Sonntag, 23. Februar 2014

Verwaltung übersieht " Lärmschutzwall ist kein Entree für Schiefbahn"

So sieht es heute aus



Die Verwaltung erklärt: "Mit dem Kreisverkehr und der Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet".
Unsere Argumentation: Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.




So sieht das unsere Unterstützerin 
.........und so sehen wir einen hässlichen Lärmschutzwall .


Samstag, 8. Februar 2014

Unbefriedigende Antworten der Verwaltung zu den Kosten Bebauungsplan S44


Zusammenfassung:

  • Die meisten Fragen wurden  falsch, nicht oder unvollständig  beantwortet.
  • Es fehlen Kosten (Gutachten, Zinsen usw.).in der Kostenaufstellung vom 05.11.2013.
  • Diese Kostenaufstellung  und das Antwortschreiben der Verwaltung  enthalten Fehler.
  • Wie hier eine zentrale Kostenkontrolle für das Projekt erfolgen soll ist nicht nachzuvollziehen-
  • Es ist nicht möglich auf Grund der Antworten herauszufinden  wie die Kosten der Bebauung gedeckt werden sollen.
  • Immer neue Informationen. Jetzt sollen auf einmal alle Willicher Bürger 210.000 Euro für den Lärmschutzwall zahlen. 
  • In wie weit derzeitige Anlieger (Rubensweg, Albrecht Dürer Straße, Rembrandt Straße, Augustinerinnen Straße und Willicher Straße) an den Kosten des Lärmschutzes beteiligt werden sollen ist nicht immer noch nicht eindeutig (Kommunalabgabengesetz)..
  • Da die Verwaltung nicht wie erwartet auf unsere Fragen einging hat das Antwortschreiben für uns nur eine Alibifunktion nach dem Motto: Wir haben doch geantwortet.


Wir haben unsere Fragen und die Antworten der Verwaltung für diejenigen die sich einen Überblick verschaffen wollen mit unseren Anmerkungen (Rote Farbe)  im Detail wie folgt wiedergegeben .



                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de

Fragen zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans  S44
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heyes,

Aus der Rede des Kämmerers zum Haushalt 2014 bis 2017 haben wir entnommen, dass bis zu 760.000 Euro aus Beiträgen der Anwohner des  Schiefbahner  Dreiecks für den Lärmschutzwall erhoben werden sollen.




Frau Stall hat in der Planungsausschusssitzung bestätigt, dass alle Anwohner des geplanten Neubaugebietes deren Beurteilungslärmpegel um 3 dBA  gesenkt wird sich an den Kosten beteiligen müssen.

1.       Woher weiß die Verwaltung jetzt schon, dass die Beiträge der Anwohner 766.000 Euro betragen?  
Antwort Verwaltung:  
b.Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
p. Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden  
   
Die Frage war wie setzt sich der Beitrag von 766.000 Euro für den Lärmschutz zusammen. Sie ist nicht beantwortet!
Wer soll die Beiträge erbringen?  Ist die Aussage von Frau  Stall. Alle die um 3 dBa entlastet werden werden auch an den Kosten beteiligt falsch?
Werden die Anlieger des Neubaugebietes belastet ist nicht eindeutig beantwortet.
Mit 05.11.2103 ist die Verwaltung wieder einmal weit Ihrer Zeit voraus.

2.       Bisher ist kein Lärmgutachten bekannt.  Wie wurde der Beurteilungslärmpegel an den jeweiligen Häusern ermittelt?
Antwort Verwaltung: Ein Lärmgutachten wird im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegeben.
       Wie konnte ein Beitrag für den Lärmschutz von 766.000 Euro errechnet werden wenn noch nicht gemessen
       wurde wer mit 3 dBa entlastet wird? Welche Aussage soll das geplante Lärmgutachten erbringen?

3.       Welcher Bereich (Rubensweg, Rembrandt Str. Albrecht Dürer Str., Augustinerinnen Str. und Willicher Str. mit Hausnummer (von bis) ist betroffen?
Antwort  der Verwaltung:
r. Erschließungsbeiträge für die Altbebauung
Auf der Basis der Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt „Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederumsetzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Rubensweg. Für den Rubensweg sieht die Planvariante C keinen Ausbau vor, beispielweise eine Erweiterung um einen Gehweg oder um öffentliche Parkplätze entlang der Neubebauung. Sollte es im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu einem Ausbau der Erschließungsanlage „Rubensweg“ kommen, handelt es sich um beitragsfähige Kosten, die nach dem Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger des Rubensweges (Alt- und Neubauplanung) umzulegen wären.
Die Frage ist nicht beantwortet   Die Frage war welche Straßen sind vom Lärmschutz betroffen!

4.       Mit welchen Beiträgen für den Lärmschutzwall müssen die Käufer der Grundstücke  zusätzlich zu den 280 Euro pro m2 Erwerbskosten rechnen?
Antwort Verwaltung
P Lärmschutzanlage. Wenn die Lärmschutzanlage im Bebauungsplan festgesetzt wir, handelt es sich um eine beitragsfähige Erschließungsanlage. Die Kaufpreise für städtische Baugrundstückewurden in der Kalkulation mit 280€/m² kalkuliert; hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten, die derzeit mit 150 €/m² Baugrundstücksfläche angesetzt werden.                          
Die Frage: Wie hoch ist denn der Kostenanteil   für den Lärmschutzwall an den 150 Euro/m2 für die Grundstücke ist nicht beantwortet.

5.       Ohne einen Lärmschutzwall dürfen die Grundstücke auf Grund der Gesetzgebung ( z.B.: TA Lärm und anderer Richtlinien) nicht verkauft werden. Ist es dann zu rechtfertigen  den derzeitigen Anwohner, die keinen Lärmschutzwall brauchen, zuzumuten das Neubaugebiet  mit zu finanzieren?
Antwort der Verwaltung  p. Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden  
Was soll diese Antwort? Heißt das die Anwohner zahlen nicht?              
       

6.       Die Gesamtinvestitionen betragen 6.457 tausend Euro. Ist es richtig wenn wir sagen:  Ohne die Beiträge der Anwohner von 12% für Lärmschutz und  geschätzten 8%  für den Straßenausbau = 20% der Investition hätte das Projekt nicht gerechtfertigt werden können, da nur ein Überschuss von 3,8 % errechnet wurde.
Antwort der Verwaltung : a In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
Die Kostenabschätzung  vom 24.10 ist uns wesentlich lieber da detaillierter  jedoch reicht uns diese nicht aus um die Rechnung nachzuvollziehen. Summieren können wir auch.  Die Frage ist nicht  beantwortet  da die Frage war: Ist es richtig dass die Anlieger zahlen?     

7.       In der Kostenaufstellung für den Ankauf der Grundstücke von ca. 30 Hektar mit etwa 2.2 Millionen Euro  stehen  nur  2,742 Millionen Euro aus Grundstückverkäufen gegenüber! Etwa  4 Millionen Euro sollen für Infrastruktur ausgegeben werden. Wie ist das zu erklären?
Antwort der Verwaltung : a In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
Soll das die Antwort sein?  3,9 Millionen  Beiträge werden von wem erbracht? Nicht beantwortet   

8.       Wie viel Mannjahre sind bei der Verwaltung für die Planung bisher verbraucht und wie viel wird das voraussichtlich noch in den nächsten Jahren bis zur Fertigstellung werden? Wo sind für fast alle Jahre diese  Verwaltungskosten ausgewiesen?  Sollte es keinen  Planungsaufstellungsbeschluss geben fallen doch auch keine weiteren Verwaltungskosten an.
Antwort Der Verwaltung:
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Vorsausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt.
       Mannjahre nicht beantwortet! Bretiebswirtschaftlich ist die Aussage der Verwaltung falsch!  Mitarbeiter
       könnten  andere Aufgaben übernehmen. Damit weniger Kosten für das Projekt!

9.       Grundstücke sind und werden schon  angekauft  bevor sie verkauft werden. Auch sonstige Kosten fallen vor dem Verkauf an. Wo sind die Zinsen hierfür gebucht?
 Antwort der Verwaltung f   Verzinsung
Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
m. Bei einem Grunderwerb der Stadt Willich zur Schaffung von Wohnbauflächen (bei Flächen einer Größenordnung von 2.000 m²) wird eine erste Kaufpreisrate in der Höhe von 20% des Gesamtkaufpreises nach Kaufvertragsabschluss fällig; die zweite und letzte Kaufpreisrate von 80% des Gesamtkaufpreises wird fällig mit Rechtskraft des Bebauungsplanes, in dessen Gebiet die Einwurfsfläche liegt. Bereits mit der ersten Kaufpreisrate geht das Eigentum an die Stadt Willich über, so dass bei landwirtschaftlichen Flächen bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Pachteinnahmen an die Stadt fließen. 
Betriebswirtschaftlich falsch.  Bei 4% Verzinsung fallen sind bis jetzt ca. 150.000 an Zinsen angefallen, Die Pachteinnahmen jedoch sind viel geringer.

10.   Wie hoch sind die Folgekosten für den Lärmschutz und wo werden diese gezeigt?
Antwort der Verwaltung g Folgekosten
Im Zuge von Ausbauplanungen werden dem Planungsausschuss Folgekostenrechnungen vorgelegt. Für die Lärmschutzanlage ist gutachterlich zu prüfen welches bauliche System notwendig  und möglich ist. Bei dert Auswahl werden auch die Folgekosten mit Blick auf künftige Haushaltsjahre berücksichtigt.
Man kann doch wohl davon ausgehen,  dass der vorhandene Lärmschutzwall verlängert wird. Damit sind auch Kosten für diesen hässlichen Wall bekannt. Warum wird die Frage nicht beantwortet?  Für den Lärmschutzwall liegen doch schon  Kosten bis auf den  letzten Cent vor!


11.   Zahlt die Kosten und  die Folgekosten des Kreisverkehrs, selbst wenn dieser an das Land verschenkt wird, nicht auch letztlich der Steuerzahler?  
Antwort der Verwaltung h Kreisverkehr
Die Erschließungsanlage „Kreisverkehr“ wäre an den Landesbetrieb zu übergeben. Dieser würde dann auch die Folgekosten zu tragen haben. Zu Ihrer Frage überörtlicher Straßenverkehrsanlagen bitte ich, mit der zuständigen Behörde (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Kontakt aufzunehmen.                               
Was für eine Antwort! Einfacher wäre gewesen:  Ja es zahlt letztlich der Steuerzahle.

12.   In welchen Positionen der Kostenaufstellung  sind die geschätzten Beiträge  der  derzeitigen Anlieger, aufgeschlüsselt nach Straßenerweiterung und  Lärmschutzwall,  enthalten und wie hoch sind diese?
Antwort der Verwaltung:
P Lärmschutzanlage. Wenn die Lärmschutzanlage im Bebauungsplan festgesetzt wir, handelt es sich um eine beitragsfähige Erschließungsanlage. Die Kaufpreise für städtische Baugrundstückewurden in der Kalkulation mit 280€/m² kalkuliert; hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten, die derzeit mit 150 €/m² Baugrundstücksfläche angesetzt werden.                         
r. Erschließungsbeiträge für die Altbebauung
Auf der Basis der Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt „Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederumsetzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Keine Antwort  auf die Frage in welchen Positionen  Straßenerweiterung und Lärmschutzwall  für Anliegerenthalten sind . Offensichtlich werden  detaillierte Angaben vorenthalten!

