Mittwoch, 5. Februar 2014

Unbefriedigende Antworten der Verwaltung zum Verkehr

Im Folgenden werden die Antworten der Verwaltung zum Verkehr (in roter Farbe) kommentiert.



                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahn  Norden
                           Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de




An den                                                                                 Folke Stengel
Bürgermeister der Stadt Willich                                           Rembrandtstr.2                                       
Schloss Neersen                                                                  Ralf  Lück                            
47877 Willich                                                                        Willicher Str. 55
                                                                                 Schiefbahn, 19.11.2013

Per email


Fragen zu der Verkehrsstudie im Rahmen der Bebauungsplanung S44

In der Planungsausschusssitzung am 11.09.2013 wurde die Verwaltung mit einer Verkehrsstudie beauftragt, die den nördlichen Teil von Schiefbahn  untersuchen soll. Ziel ist den vorhandenen und den durch das Neubaugebiet S44 zusätzlichen Verkehr auf Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. zu reduzieren.
Wird die Bürgerinitiative, weil betroffen und damit auch sachkundig, an der Definition des Auftrags an das Planungsbüro beteiligt?
Antwort der Verwaltung: Der Auftrag wird von der Verwaltung definiert und erteilt. Bei einer Beauftragung wird das ausgewählte Büro über die Anliegen der Bürgerinitiative informiert
Wir wurden in keiner Weise  von der Verwaltung angesprochen. Das heißt: Mitwirkung der  Initiative nicht erwünscht! Woher kennt die Verwaltung unser Anliegen wenn Sie niemals mit uns gesprochen hat? Unser Ziel ist doch klar formuliert !!! und wird im Folgenden total negiert.

Welche Planungsbüros werden anbieten und auf Grund welcher Kriterien wird der Auftrag  erteilt?
Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wird bei drei unabhängigen Planungsbüros. Die Auswahl der zu beauftragenden Büros wird aufgrund ihrer fachlichen und technischen Kompetenz zur Bearbeitung der Aufgabenstellung erfolgen. Auch eine kurze Bearbeitungszeit wird angestrebt.
Wer beurteilt auf Grund welcher Kriterien. Was heißt hier Kompetenz? Etwas detaillierter  hatten wir uns die Antwort schon vorgestellt.

Wann wird die Studie vergeben?
Antwort der Verwaltung: Die Vergabe des Auftrages wird in Kürze (Mitte Dezember) erwartet.            
Das Gutachten ist schon vergeben. Die versprochene Beteiligung blieb aus. Können wir nachträglich eine Kopie des Auftrags erhalten oder zumindest einsehen?


Welche Methode zur Ermittlung Messung des Verkehrs wird angewendet?
Antwort der Verwaltung: Der Auftrag für das Planungsbüro umfasst eine aktuelle Verkehrszählung (mit Zählern) in mindestens 3 Knotenpunkten. Die Zählung soll in den Verkehrsspitzenzeiten und mittags durchgeführt werden. Darüber hinaus soll auch eine Ermittlung des Durchgangverkehrs auf der Willicher Straße erfolgen. Die Verkehrsströme aus dem Verkehrsmodell wird mittels einer Mikrosimulation realistisch dargestellt.               
Warum werden hier nicht bereits anerkannte Methoden zu Verkehrszählungen angewendet?
z.B.: EVE - Empfehlungen für Verkehrserhebungen. Ausgabe 2012.
Mit mindestens 3 Knotenpunkten ist eindeutig unser  Ziel, alle Verkehrsströme zu erfassen nicht zu erreichen!

An welchen Messstellen soll gemessen werden?
Antwort der Verwaltung: An folgenden Kotenpunkten soll mindestens gemessen  werden. Korschenbroicher Straße/Willicher Straße – Willicher Straße/Tupsheide – Korschenbroicher Straße/Tupsheide                 
Schon die die Antwort macht deutlich, dass die Verwaltung die Problemstellung :Durchfahrt durch das Dorf zu beschränken nicht zur Kenntnis nehmen will. 

Warum ist der Wallgraben und die Hochstraße, die hoch belastet und durch die Neubauplanung betroffen sind,  bei den zu untersuchenden Straßen nicht erwähnt?
Antwort der Verwaltung: Die Straße „Wallgraben“ ist nicht Bestandteil des zu beauftragenden Verkehrsgutachtens. Die über die Straße „ Wallgraben“ fahrenden Fahrzeuge, die in die Willicher  Straße einfahren werden im Rahmen der Ermittlung für den Durchgangsverkehr erfasst.
Die Frage Hochstraße ist nicht beantwortet und warum ist der Wallgraben nicht erwähnt. Warum wird unser Anliegen nicht aufgenommen?

Wird auch untersucht wie viel Mehrverkehr auf der Willicher Str. entsteht  durch eine Erleichterung der  Auffahrt auf die L382 durch Kreisverkehr oder Ampel . Jetzt fahren viele Autos um die schwierige Auffahrt zu vermeiden über die Tupsheide in Richtung Willich.
 Antwort der Verwaltung: Die von den Büros zu erstellenden Verkehrsmodelle werden den Durchgangsverkehr auf der Willicher Straße  sowohl bei einem Kreisverkehr als auch bei einer Ampel berücksichtigen.   
Falsche Antwort auf unsere Frage ! Die Frage ist wie wird das untersucht bzw. gemessen?

