          4500 Fahrzeugen /Tag.
  • Durch eine Bedarfssteuerung, wie bei den auf der Korschenbroicher  Straße  vorhandenen Ampeln, weniger Lärm- und Schadstoffemission  hervorgerufen wird.
  • Eine Ampelanlage für Radfahrer übersichtlicher ist.

Neu sind folgende Argumente:

·         Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben an die BI aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine  Ampelanlage gibt es für diese Situation nicht. Es sei denn,  dass auf die Umgehungsstraße (Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird.  Nicht nur wir sind auch dieser Meinung.
·         Was ist mit der Straßenbahn an der L382 (aufgeführt in der Wirtschaftlichkeitsanalyse?

Ob Kreisverkehrs  oder  Ampel  an dem Knotenpunkt L382/ Willicher Straße sollte erst entschieden werden, wenn im Sommer eine Entscheidung zur Nordumgehung gefallen ist.



7. Klima

Das Schiefbahner  Dreieck ist ein  Freiland-Klimatop.  Mit Klimatopen ist eine intensive nächtliche Frisch-  und  Kaltluftluftproduktion verbunden. Sie gehören zu den klimatischen Auslgleichsräumen im stadtklimatischen Funktionssystem.

Bei der Problematik der Bebauung an dieser Stelle sollte dieser  Klimatop erhalten bleiben.



 8.  Schadstoffemission

Im Umweltbericht zur Bebaung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbboicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.

Ein Hinweis auf diese Problematik fehlt in der textlichen Fassung des Auslegungsplans und sollte nachgeholt werden.


9.  Bodengutachten

Im Bodengutachten wird darauf hingewiesen, dass eine Versickerung im Plangebiet nur mit erheblichem Aufwand möglich ist,

Der Gutachter fordert ein aufwendiges Regenwasserkonzept


10.Eine Ausfahrt für LKW und PKW aus dem geplanten Gelände?

Aus dem geplanten Baugebiet werden lt. Gutachten mehr als 700 Fahrten / Tag  erwartet.  Reicht  eine Ausfahrt aus wenn z.B. durch einen Unfall an der Auffahrt (am Kreisverkehr ) der Verkehr längere Zeit blockiert ist? Wir kennen kein analoges Ghetto, dass nur eine Ausfahrt hat.

11.        Sozialer Brennpunkt ?


Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge bzw im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus  errichtet. Das Hauptziel der Bebauung ist nicht bezahlbarer Wohnraum zu schaffen sondern sozialer Wohnungsbau. Anlieger befürchten, dass durch die Anhäufung ein sozialer Brennpunkt und damit eine Wertminderung Ihrer Immobilie entsteht,


12.   Zusammenfassung

Eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit der Problematik des Plangebietes müsste auch die Politik veranlassen die Pläne für eine Baugenehmigung des Schiefbahner Dreiecks fallen zu lassen, zumal eine Verkehsentlastung des Schiefbahner Nordens u. E. nicht mehr zu erreichen ist.

Dipl. Ing.  Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de