13.   Glaubt man wirklich, dass für die geplanten Häuser an der Willicher Str. wo ca. 5000 Autos pro Tag vorbeifahren  280 Euro/m2 gezahlt werden. Sind  die Grundstückspreise  für die verschiedenen Bauabschnitte unterschiedlich?
Antwort der Verwaltung :  i Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstückserwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen.
Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum votrgenannten Kaufpreis vermartet werden können.   Unterschiedlich ? :Ja                     


14.   In der Regel wird der Lärmpegelbereich durch Bebauungspläne oder Lärmkarten festgelegt. Ansonsten erfolgt die Ermittlung gemäß DIN 4109, TA Lärm, Verkehrslärm Schutzverordnung 16. BImSchV, Richtlinien für den Lärmschutz RLS 90 usw . Für bestimmte Lärmpegelbereiche gelten baurechtliche Einschränkungen, was z.B. die Schalldämmung, Platzierung von Lüftungen oder Ausrichtung von Schlafräumen betrifft.  Müssen für  die Häuser die an der Willicher Str. gebaut werden sollen und durch den Verkehr auf dieser Straße betroffen sind entsprechende Lärmminderungs- Maßnahmen vorgeschrieben werden?
Antwort der Verwaltung :
q: Passiver Lärmschutz. Ob sich für Neubauten an der Willicher Straße Auflagen zum passiven Lärmschutz ergeben, wird ein im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens  zu beauftragendes Gutachten zeigen      
Hier fehlt der Querverweis der Verwaltung auf auf p den wir hier einfügen
P Bei den von Ihnen angegebenen Beitragssummen handelt es sich um eine Kostenabschätzung der Bebauungsvarianten A und B. In der derzeit diskutierten Variante C betragen die geschätzten Kosten für den Ausbau des Lärmschutzes von ca. 2,1 Mill. €. Gemäß den Ausführungen des BauGB entfallen 10% der Ausbaukosten auf die Gemeinde. Es wären demnach für die Variante C etwa 1,9 Mill € Beiträge für den Lärmschutz zu erheben. Nach der Vorlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans können konkrete Kosten ermittelt werden (Auftragsvergabe an Firmen). Die entsprechenden Beiträge werden anschließend gemäß den Rechtsnormen (Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz sowie Satzungen der Stadt Willich) ermittelt. 
Das heißt: Wieder eine neue Info  Bei 10% = 210.000 Euro zahlen die Willicher  Steuerzahler
Werden die Kosten nun doch wie Frau Stall im Planungsausschuss gesagt hat auf alle die 3 DB Erleichterung haben verteilt?
Lärmgutachten .Wer, wie, wann und wird die Initiative beteiligt?


15.   Sind nicht oft Gutachterkosten viel zu niedrig angesetzt wenn Gutachten nur 5000 Euro kosten sollen und jeder weiß, dass eine Gutachterstunde bis zu 1000Euro/ Tag kostet?
Antwort der Verwaltung k Gutachterkosten/Verkehrsstudie
Die Höhe der Gutachterkosten hängt von der Art und dem Umfang des Auftrags ab. Bodengutachten dienen beispielsweise zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, der Tagfähigkeit, der Angabe von Bodenklassen und bewegen sich durchaus in den angesetzten Kostenrahmen. Ein lärmschutzgutachten beurteilt, wie hoch die Lärmpegel sind und empfiehlt konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz.
Soll das die Antwort auf unsere Frage sein ?

16.   Wo sind  die vom Planungsausschuss entschiedenen  Kosten für die Verkehrsstudie aufgeführt?
Antwort der Verwaltung k
Bei dem von Ihnen genannten „Verkehrsgutachten Stadt Willich“ handelt es sich vermutlich um den Masterplan Verkehr, der das gesamte Stadtgebiet und nicht nur den Bereich Willicher Straße umfasst. Der Masterplan und auch die von Ihnen aufgeführte Umweltstudie wurden durch den Geschäftsbereich Stadtplanung erstellt, so dass hierfür keine externen Gutachterkosten angefallen sind. Planungsrelevante Daten, etwa für das Messtischblatt 4705, stehen zur Verfügung. Ihre Ermittlung musste nicht gesondert
In Auftrag gegeben werden. Die Kosten für das archäologische Gutachten von 1.01.,63 € und das avifaunistische Gutachten in Höhe 1.816,80 € sind versehentlich nicht in den Auszahlungspositionen 2008 bis 20012 nicht erfasst. Für die Verkehrsstudie zum Bebauungsplanentwurf enthält die Aufstellung einen Kostensatz von  5.000 €. Diese Studie soll nun auf Beschluss des Planungsausschusses umfangreicher werden. Die dafür erforderlichen  Mittel werden zum Haushalt angemeldet.
Schon jetzt werden versehentlich Kosten nicht aufgeführt! Schon die erste Maßnahme Verkehrsstudie wird teuer als erwartet.



17.   Wie hoch sind die geschätzten Zusatzkosten für die Käufer wenn nicht versickert werden kann. Wie groß wird dieser Anteil an der Gesamtfläche?  Die Fläche gehört zur sogenannten Kempener Lehmplatte und hat Lehmschicht wie Ringofen! Sind die Grundstücke dann immer noch attraktiv? 
Antwort der Verwaltung  l : Zusatzkosten  für Grundstückserwerber
Im Zuge der Vermarktung der Baugrundstücke werden die Interessenten auf etwaige Zusatzkosten durch Versickerungsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück hingewiesen, sowohl im Expose‘ als auch im Beratungsgespräch. Für die Versickerungsmaßnahmen sind die Festsetzung eines Bebauungsplanes zu beachten, der hier noch nicht vorliegt. Angebote für solche Maßnahmen sind durch den jeweiligen Interesssenten/Bewerber einzuholen.
Wie groß ist der Anteil an der Gesamtfläche ist nicht beantwortet.


18.   Wie groß ist die Fläche in m2 an Selbstbehalt und wie groß ist die Gesamtfläche der Baugrundstücke?
Antwort der Verwaltung  m. Grunderwerbskosten/ Selbstbehaltflächen 
Dem zuständigen Haupt-und Finanzausschuss werden liegenschaftliche  Sachverhalte in nichtöffentlicher   Sitzung  zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Frage ist nicht beantwortet. Damit wir die Kostenrechnung prüfen können brauchen wir eine 
       Angabe in % für den Selbstbehalt. Ist eine Flächenangabe in  m² für Selbstbehalt ein Geheimnis?

                                                                                                             
19.   Welcher prozentuale Anteil der Kosten in der  Kostenaufstellung  ist auf Grund aktueller  Ausschreibungen oder Angeboten ermittelt  und welcher Anteil ist geschätzt. 
Antwort der Verwaltung   b. Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.                                        
       Das ist doch keine Antwort auf die Frage

20.    Mit welcher Inflationsrate pro  Jahr wurden die Kosten berechnet?
Antwort der Verwaltung   d: Inflationsrate
Eine gewisse Preissteigerungsrate wurde berücksichtigt, beispielweise bei dem Kreisverkehr. Dort liegen zwischen Planung (April 2009) uns Ausführung angenommene neun Jahre; dieser Zeitraum wurde bei der Kostenabschätzung berücksichtigt.
Vollkommen unzureichende Antwort. Was ist eine gewisse Steigerung?

21.   Sind die Kosten mit 50.000 Euro  für Verkehrsberuhigung für die betroffenen  Straßen (Willicher Str. Wallgraben, Tupsheide und Hochstraße)  nicht viel zu niedrig angesetzt.
Antwort der Verwaltung   n: Verkehrsberuhigung Willicher Straße
Konkrete Kosten für eventuelle  Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Willicher Straße können erst ermittelt werden, wenn eine Beschlussfassung dem zuständigen Ausschuss vorliegt. Zu entscheiden ist unter anderem ob lediglich verkehrslenkende Maßnahmen oder ob auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, die dann für die Anwohner beitragspflichtig werden.                                 
Soll dies eine Drohung sein? Zusätzliche  Maßnahmen sind  notwendig bei steigendem Verkehrsaufkommen
          
24.   Wie ist es möglich, dass die Kosten der Lärmschutzwand mit 1.563.938,47 und auch andere Kosten bis auf den letzten Cent berechnet wurden. Wird hier eine Scheingenauigkeit vorgetäuscht?
Antwort der Verwaltung  a und c :
a: In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
 Antwort a passt nicht zu unserer Frage
c.Darstellung des zu ermittelnden Betrags
Für die Erschließungsberechnung sind beispielsweise die maßgeblichen Satzungen zugrunde zulegen, so dasss ich hier auch Centbeträge ergeben. Eine Rundung auf volle Eurobeträge erfolgte aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht, so dass Nachkommastellen ausgewiesen sind,
Na ja, man wird doch wohl aufrunden können

25.   Ist bekannt dass bei Projekten wie diesem der Bund der Steuerzahler gerade erst nachgewiesen hat, dass die Kosten regelmäßig bis zu 25%  überschritten werden?  Ist dann ein geplanter Überschuss von 3,8 % nicht viel zu wenig? Wer trägt die Verantwortung bei einer Überschreitung?
 Antwort der Verwaltung p,a,o
p. Mit Ihrem Antwortverwirrspiel irrt  sich hier die Verwaltung da es keinen Verweis zu Frage 25 gibt
a. Sie gehen in Ihrem Schreiben von einem Überschuss in Höhe von lediglich 3,8% aus. Bitte berücksichtigen Sie, dass die in dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte Kostenschätzung die Kosten für die Herstellung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Willicher Str./L382 einbezieht. Bei diesem Kreisverkehr handelt es sich nicht um einen beitragsfähige Erschließungsanlage. Im übrigen verweise ich auf meine nachfolgenden Ausführungen.
Wie hoch ist denn der Überschuss in % ?
o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.
Wenn das alle so gut organisiert ist warum fehlen dann in der Aufstellung der bisher aufgelaufenen Kosten wie von der Verwaltung bestätigt verschiedene Gutachten aus der Vergangenheit?                                        

26.   Welcher prozentuale Anteil der Gesamtkosten des Bebauungsplans für das Dreieck ist auf Grund aktueller Angebote ermittelt und welcher Anteil ist geschätzt.
Antwort der Verwaltung   b. Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
        Das ist doch keine Antwort!  Alles geschätzt?  Wenn man es nicht weiß kann man das doch sagen!              
27.   Ist spätestens nach dem Aufstellungsbeschluss alle Ausschreibung für alle Arbeiten an dem Projekt vorgesehen? Was passiert wenn dann die eine Ausschreibungen zeigen dass Planungskostet überschritten werden und die geplanten Einnahmen zu hoch angesetzt sind? 
Antwort der Verwaltung o.
 o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.                        
Frage nach ab wann alle Ausschreibungen erfolgen  ist nicht beantwortet. Was ist eine erhebliche Überschreitung?




28.   Werden die Kosten und Einnahmen auf einer Kostenstelle zusammengeführt um diese überprüfbar zu
machen?
Antwort der Verwaltung o.
 o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.  
Gibt es eine Stelle an der alle Kosten des Projektes zusammen geführt werden ?              

29.   Auszahlungen 2008 bis 2012:  Sind hier keine Verwaltungskosten entstanden? Keine Kosten für die Überplanung, Ankauf der Grundstücke usw. ?  Uns sind mindestens folgende Gutachten bekannt: Verkehrsgutachten Stadt Willich, Umweltgutachten Stadt Willich, Archäologisches Gutachten, Avi-faunistisches Gutachten, Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4705 usw. Wo sind diese Kosten aufgeführt?  Die Grundstücke sind schon angezahlt. Entstehen dafür im Normalfall nicht auch Zinsen die hier aufgeführt werden müssen?
Antwort der Verwaltung  f, k, m    
f   Verzinsung :Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen. Antwort der Verwaltung
k  Bei dem von Ihnen genannten „Verkehrsgutachten Stadt Willich“ handelt es sich vermutlich um den Masterplan Verkehr, der das gesamte Stadtgebiet und nicht nur den Bereich Willicher Straße umfasst. Der Masterplan und auch die von Ihnen aufgeführte Umweltstudie wurden durch den Geschäftsbereich Stadtplanung erstellt, so dass hierfür keine externen Gutachterkosten angefallen sind. Planungsrelevante Daten, etwa für das Messtischblatt 4705, stehen zur Verfügung. Ihre Ermittlung musste nicht gesondert
In Auftrag gegeben werden. Die Kosten für das archäologische Gutachten von 1.01.,63 € und das avifaunistische Gutachten in Höhe 1.816,80 € sind versehentlich nicht in den Auszahlungspositionen 2008 bis 20012 nicht erfasst. Für die Verkehrsstudie zum Bebauungsplanentwurf enthält die Aufstellung einen Kostensatz von  5.000 €. Diese Studie soll nun auf Beschluss des Planungsausschusses umfangreicher werden. Die dafür erforderlichen  Mittel werden zum Haushalt angemeldet.
m Verwirrspiel der Verwaltung es  gibt es keinen Bezug auf Frage 29

So kann es sicher keine vollständige Kostenkontrolle erfolgen. Betriebswirtschaftlich ist es  Zinsekosten sind nicht dem Projekte anzulasten. Was fehlt sonst noch alles?