Wird bei der Betrachtung auch der verbotene Schleichverkehr, der schon in der Verkehrsstudie 2005 erwähnt wurde, zwischen  Klein Jerusalem und Niederheide mit einbezogen,? Dieser verbotene Verkehr muss doch irgendwann unterbunden werden und wird dann den Schiefbahner Norden belasten.
 Antwort der Verwaltung: Von  einem Schleichverkehr zwischen Kleinjerusalem und Niederheide ist der Verwaltung nichts bekannt. Sollte der Schleichverkehr zwischen Wekeln und Niederheide gemerint sein, so sind bei einer späteren Sperrung dieser Verbindung keine Auswirkungen auf die Willicher Straße zu erwarten. Begründung: Die Schleichverkehre resultieren  in erster Linie aus der vermeintlich einfacheren Anbindung zwischen Wekeln und der Autobahn- Nach einer potentiellen Sperrung im Bereich Klein-Kempen/ Am Klapptor werden sich diese Verkehre auf der L26 (Bereich Münchheide) und der Korschenbroicher Straße verteilen. Von dort ist das Autobahnnetz zu erreichbar. Eine Mehrbelastung der Willicher Straße wird hier nicht erwartet.
Ja, wir meinten den Verkehr am Klapptor. Dieser  Schleichverkehr ist offensichtlich der Verwaltung bekannt und wird von ihr toleriert obwohl schon unzählige Anwohnerbeschwerden eingereicht wurden. Die Verkehrsstudie 2005 zeigt 2000 Fahrzeuge/24 St und sieht diese bei einer sperrung auf der Willicher Straße und Hochstraße. Hier liegt die Verwaltung falsch denn sicher wird der Verkehr  durch Willicher Str, Hochstraße und Wallgraben gehen. Wir fordern eine neutrale, gutachterliche Prüfung.

Wie groß ist  der zu erwartende zusätzliche Verkehr durch Neubaugebiete in den nächsten 10 Jahren?  Der Stadtentwicklungsplan bis 2024 und auch  der  Flächennutzungsplan weisen noch große Neubauplanungen in Schiefbahn und dem Schiefbahner Norden aus.
Antwort der Verwaltung: Der zusätzliche Verkehr auf der Willicher Straße durch das Baugebiet „Willicher Straße“ wurde bereits von der Verwaltung in einer Grobabschätzung errechnet. Diese Abschätzung liegt den Planungsbüros vor und wurde von dort als nachvollziehbar und realistisch bewertet. Weitere Neubauplanungen liegen aktuell nicht vor. Sollten weitere Neubauplanungen später konkretisiert werden, werden dafür ebenfalls entsprechende Verkehrsgutachten, welche die jeweilige aktuelle Verkehrssituation untersuchen, erstellt.
Das darf doch wohl nicht wahr sein! Da erhalten die Planungsbüros schon vorher Schätzungen der Verwaltung.  Diese  können dann durch diese Beeinflussung nur zustimmen!
Da wird ein Stadtentwicklungsplan 2024 erstellt und wieder, wie immer, ohne eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens und notwendiger Infrastruktur.
In einer Besprechung mit der CDU wurde eindeutig gesagt, dass der Schiefbahner Norden in den nächsten Jahren das Einzige und bevorzugte Baugebiet ist. Wenn wann, wenn nicht jetzt will man mit Verkehrsentlastungen beginnen statt weiter zu bauen.

Die Hochstraße gehört zu den  meist belastenden Straßen.  Ist  bekannt, dass eine Verkehrsstudie zum Edeka-Markt  die Stufe D  erbracht hat? Das heißt: Der Verkehrsablauf ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Was passiert wenn der Verkehr weiter ansteigt?
 Antwort der Verwaltung:  Das Verkehrsgutachten zum Neubau eines EDEKA-Marktes in Willich-Schiefbahn ist der Verwaltung bekannt. Das erst 2010 erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass beide Anschlussstellen des EDEKA-Marktes als einfache Einmündung mit Mischfahrstreifen in allen drei Knotenzufahrten leistungsfähig sind. Das gutachten stellt fest. Dass die Parkplatzzufahrt an der Hochstraße an besonders verkehrsintensiven Tagen (Freitag und Samstag) die Qualität D hat,mit Rückstau von 12m in der Parkplatzauffahrt und 18 m im der Hochstraße Fahrtrichtung Westen (wegen Linksabbiegern).  Dieser Rückstau reicht somit bis in den Bereich Schwanenheide hinein, staut ihn aber nicht ganz zu.
Ob im Bereich „Willicher Straße“ entstehenden Verkehre Auswirkungen auf die Verkehrssituation Hochstraße haben und welche die sind,  werden die Ergebnisse des Verkehrsmodels und der Mikrosimulation zeigen. Das Gutachten wird hier entsprechende Aussagen beinhalten.

                  
Wie werden die Vorschläge der Bürgerinitiative wie Tempo 30 auf dem Wallgraben, