Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden
Internet: http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
Fragen zu der Kostenaufstellung des
Bebauungsplans S44
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Heyes,
Aus der Rede des
Kämmerers zum Haushalt 2014 bis 2017 haben wir entnommen, dass bis zu 760.000
Euro aus Beiträgen der Anwohner des
Schiefbahner Dreiecks für den
Lärmschutzwall erhoben werden sollen.
Frau Stall hat in der
Planungsausschusssitzung bestätigt, dass alle Anwohner des geplanten Neubaugebietes
deren Beurteilungslärmpegel um 3 dBA gesenkt
wird sich an den Kosten beteiligen müssen.
1.
Woher weiß die Verwaltung jetzt schon, dass
die Beiträge der Anwohner 766.000 Euro betragen?
Antwort Verwaltung:
b.Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der
Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den
finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
p. Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte finanzielle Abschätzung
legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die
Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden
Die Frage war
wie setzt sich der Beitrag von 766.000 Euro für den Lärmschutz zusammen. Sie
ist nicht beantwortet!
Wer soll
die Beiträge erbringen? Ist die Aussage
von Frau Stall. Alle die um 3 dBa
entlastet werden werden
auch an den Kosten beteiligt falsch?
Werden die
Anlieger des Neubaugebietes belastet ist nicht eindeutig beantwortet.
Mit
05.11.2103 ist die Verwaltung wieder einmal weit Ihrer Zeit voraus.
2.
Bisher ist kein Lärmgutachten bekannt. Wie wurde der Beurteilungslärmpegel an den
jeweiligen Häusern ermittelt?
Antwort Verwaltung: Ein
Lärmgutachten wird im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegeben.
Wie konnte ein Beitrag für den
Lärmschutz von 766.000 Euro errechnet werden wenn noch nicht gemessen
wurde wer mit 3 dBa entlastet wird? Welche
Aussage soll das geplante Lärmgutachten erbringen?
3.
Welcher Bereich (Rubensweg, Rembrandt Str. Albrecht
Dürer Str., Augustinerinnen Str. und Willicher Str. mit Hausnummer (von bis)
ist betroffen?
Antwort der Verwaltung:
r. Erschließungsbeiträge für die
Altbebauung
Auf der Basis der
Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für
die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein
Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei
eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs
zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem
Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt
„Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederumsetzt einen
rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur
erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher
Straße“ abgerechnet wurden.
Rubensweg. Für den Rubensweg sieht
die Planvariante C keinen Ausbau vor, beispielweise eine Erweiterung um einen
Gehweg oder um öffentliche Parkplätze entlang der Neubebauung. Sollte es im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu einem Ausbau der Erschließungsanlage „Rubensweg“
kommen, handelt es sich um beitragsfähige Kosten, die nach dem
Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger des Rubensweges (Alt- und Neubauplanung)
umzulegen wären.
Die Frage
ist nicht beantwortet Die Frage war welche
Straßen sind vom Lärmschutz betroffen!
4.
Mit welchen Beiträgen für den Lärmschutzwall
müssen die Käufer der Grundstücke zusätzlich zu den 280 Euro pro m2 Erwerbskosten
rechnen?
Antwort Verwaltung
P Lärmschutzanlage. Wenn die
Lärmschutzanlage im Bebauungsplan festgesetzt wir, handelt es sich um eine
beitragsfähige Erschließungsanlage. Die Kaufpreise für städtische Baugrundstückewurden
in der Kalkulation mit 280€/m² kalkuliert; hierin sind die
öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten, die derzeit mit 150 €/m²
Baugrundstücksfläche angesetzt werden.
Die Frage:
Wie hoch ist denn der Kostenanteil für den Lärmschutzwall an den 150 Euro/m2
für die Grundstücke ist nicht beantwortet.
5.
Ohne einen Lärmschutzwall dürfen die
Grundstücke auf Grund der Gesetzgebung ( z.B.: TA Lärm und anderer Richtlinien)
nicht verkauft werden. Ist es dann zu rechtfertigen den derzeitigen Anwohner, die keinen
Lärmschutzwall brauchen, zuzumuten das Neubaugebiet mit zu finanzieren?
Antwort der Verwaltung p. Die dem Haupt- und Finanzausschuss
vorgelegte finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz
ausschließlich auf die Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden
Was
soll diese Antwort? Heißt das die Anwohner zahlen nicht?
6.
Die Gesamtinvestitionen betragen 6.457
tausend Euro. Ist es richtig wenn wir sagen: Ohne die Beiträge der Anwohner von 12% für
Lärmschutz und geschätzten 8% für den Straßenausbau = 20% der Investition
hätte das Projekt nicht gerechtfertigt werden können, da nur ein Überschuss von
3,8 % errechnet wurde.
Antwort der Verwaltung : a In der
nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die
jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen
bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach
Haushaltsjahren aufsplittet.
Die Kostenabschätzung
vom 24.10 ist uns wesentlich lieber da detaillierter jedoch reicht uns diese nicht aus um die
Rechnung nachzuvollziehen. Summieren können wir auch. Die Frage ist nicht beantwortet
da die Frage war: Ist es richtig dass die Anlieger zahlen?
7.
In der Kostenaufstellung für den Ankauf der
Grundstücke von ca. 30 Hektar mit etwa 2.2 Millionen Euro stehen
nur 2,742 Millionen Euro aus
Grundstückverkäufen gegenüber! Etwa 4
Millionen Euro sollen für Infrastruktur ausgegeben werden. Wie ist das zu
erklären?
Antwort der Verwaltung : a In der
nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die
jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen
bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach
Haushaltsjahren aufsplittet.
Soll das
die Antwort sein? 3,9 Millionen Beiträge werden von wem erbracht? Nicht
beantwortet
8.
Wie viel Mannjahre sind bei der Verwaltung
für die Planung bisher verbraucht und wie viel wird das voraussichtlich noch in
den nächsten Jahren bis zur Fertigstellung werden? Wo sind für fast alle Jahre
diese Verwaltungskosten ausgewiesen? Sollte es keinen Planungsaufstellungsbeschluss geben fallen doch
auch keine weiteren Verwaltungskosten an.
Antwort Der Verwaltung:
e. Verwaltungskosten (Manntage)
Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die
Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der
vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die
Vorsausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche
„Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt.
Mannjahre nicht beantwortet!
Bretiebswirtschaftlich ist die Aussage der Verwaltung falsch! Mitarbeiter
könnten andere Aufgaben übernehmen. Damit weniger
Kosten für das Projekt!
9.
Grundstücke sind und werden schon angekauft
bevor sie verkauft werden. Auch sonstige Kosten fallen vor dem Verkauf
an. Wo sind die Zinsen hierfür gebucht?
Antwort der Verwaltung f Verzinsung
Eine projektbezogene Ermittlung
und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt ausgewiesen.
m. Bei einem Grunderwerb der Stadt
Willich zur Schaffung von Wohnbauflächen (bei Flächen einer Größenordnung von
2.000 m²) wird eine erste Kaufpreisrate in der Höhe von 20% des
Gesamtkaufpreises nach Kaufvertragsabschluss fällig; die zweite und letzte
Kaufpreisrate von 80% des Gesamtkaufpreises wird fällig mit Rechtskraft des
Bebauungsplanes, in dessen Gebiet die Einwurfsfläche liegt. Bereits mit der
ersten Kaufpreisrate geht das Eigentum an die Stadt Willich über, so dass bei
landwirtschaftlichen Flächen bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes
Pachteinnahmen an die Stadt fließen.
Betriebswirtschaftlich
falsch. Bei 4% Verzinsung fallen sind
bis jetzt ca. 150.000 an Zinsen angefallen, Die Pachteinnahmen jedoch sind viel
geringer.
10.
Wie hoch sind die Folgekosten für den
Lärmschutz und wo werden diese gezeigt?
Antwort der Verwaltung g
Folgekosten
Im Zuge von Ausbauplanungen werden
dem Planungsausschuss Folgekostenrechnungen vorgelegt. Für die Lärmschutzanlage
ist gutachterlich zu prüfen welches bauliche System notwendig und möglich ist. Bei dert Auswahl werden auch
die Folgekosten mit Blick auf künftige Haushaltsjahre berücksichtigt.
Man kann
doch wohl davon ausgehen, dass der
vorhandene Lärmschutzwall verlängert wird. Damit sind auch Kosten für diesen
hässlichen Wall bekannt. Warum wird die Frage nicht beantwortet? Für den Lärmschutzwall liegen doch schon Kosten bis auf den letzten Cent vor!
11.
Zahlt die Kosten und die Folgekosten des Kreisverkehrs, selbst
wenn dieser an das Land verschenkt wird, nicht auch letztlich der Steuerzahler?
Antwort der Verwaltung h
Kreisverkehr
Die Erschließungsanlage
„Kreisverkehr“ wäre an den Landesbetrieb zu übergeben. Dieser würde dann auch
die Folgekosten zu tragen haben. Zu Ihrer Frage überörtlicher
Straßenverkehrsanlagen bitte ich, mit der zuständigen Behörde (Landesbetrieb
Straßenbau NRW) Kontakt aufzunehmen.
Was für
eine Antwort! Einfacher wäre gewesen: Ja
es zahlt letztlich der Steuerzahle.
12.
In welchen Positionen der Kostenaufstellung sind die geschätzten Beiträge der
derzeitigen Anlieger, aufgeschlüsselt nach Straßenerweiterung und Lärmschutzwall, enthalten und wie hoch sind diese?
Antwort der Verwaltung:
P Lärmschutzanlage. Wenn die
Lärmschutzanlage im Bebauungsplan festgesetzt wir, handelt es sich um eine
beitragsfähige Erschließungsanlage. Die Kaufpreise für städtische
Baugrundstückewurden in der Kalkulation mit 280€/m² kalkuliert; hierin sind die
öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten, die derzeit mit 150 €/m²
Baugrundstücksfläche angesetzt werden.
r. Erschließungsbeiträge für die
Altbebauung
Auf der Basis der
Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für
die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein
Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei
eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs
zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem
Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt
„Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederumsetzt einen
rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur
erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten
„Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Keine Antwort auf die Frage in welchen Positionen Straßenerweiterung und Lärmschutzwall für Anliegerenthalten sind . Offensichtlich
werden detaillierte Angaben vorenthalten!
13.
Glaubt man wirklich, dass für die geplanten
Häuser an der Willicher Str. wo ca. 5000 Autos pro Tag vorbeifahren 280 Euro/m2 gezahlt werden. Sind die Grundstückspreise für die verschiedenen Bauabschnitte
unterschiedlich?
Antwort der Verwaltung : i Kaufpreise/ Erschließungskosten der
Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280
€/m² im Mittel angenommen. Hierin sind
die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der
öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150
€/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m²
enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm
für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können an Grundstückserwerber
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der
Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen.
Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon
ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum votrgenannten
Kaufpreis vermartet werden können. Unterschiedlich ? :Ja
14.
In der Regel wird der Lärmpegelbereich durch Bebauungspläne oder
Lärmkarten
festgelegt. Ansonsten erfolgt die Ermittlung gemäß DIN 4109, TA Lärm,
Verkehrslärm
Schutzverordnung 16. BImSchV, Richtlinien für den Lärmschutz
RLS 90 usw . Für bestimmte Lärmpegelbereiche gelten
baurechtliche Einschränkungen, was z.B. die
Schalldämmung,
Platzierung von Lüftungen oder Ausrichtung von Schlafräumen betrifft. Müssen für die Häuser die an der Willicher Str. gebaut
werden sollen und durch den Verkehr auf dieser Straße betroffen sind entsprechende
Lärmminderungs- Maßnahmen vorgeschrieben werden?
Antwort der Verwaltung :
q: Passiver Lärmschutz. Ob sich für Neubauten an der
Willicher Straße Auflagen zum passiven Lärmschutz ergeben, wird ein im Rahmen
eines Bebauungsplanverfahrens zu
beauftragendes Gutachten zeigen
Hier fehlt der Querverweis der Verwaltung auf auf p
den wir hier einfügen
P Bei den von Ihnen angegebenen
Beitragssummen handelt es sich um eine Kostenabschätzung der Bebauungsvarianten
A und B. In der derzeit diskutierten Variante C betragen die geschätzten Kosten
für den Ausbau des Lärmschutzes von ca. 2,1 Mill. €. Gemäß den Ausführungen des
BauGB entfallen 10% der Ausbaukosten auf die Gemeinde. Es wären demnach für die
Variante C etwa 1,9 Mill € Beiträge für den Lärmschutz zu erheben. Nach der
Vorlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans können konkrete Kosten ermittelt
werden (Auftragsvergabe an Firmen). Die entsprechenden Beiträge werden
anschließend gemäß den Rechtsnormen (Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz sowie
Satzungen der Stadt Willich) ermittelt.
Das heißt:
Wieder eine neue Info Bei 10% = 210.000 Euro zahlen die Willicher Steuerzahler .
Werden die
Kosten nun doch wie Frau Stall im Planungsausschuss gesagt hat auf alle die 3 DB
Erleichterung haben verteilt?
Lärmgutachten
.Wer, wie, wann und wird die Initiative beteiligt?
15.
Sind nicht oft Gutachterkosten viel zu
niedrig angesetzt wenn Gutachten nur 5000 Euro kosten sollen und jeder weiß,
dass eine Gutachterstunde bis zu 1000Euro/ Tag kostet?
Antwort der Verwaltung k Gutachterkosten/Verkehrsstudie
Die Höhe der Gutachterkosten hängt von der Art und dem
Umfang des Auftrags ab. Bodengutachten dienen beispielsweise zur Beurteilung
der Versickerungsfähigkeit, der Tagfähigkeit, der Angabe von Bodenklassen und
bewegen sich durchaus in den angesetzten Kostenrahmen. Ein lärmschutzgutachten
beurteilt, wie hoch die Lärmpegel sind und empfiehlt konkrete Maßnahmen zum
Lärmschutz.
Soll das
die Antwort auf unsere Frage sein ?
16.
Wo sind die vom Planungsausschuss entschiedenen Kosten für die Verkehrsstudie aufgeführt?
Antwort der Verwaltung k
Bei dem von Ihnen genannten „Verkehrsgutachten Stadt
Willich“ handelt es sich vermutlich um den Masterplan Verkehr, der das gesamte
Stadtgebiet und nicht nur den Bereich Willicher Straße umfasst. Der Masterplan
und auch die von Ihnen aufgeführte Umweltstudie wurden durch den
Geschäftsbereich Stadtplanung erstellt, so dass hierfür keine externen
Gutachterkosten angefallen sind. Planungsrelevante Daten, etwa für das
Messtischblatt 4705, stehen zur Verfügung. Ihre Ermittlung musste nicht gesondert
In Auftrag gegeben werden. Die Kosten für das archäologische
Gutachten von 1.01.,63 € und das avifaunistische Gutachten in Höhe 1.816,80 €
sind versehentlich nicht in den Auszahlungspositionen 2008 bis 20012 nicht erfasst.
Für die Verkehrsstudie zum Bebauungsplanentwurf enthält die Aufstellung einen
Kostensatz von 5.000 €. Diese Studie
soll nun auf Beschluss des Planungsausschusses umfangreicher werden. Die dafür
erforderlichen Mittel werden zum
Haushalt angemeldet.
Schon jetzt werden versehentlich Kosten nicht aufgeführt!
Schon die erste Maßnahme Verkehrsstudie wird teuer als erwartet.
17.
Wie hoch sind die geschätzten Zusatzkosten
für die Käufer wenn nicht versickert werden kann. Wie groß wird dieser Anteil
an der Gesamtfläche? Die Fläche gehört
zur sogenannten Kempener Lehmplatte und hat Lehmschicht wie Ringofen! Sind die
Grundstücke dann immer noch attraktiv?
Antwort der Verwaltung l : Zusatzkosten für Grundstückserwerber
Im Zuge der Vermarktung der Baugrundstücke werden die
Interessenten auf etwaige Zusatzkosten durch Versickerungsmaßnahmen auf Ihrem
Grundstück hingewiesen, sowohl im Expose‘ als auch im Beratungsgespräch. Für
die Versickerungsmaßnahmen sind die Festsetzung eines Bebauungsplanes zu
beachten, der hier noch nicht vorliegt. Angebote für solche Maßnahmen sind
durch den jeweiligen Interesssenten/Bewerber einzuholen.
Wie groß
ist der Anteil an der Gesamtfläche ist nicht beantwortet.
18.
Wie groß ist die Fläche in m2 an
Selbstbehalt und wie groß ist die Gesamtfläche der Baugrundstücke?
Antwort der
Verwaltung m. Grunderwerbskosten/
Selbstbehaltflächen
Dem zuständigen
Haupt-und Finanzausschuss werden liegenschaftliche Sachverhalte in nichtöffentlicher Sitzung
zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Frage ist nicht beantwortet. Damit wir die Kostenrechnung
prüfen können brauchen wir eine
Angabe in % für den Selbstbehalt. Ist eine Flächenangabe
in m² für Selbstbehalt ein Geheimnis?
19.
Welcher prozentuale Anteil der Kosten in
der Kostenaufstellung ist auf Grund aktueller Ausschreibungen oder Angeboten ermittelt und welcher Anteil ist geschätzt.
Antwort der Verwaltung
b. Grundlagen der
Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der
Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den
finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
Das ist doch keine Antwort auf die Frage
20.
Mit welcher
Inflationsrate pro Jahr wurden die
Kosten berechnet?
Antwort der Verwaltung
d: Inflationsrate
Eine gewisse Preissteigerungsrate
wurde berücksichtigt, beispielweise bei dem Kreisverkehr. Dort liegen zwischen
Planung (April 2009) uns Ausführung angenommene neun Jahre; dieser Zeitraum
wurde bei der Kostenabschätzung berücksichtigt.
Vollkommen
unzureichende Antwort. Was ist eine gewisse Steigerung?
21.
Sind die Kosten mit 50.000 Euro für Verkehrsberuhigung für die
betroffenen Straßen (Willicher Str.
Wallgraben, Tupsheide und Hochstraße) nicht
viel zu niedrig angesetzt.
Antwort der Verwaltung
n: Verkehrsberuhigung Willicher
Straße
Konkrete Kosten für
eventuelle Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
auf der Willicher Straße können erst ermittelt werden, wenn eine
Beschlussfassung dem zuständigen Ausschuss vorliegt. Zu entscheiden ist unter
anderem ob lediglich verkehrslenkende Maßnahmen oder ob auch bauliche Maßnahmen
ergriffen werden sollen, die dann für die Anwohner beitragspflichtig werden.
Soll dies eine
Drohung sein? Zusätzliche Maßnahmen sind
notwendig bei steigendem Verkehrsaufkommen
24.
Wie ist es möglich, dass die Kosten der
Lärmschutzwand mit 1.563.938,47 und auch andere Kosten bis auf den letzten Cent
berechnet wurden. Wird hier eine Scheingenauigkeit vorgetäuscht?
Antwort der Verwaltung a und c :
a: In der nachfolgenden Übersicht
(Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und
Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung
vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
Antwort a passt nicht zu unserer Frage
c.Darstellung des zu ermittelnden
Betrags
Für die Erschließungsberechnung
sind beispielsweise die maßgeblichen Satzungen zugrunde zulegen, so dasss ich
hier auch Centbeträge ergeben. Eine Rundung auf volle Eurobeträge erfolgte aus
Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht, so dass Nachkommastellen ausgewiesen
sind,
Na ja, man
wird doch wohl aufrunden können
25.
Ist bekannt dass bei Projekten wie diesem
der Bund der Steuerzahler gerade erst nachgewiesen hat, dass die Kosten
regelmäßig bis zu 25% überschritten
werden? Ist dann ein geplanter Überschuss
von 3,8 % nicht viel zu wenig? Wer trägt die Verantwortung bei einer
Überschreitung?
Antwort der Verwaltung p,a,o
p. Mit Ihrem Antwortverwirrspiel
irrt sich hier die Verwaltung da es
keinen Verweis zu Frage 25 gibt
a. Sie gehen in Ihrem Schreiben
von einem Überschuss in Höhe von lediglich 3,8% aus. Bitte berücksichtigen Sie,
dass die in dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte Kostenschätzung die
Kosten für die Herstellung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Willicher
Str./L382 einbezieht. Bei diesem Kreisverkehr handelt es sich nicht um einen
beitragsfähige Erschließungsanlage. Im übrigen verweise ich auf meine
nachfolgenden Ausführungen.
Wie
hoch ist denn der Überschuss in % ?
o.
Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement
einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den
Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale
Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens
vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige
Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur
Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die
Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der
Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.
Wenn das
alle so gut organisiert ist warum fehlen dann in der Aufstellung der bisher
aufgelaufenen Kosten wie von der Verwaltung bestätigt verschiedene Gutachten
aus der Vergangenheit?
26.
Welcher prozentuale Anteil der Gesamtkosten
des Bebauungsplans für das Dreieck ist auf Grund aktueller Angebote ermittelt
und welcher Anteil ist geschätzt.
Antwort der Verwaltung b. Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der
Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den
finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
Das ist doch keine Antwort! Alles geschätzt? Wenn man es nicht weiß kann man das doch
sagen!
27.
Ist spätestens nach dem
Aufstellungsbeschluss alle Ausschreibung für alle Arbeiten an dem
Projekt vorgesehen? Was passiert wenn dann die eine Ausschreibungen zeigen dass
Planungskostet überschritten werden und die geplanten Einnahmen zu hoch
angesetzt sind?
Antwort der Verwaltung o.
o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement
einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den
Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale
Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens
vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige
Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur
Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die
Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der
Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.
Frage nach
ab wann alle Ausschreibungen erfolgen ist
nicht beantwortet. Was ist eine erhebliche Überschreitung?
28.
Werden die Kosten und Einnahmen auf einer
Kostenstelle zusammengeführt um diese überprüfbar zu
machen?
Antwort der Verwaltung o.
o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement
einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den
Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale
Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens
vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige
Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur
Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die
Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der
Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.
Gibt
es eine Stelle an der alle Kosten des Projektes zusammen geführt werden ?
29.
Auszahlungen 2008 bis 2012: Sind hier keine Verwaltungskosten entstanden?
Keine Kosten für die Überplanung, Ankauf der Grundstücke usw. ? Uns sind mindestens folgende Gutachten
bekannt: Verkehrsgutachten Stadt Willich, Umweltgutachten Stadt Willich, Archäologisches
Gutachten, Avi-faunistisches
Gutachten, Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4705 usw. Wo sind
diese Kosten aufgeführt? Die Grundstücke
sind schon angezahlt. Entstehen dafür im Normalfall nicht auch Zinsen die hier
aufgeführt werden müssen?
Antwort der Verwaltung f, k, m
f
Verzinsung :Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt
nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt ausgewiesen. Antwort der Verwaltung
k Bei dem von
Ihnen genannten „Verkehrsgutachten Stadt Willich“ handelt es sich vermutlich um
den Masterplan Verkehr, der das gesamte Stadtgebiet und nicht nur den Bereich
Willicher Straße umfasst. Der Masterplan und auch die von Ihnen aufgeführte
Umweltstudie wurden durch den Geschäftsbereich Stadtplanung erstellt, so dass
hierfür keine externen Gutachterkosten angefallen sind. Planungsrelevante
Daten, etwa für das Messtischblatt 4705, stehen zur Verfügung. Ihre Ermittlung
musste nicht gesondert
In Auftrag gegeben werden. Die Kosten für das archäologische
Gutachten von 1.01.,63 € und das avifaunistische Gutachten in Höhe 1.816,80 €
sind versehentlich nicht in den Auszahlungspositionen 2008 bis 20012 nicht erfasst.
Für die Verkehrsstudie zum Bebauungsplanentwurf enthält die Aufstellung einen
Kostensatz von 5.000 €. Diese Studie
soll nun auf Beschluss des Planungsausschusses umfangreicher werden. Die dafür
erforderlichen Mittel werden zum
Haushalt angemeldet.
m Verwirrspiel
der Verwaltung es gibt es keinen Bezug
auf Frage 29
So kann es
sicher keine vollständige Kostenkontrolle erfolgen. Betriebswirtschaftlich ist
es Zinsekosten sind nicht dem Projekte anzulasten.
Was fehlt sonst noch alles?
30.
Auszahlung 2013: Wofür eine
Ankaufsverlängerung von 1Million Euro. Ein Kaufpreis 1. Rate ist doch schon in
2013 erfolgt. Wenn hier 1 Million Euro gezahlt wurde wo sind die Zinskosten.
Wir wissen auch dass die Verwaltung an den Bauplänen gearbeitet hat. Wo hoch
waren hier die Verwaltungskosten?
Antwort der Verwaltung f, e, m
Antwort der Verwaltung f Verzinsung
Eine projektbezogene Ermittlung und
Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt ausgewiesen.
e. Verwaltungskosten (Manntage)
Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die
Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der
vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die
Voraussetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche
„Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt.
Antwort der
Verwaltung m. Grunderwerbskosten/
Selbstbehaltflächen
Dem zuständigen
Haupt-und Finanzausschuss werden liegenschaftliche Sachverhalte in nichtöffentlicher Sitzung
zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Antwort
fehlt: Wofür wurde 1 Mill. € Ankaufverlängerung in 2013 gezahlt? Soll hier
etwas vertuscht werden?
31.
Auszahlung 2014: Ist es richtig dass hier auch Planungskosten und Zinsen
fehlen? Wie viel Mitarbeiter werden an dem Projekt wie lange arbeiten wenn der
Planungsaufstellungsbeschluss erfolgt ist?
II/5 welche Aufgabe hat das Gutachten? II/4 Was soll bei dem Gutachten
Baugrundstücke ermittelt werden und was soll für 16.000 Euro gekauft werden? II/6
Welche Erkenntnisse werden von Gutachterkosten Lärmschutz erwartet und
sind hier 5000 Euro nicht viel zu wenig?
Antwort der Verwaltung Antwort
a+ anlage e, f, k
a.: Verwirrspiel
der Verwaltung denn bei a gibt es keinen Hinweis auf Frage 31
e. Verwaltungskosten (Manntage)
Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die
Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der
vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die
Vorsausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche
„Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt. Antwort der Ve f Verzinsung. Eine projektbezogene Ermittlung
und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt ausgewiesen.
Welche
Erkenntnisse werden von dem Lärmgutachten erwartet wurde nicht beantwortet.
32.
Auszahlung 2015:II/4 Wieder wird 1 Million
Euro ausgegeben und nur 500.00 Euro werden für die Grundstücke
eingenommen. Fehlen hier nicht wieder
Zinsen. Sind auch für 2014 keine Verwaltungs-kosten vorgesehen?
Antwort: a+ Anlage , e, f
a.: In der nachfolgenden Übersicht
(Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und
Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung
vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
e. Verwaltungskosten (Manntage)
Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die
Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der
vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die
Vorausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche
„Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt. Antwort der Ve f Verzinsung. Eine projektbezogene Ermittlung
und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt ausgewiesen.
Die Stadt
und damit wir Bürger zahlen etwa 150.000 Euro Zinsen. Verwaltungskosten werden nicht
betriebswirtschaftlich dargestellt.
33.
Einzahlungen
2015:Bei der Einzahlungsposition ii/6 werden 686.000 E-Kosten –Erstattungen
gezeigt. Wer zahlt diese Beiträge? (Bitte detailliert aufzählen).
II/4 Wer zahlt hier die EEA Kostenerstattung ein?
Antwort der Verwaltung i und r
i.: Kaufpreise/
Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280
€/m² im Mittel angenommen. Hierin sind
die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der
öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150
€/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m²
enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm
für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können an Grundstückserwerber
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der
Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen. Die konkrete Kaufpreisfestsetzung
obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen
Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum
vorgenannten Kaufpreis vermarktet werden können. Antwort der Verwaltung:
r. Erschließungsbeiträge für die
Altbebauung
Auf der Basis der
Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für
die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein
Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei
eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs
zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem
Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt
„Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederum setzt einen
rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur
erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher
Straße“ abgerechnet wurden.
Rubensweg. Für den Rubensweg sieht
die Planvariante C keinen Ausbau vor, beispielweise eine Erweiterung um einen
Gehweg oder um öffentliche Parkplätze entlang der Neubebauung. Sollte es im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu einem Ausbau der Erschließungsanlage „Rubensweg“
kommen, handelt es sich um beitragsfähige Kosten, die nach dem
Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger des Rubensweges (Alt- und Neubauplanung)
umzulegen wären.
Vollkommen
unverständliche Antworten auf unsere Frage
34.
Ausgaben 2016: Wer bekommt EEA von 22000 Euro?
Antwort der Verwaltung i.:
Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280
€/m² im Mittel angenommen. Hierin sind
die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der
öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150
€/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m²
enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm
für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können an Grundstückserwerber
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der
Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen. Die konkrete Kaufpreisfestsetzung
obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen
Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum
votrgenannten Kaufpreis vermartet werden können. Antwort der Verwaltung:
Wer
bekommt die EEA? Die Käufer der Grundstücke? Unverständlich beantwortet!
35.
Einnahmen 2016: E-Kosten-Erstattungen von
!.5 82 Million Euro . Wer zahlt diese?
Antwort der Verwaltung i.:
Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280
€/m² im Mittel angenommen. Hierin sind
die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der
öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150
€/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-Zuschlag von 5,00 €/m²
enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm
für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können an Grundstücks-Erwerber
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der
Einzahlungen können Sie der Anlage entnehmen. Die konkrete Kaufpreis-Festsetzung
obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen
Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum
vorgenannten Kaufpreis vermarktet werden können. Antwort der Verwaltung:
U.E. nicht
beantwortet! Nur eine detaillierte Antwort
ist zufriedenstellend. Nur so kann unsere Feststellung dass die Bebauung
falsch ist nachgewiesen werden
36.
Einnahmen 2017: Warum sind E-Kosten
Erstattungen in der Kostenaufstellung für
2. BA, Hülser und Müllers separat aufgeführt.
Antwort der
Verwaltung : j. Erschließungskostenerstattung.
Vielen Dank für Ihren Hinweis; die
Aufstellung wird diesbezüglich geändert werden.
Die Kostenaufstellungen
enthält also Fehler. Mal eben einige
Positionen aus einer Bilanz herauszulösen ist doch wohl unmöglich. Wie kann so
etwas passieren? Das macht die ganze Kostenaufstellung unglaubwürdig.