30.   Auszahlung 2013: Wofür eine Ankaufsverlängerung von 1Million Euro. Ein Kaufpreis 1. Rate ist doch schon in 2013 erfolgt. Wenn hier 1 Million Euro gezahlt wurde wo sind die Zinskosten. Wir wissen auch dass die Verwaltung an den Bauplänen gearbeitet hat. Wo hoch waren hier die Verwaltungskosten?
Antwort der Verwaltung   f,   e, m
Antwort der Verwaltung f   Verzinsung
Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Voraussetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt.
Antwort der Verwaltung  m. Grunderwerbskosten/ Selbstbehaltflächen 
Dem zuständigen Haupt-und Finanzausschuss werden liegenschaftliche  Sachverhalte in nichtöffentlicher   Sitzung  zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Antwort fehlt: Wofür wurde 1 Mill. € Ankaufverlängerung in 2013 gezahlt? Soll hier etwas vertuscht werden?                                                                                                                    

31.   Auszahlung 2014: Ist es richtig  dass hier auch Planungskosten und Zinsen fehlen? Wie viel Mitarbeiter werden an dem Projekt wie lange arbeiten wenn der Planungsaufstellungsbeschluss erfolgt ist?  II/5 welche Aufgabe hat das Gutachten? II/4 Was soll bei dem Gutachten Baugrundstücke ermittelt werden und was soll für 16.000 Euro gekauft werden?   II/6  Welche Erkenntnisse werden von Gutachterkosten Lärmschutz erwartet und sind hier 5000 Euro nicht viel zu wenig?
Antwort der Verwaltung Antwort a+ anlage e, f, k
a.: Verwirrspiel der Verwaltung denn bei a gibt es keinen Hinweis auf Frage 31
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Vorsausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt. Antwort der Ve f   Verzinsung. Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
Welche Erkenntnisse werden von dem Lärmgutachten erwartet wurde nicht beantwortet.

32.   Auszahlung 2015:II/4 Wieder wird 1 Million Euro ausgegeben und nur 500.00 Euro werden für die Grundstücke eingenommen.  Fehlen hier nicht wieder Zinsen. Sind auch für 2014 keine Verwaltungs-kosten vorgesehen? 
Antwort: a+ Anlage , e, f
a.: In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Vorausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt. Antwort der Ve f   Verzinsung. Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
Die Stadt und damit wir Bürger zahlen etwa 150.000 Euro Zinsen.  Verwaltungskosten werden nicht betriebswirtschaftlich dargestellt.

33.   Einzahlungen 2015:Bei der Einzahlungsposition ii/6 werden 686.000 E-Kosten –Erstattungen gezeigt. Wer zahlt diese Beiträge? (Bitte detailliert  aufzählen).  II/4 Wer zahlt hier  die EEA  Kostenerstattung ein?
Antwort der Verwaltung  i und r
i.: Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstückserwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen. Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum vorgenannten Kaufpreis vermarktet werden können. Antwort  der Verwaltung:
r. Erschließungsbeiträge für die Altbebauung
Auf der Basis der Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt „Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederum setzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Rubensweg. Für den Rubensweg sieht die Planvariante C keinen Ausbau vor, beispielweise eine Erweiterung um einen Gehweg oder um öffentliche Parkplätze entlang der Neubebauung. Sollte es im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu einem Ausbau der Erschließungsanlage „Rubensweg“ kommen, handelt es sich um beitragsfähige Kosten, die nach dem Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger des Rubensweges (Alt- und Neubauplanung) umzulegen wären.
Vollkommen unverständliche Antworten auf unsere Frage


34.   Ausgaben 2016:  Wer bekommt EEA von 22000 Euro?
Antwort der Verwaltung i.: Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstückserwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen. Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum votrgenannten Kaufpreis vermartet werden können. Antwort  der Verwaltung:                                           
Wer bekommt die EEA? Die Käufer der Grundstücke?  Unverständlich beantwortet!


35.   Einnahmen 2016: E-Kosten-Erstattungen von !.5 82 Million Euro . Wer zahlt diese?

Antwort der Verwaltung i.: Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-Zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstücks-Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlage entnehmen. Die konkrete Kaufpreis-Festsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum vorgenannten Kaufpreis vermarktet werden können. Antwort  der Verwaltung:                                        
U.E. nicht beantwortet! Nur eine detaillierte Antwort  ist zufriedenstellend. Nur so kann unsere Feststellung dass die Bebauung falsch ist nachgewiesen werden


36.   Einnahmen 2017: Warum sind E-Kosten Erstattungen in der Kostenaufstellung für  2. BA, Hülser und Müllers separat aufgeführt.
Antwort  der Verwaltung :   j. Erschließungskostenerstattung.  Vielen Dank für Ihren Hinweis; die Aufstellung wird diesbezüglich geändert werden.
Die Kostenaufstellungen enthält  also Fehler. Mal eben einige Positionen aus einer Bilanz herauszulösen ist doch wohl unmöglich. Wie kann so etwas passieren? Das macht die ganze Kostenaufstellung unglaubwürdig.






















Mittwoch, 5. Februar 2014

Unbefriedigende Antworten der Verwaltung zum Verkehr

Im Folgenden werden die Antworten der Verwaltung zum Verkehr (in roter Farbe) kommentiert.



                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahn  Norden
                           Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de




An den                                                                                 Folke Stengel
Bürgermeister der Stadt Willich                                           Rembrandtstr.2                                       
Schloss Neersen                                                                  Ralf  Lück                            
47877 Willich                                                                        Willicher Str. 55
                                                                                 Schiefbahn, 19.11.2013

Per email


Fragen zu der Verkehrsstudie im Rahmen der Bebauungsplanung S44

In der Planungsausschusssitzung am 11.09.2013 wurde die Verwaltung mit einer Verkehrsstudie beauftragt, die den nördlichen Teil von Schiefbahn  untersuchen soll. Ziel ist den vorhandenen und den durch das Neubaugebiet S44 zusätzlichen Verkehr auf Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. zu reduzieren.
Wird die Bürgerinitiative, weil betroffen und damit auch sachkundig, an der Definition des Auftrags an das Planungsbüro beteiligt?
Antwort der Verwaltung: Der Auftrag wird von der Verwaltung definiert und erteilt. Bei einer Beauftragung wird das ausgewählte Büro über die Anliegen der Bürgerinitiative informiert
Wir wurden in keiner Weise  von der Verwaltung angesprochen. Das heißt: Mitwirkung der  Initiative nicht erwünscht! Woher kennt die Verwaltung unser Anliegen wenn Sie niemals mit uns gesprochen hat? Unser Ziel ist doch klar formuliert !!! und wird im Folgenden total negiert.

Welche Planungsbüros werden anbieten und auf Grund welcher Kriterien wird der Auftrag  erteilt?
Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wird bei drei unabhängigen Planungsbüros. Die Auswahl der zu beauftragenden Büros wird aufgrund ihrer fachlichen und technischen Kompetenz zur Bearbeitung der Aufgabenstellung erfolgen. Auch eine kurze Bearbeitungszeit wird angestrebt.
Wer beurteilt auf Grund welcher Kriterien. Was heißt hier Kompetenz? Etwas detaillierter  hatten wir uns die Antwort schon vorgestellt.

Wann wird die Studie vergeben?
Antwort der Verwaltung: Die Vergabe des Auftrages wird in Kürze (Mitte Dezember) erwartet.            
Das Gutachten ist schon vergeben. Die versprochene Beteiligung blieb aus. Können wir nachträglich eine Kopie des Auftrags erhalten oder zumindest einsehen?


Welche Methode zur Ermittlung Messung des Verkehrs wird angewendet?
Antwort der Verwaltung: Der Auftrag für das Planungsbüro umfasst eine aktuelle Verkehrszählung (mit Zählern) in mindestens 3 Knotenpunkten. Die Zählung soll in den Verkehrsspitzenzeiten und mittags durchgeführt werden. Darüber hinaus soll auch eine Ermittlung des Durchgangverkehrs auf der Willicher Straße erfolgen. Die Verkehrsströme aus dem Verkehrsmodell wird mittels einer Mikrosimulation realistisch dargestellt.               
Warum werden hier nicht bereits anerkannte Methoden zu Verkehrszählungen angewendet?
z.B.: EVE - Empfehlungen für Verkehrserhebungen. Ausgabe 2012.
Mit mindestens 3 Knotenpunkten ist eindeutig unser  Ziel, alle Verkehrsströme zu erfassen nicht zu erreichen!

An welchen Messstellen soll gemessen werden?
Antwort der Verwaltung: An folgenden Kotenpunkten soll mindestens gemessen  werden. Korschenbroicher Straße/Willicher Straße – Willicher Straße/Tupsheide – Korschenbroicher Straße/Tupsheide                 
Schon die die Antwort macht deutlich, dass die Verwaltung die Problemstellung :Durchfahrt durch das Dorf zu beschränken nicht zur Kenntnis nehmen will. 

Warum ist der Wallgraben und die Hochstraße, die hoch belastet und durch die Neubauplanung betroffen sind,  bei den zu untersuchenden Straßen nicht erwähnt?
Antwort der Verwaltung: Die Straße „Wallgraben“ ist nicht Bestandteil des zu beauftragenden Verkehrsgutachtens. Die über die Straße „ Wallgraben“ fahrenden Fahrzeuge, die in die Willicher  Straße einfahren werden im Rahmen der Ermittlung für den Durchgangsverkehr erfasst.
Die Frage Hochstraße ist nicht beantwortet und warum ist der Wallgraben nicht erwähnt. Warum wird unser Anliegen nicht aufgenommen?

Wird auch untersucht wie viel Mehrverkehr auf der Willicher Str. entsteht  durch eine Erleichterung der  Auffahrt auf die L382 durch Kreisverkehr oder Ampel . Jetzt fahren viele Autos um die schwierige Auffahrt zu vermeiden über die Tupsheide in Richtung Willich.
 Antwort der Verwaltung: Die von den Büros zu erstellenden Verkehrsmodelle werden den Durchgangsverkehr auf der Willicher Straße  sowohl bei einem Kreisverkehr als auch bei einer Ampel berücksichtigen.   
Falsche Antwort auf unsere Frage ! Die Frage ist wie wird das untersucht bzw. gemessen?

Wird bei der Betrachtung auch der verbotene Schleichverkehr, der schon in der Verkehrsstudie 2005 erwähnt wurde, zwischen  Klein Jerusalem und Niederheide mit einbezogen,? Dieser verbotene Verkehr muss doch irgendwann unterbunden werden und wird dann den Schiefbahner Norden belasten.
 Antwort der Verwaltung: Von  einem Schleichverkehr zwischen Kleinjerusalem und Niederheide ist der Verwaltung nichts bekannt. Sollte der Schleichverkehr zwischen Wekeln und Niederheide gemerint sein, so sind bei einer späteren Sperrung dieser Verbindung keine Auswirkungen auf die Willicher Straße zu erwarten. Begründung: Die Schleichverkehre resultieren  in erster Linie aus der vermeintlich einfacheren Anbindung zwischen Wekeln und der Autobahn- Nach einer potentiellen Sperrung im Bereich Klein-Kempen/ Am Klapptor werden sich diese Verkehre auf der L26 (Bereich Münchheide) und der Korschenbroicher Straße verteilen. Von dort ist das Autobahnnetz zu erreichbar. Eine Mehrbelastung der Willicher Straße wird hier nicht erwartet.
Ja, wir meinten den Verkehr am Klapptor. Dieser  Schleichverkehr ist offensichtlich der Verwaltung bekannt und wird von ihr toleriert obwohl schon unzählige Anwohnerbeschwerden eingereicht wurden. Die Verkehrsstudie 2005 zeigt 2000 Fahrzeuge/24 St und sieht diese bei einer sperrung auf der Willicher Straße und Hochstraße. Hier liegt die Verwaltung falsch denn sicher wird der Verkehr  durch Willicher Str, Hochstraße und Wallgraben gehen. Wir fordern eine neutrale, gutachterliche Prüfung.

Wie groß ist  der zu erwartende zusätzliche Verkehr durch Neubaugebiete in den nächsten 10 Jahren?  Der Stadtentwicklungsplan bis 2024 und auch  der  Flächennutzungsplan weisen noch große Neubauplanungen in Schiefbahn und dem Schiefbahner Norden aus.
Antwort der Verwaltung: Der zusätzliche Verkehr auf der Willicher Straße durch das Baugebiet „Willicher Straße“ wurde bereits von der Verwaltung in einer Grobabschätzung errechnet. Diese Abschätzung liegt den Planungsbüros vor und wurde von dort als nachvollziehbar und realistisch bewertet. Weitere Neubauplanungen liegen aktuell nicht vor. Sollten weitere Neubauplanungen später konkretisiert werden, werden dafür ebenfalls entsprechende Verkehrsgutachten, welche die jeweilige aktuelle Verkehrssituation untersuchen, erstellt.
Das darf doch wohl nicht wahr sein! Da erhalten die Planungsbüros schon vorher Schätzungen der Verwaltung.  Diese  können dann durch diese Beeinflussung nur zustimmen!
Da wird ein Stadtentwicklungsplan 2024 erstellt und wieder, wie immer, ohne eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens und notwendiger Infrastruktur.
In einer Besprechung mit der CDU wurde eindeutig gesagt, dass der Schiefbahner Norden in den nächsten Jahren das Einzige und bevorzugte Baugebiet ist. Wenn wann, wenn nicht jetzt will man mit Verkehrsentlastungen beginnen statt weiter zu bauen.

Die Hochstraße gehört zu den  meist belastenden Straßen.  Ist  bekannt, dass eine Verkehrsstudie zum Edeka-Markt  die Stufe D  erbracht hat? Das heißt: Der Verkehrsablauf ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Was passiert wenn der Verkehr weiter ansteigt?
 Antwort der Verwaltung:  Das Verkehrsgutachten zum Neubau eines EDEKA-Marktes in Willich-Schiefbahn ist der Verwaltung bekannt. Das erst 2010 erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass beide Anschlussstellen des EDEKA-Marktes als einfache Einmündung mit Mischfahrstreifen in allen drei Knotenzufahrten leistungsfähig sind. Das gutachten stellt fest. Dass die Parkplatzzufahrt an der Hochstraße an besonders verkehrsintensiven Tagen (Freitag und Samstag) die Qualität D hat,mit Rückstau von 12m in der Parkplatzauffahrt und 18 m im der Hochstraße Fahrtrichtung Westen (wegen Linksabbiegern).  Dieser Rückstau reicht somit bis in den Bereich Schwanenheide hinein, staut ihn aber nicht ganz zu.
Ob im Bereich „Willicher Straße“ entstehenden Verkehre Auswirkungen auf die Verkehrssituation Hochstraße haben und welche die sind,  werden die Ergebnisse des Verkehrsmodels und der Mikrosimulation zeigen. Das Gutachten wird hier entsprechende Aussagen beinhalten.

                  
Wie werden die Vorschläge der Bürgerinitiative wie Tempo 30 auf dem Wallgraben, Geschwindigkeitswarnungen auf der Willicher Str.  Vermehrte Zebrastreifen auf fast allen Straßen, verbesserte  Kennzeichnung der Radwege, Verkehrsinseln auf der Willicher Str. usw  von der Verwaltung oder besser noch von dem Planungsbüro aufgenommen?
Antwort der Verwaltung: Einige der von der Bürgerinitiative gemachten Vorschläge sind bereits realisiert bzw. nicht realisierbar. So sind die Straße Wallgraben auch weite Teile bereits Bestandteil der T-30-Zone in Schiefbahn. In der T-30-Zone sin jedoch – gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) – für den Radfahrer keine gesonderten Verkehrseinrichtungen wie Radwege oder Radschutzstreifen notwendig. Ebenso dürfen im einer T-30-Zone keine Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet werden. Möglichkeiten zur gesicherten Fußgängerüberquerung finden sich aber auf der Willicher Straße in Höhe Tankstelle durch eine Ampelanlage.
Darüber hinaus werden in dem zu erstellenden Verkehrsgutachten von dem zu beauftragenden Planungsbüro auch Aussagen zu weiteren Handlungsempfehlungen für die Willicher Straße erfolgen. Diese werden sich aus den zu erstellenden Verkehrsmodellen und nach Notwendigkeit ergeben.   
Uns sind keine realisierten Vorschläge bekannt. Es fehlen eindeutige Schilder die den Wallgraben als Tempo 30 Zone ausweisen .Hier noch einmal eindeutig: Wir erwarten Handlungsempfehlungen für alle betroffenen Straßen: Hochstraße,Tupsheide,, Königsheide, Wallgraben und Willicher Straße

Was kostet eine solche Verkehrsstudie?
Antwort der Verwaltung: Die Kosten für das Verkehrsgutachten liegen bei maximal 13.000 €. Sie sind abhängig von den Angeboten der Planungsbüros und dem Auftragsumfang des Gutachtens.

   
Wann ist mit einem Ergebnis der Verkehrsstudie zu rechnen?
Antwort der Verwaltung: Bei optimalem Verlauf zur Beauftragung des Verkehrsgutachtens wird ein Ergebnis für die Sitzung des Planungsausschusses Anfang März erwartet. Andernfalls werden die Ergebnisse in der darauf folgenden Sitzung bekannt gegeben.

Wir möchten hier jedoch noch eine Frage zum Kreisverkehr anschließen.
Argumente, die gegen Kreisverkehre sprechen können:
  • sehr hohes Verkehrsaufkommen
  • ungleiche Verkehrsbelastung in den Zufahrten
  • stark unterschiedliche Verkehrsbedeutung der sich kreuzenden Straßen
  • gewünschte Bevorzugung einzelner Verkehrsarten oder Straßenzüge
  • bewegte Topographie und Platzmangel
  • starker Fußgänger- und Radverkehr
Sowohl ein Kreisverkehr als auch eine Ampel verändert die Verkehrsverteilung zwischen Tupsheide und Willicher Str.
Das Dreieck Willicher Str. und L382 ist kein Unfallschwerpunkt mehr. Es handelt sich an dieser Stelle gar nicht um eine Kreuzung  sondern um eine Hauptstraße L382 und eine stark befahrene Nebenstraße plus einem Feldweg und damit keinem echten Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr ist wesentlich teurer als eine Ampel. Durch einen Kreisverkehr würde der Verkehr auf der Hauptstraße unterbrochen mit entsprechenden Immissionen. Eine Ampel die in die jetzt schon vorhandene „Grüne Welle“  auf der Korschenbroicher Str. eingebunden wäre ist  aus Umweltgründen vorzuziehen weil der Verkehr auf der L382 nicht gebrochen wird. Schon oft wurde durch Gutachten nachgewiesen, dass eine Ampelanlage sinnvoller als ein Kreisverkehr ist. Warum kann hier nicht ein neutraler Gutachter eingeschaltet werden?
Antwort der Verwaltung: Der vorhandene Knotenpunkt L382/Willicher Straße/Gatherbusch war eine Unfallhäufungsstelle. Hauptursache dafür stellten zu hohe Geschwindigkeiten im Zuge der      L 382 sowie offensichtliche Missverständnisse  zwischen den einbiegenden, geradeaus^fahrenden und abbiegenden Kraftfahrern dar.          
Richtig ist das dies ein Unfallschwerpunkt war und heute nicht mehr ist. Die  Hauptargumentation ist entfallen. Der Kreisverkehr Korschenbroicher Str./ Bahn Str. hat nicht weniger Unfälle.
Von  der geplanten Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erwartet weil damit einerseits eine Geschwindigkeitsdämpfung sowie anderseits eine Vereinfachung der Vorfahrtsbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern erreicht werden kann.Das würde man auch mit einer weniger aufwendigen Ampelanlage erreichen!
Darüber hinaus trägt der Kreisverkehr auch zur städtebaulichen Aufwertung des Schiefbahner  Nordens bei. Mit dem Kreisverkehr und der Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet.Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.  Hier irrt wieder die Verwaltung gewaltig!
Eine gleichwertige Anbindung aller Zufahrten eines Knotenpunktes sowie die Anzahl der Kontenpunkte, die  (insbesondere auf der Westseite) angebunden werden sollen, kann nur mit einem Kreisverkehr erreicht werden. Der Durchmesser eines solchen Kreis muss dabei so groß gewählt werden, dass auch die benachbarten Knotenpunktarme, zwischen denen en Winkel von 100 Gon (90°) liegt, noch ohne Einschränkungen befahren werden können. Dieser Sachverhalt hat im Entwurf zu einem Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 60.00 m geführt .Es sind doch nur 3 Zufahrten der Feldweg kann doch nicht als Zufahrt bezeichnet werden. Nur mit Kreisverkehr zu erreichen ist Hypothese der Verwaltung und nicht bewiesen.
Als wichtigster Vorteil des Kreisverkehrs  gegenüber einer Lichtsignalanlage ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu nennen. So verringert sich die Wartezeit von Ein- und Abbiegern (aus und nach Schiefbahn) erheblich. Insbesondere in Stunden außerhalb der Spitzenzeiten ist die Summe der Wartezeiten im Kreisverkehr oft deutlich niedriger als an den festzeitgesteuerten Signalanlagen. Die gilt insbesondere für den Verkehr auf der Korschenbroicher Straße (L382) Dadurch werden auch die Emissionen verringert.Hat die Verwaltung schon einmal etwas von bedarfsgesteuerten  Ampelanlagen gehört? Mit einer Ampelanlage kann man auf der Korschenbroicher Str. mit 15000 Fahrzeugen/Tag mit einer „grünen Welle“ Emissionen weit mehr reduzieren! 
Der Kostenvergleich Errichtung  eines Ampel – oder Kreisverkehrs fehlt ganz

All die genannten Punkte sind für die Verwaltung gute Gründe den Kreisverkehr zu favorisieren. Unterstützt wird diese Haltung auch durch die Aussagen vom Planungsbüro Brilon,Bondzio, Weiser im Rahmen der Entwurfsplanung zum Kreisverkehr (August 2009).Dass derjenige  der den Entwurf für den Kreisverkehr geplant hat die Argumente unterstützt ist nicht verwunderlich- Wir würden gerne ein neutrales Gutachten sehen.

Die Bürgerinitiative wird nicht, wie versprochen, in die Verkehrsstudie von Anfang an eingebunden.
Die Verwaltung und  teilweise die Politik haben das Anliegen der Initiative nicht verstanden oder wollen unsere Ziele das Erreichen einer Verkehrsbeschränkung bzw Entlastung  nicht verstehen.
Damit haben die Antworten der Stadt, die sicher auch teilweise mit der Politik abgesprochen sind für uns nur Alibifunktion  nach dem Motto: Wir haben doch alles beantwortet.

Wir werden unsere Fragen präzisieren und erneut einreichen.

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Das sagt die Verwaltung: Mit dem Kreisverkehr und der Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet.
Unsere Antwort: Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.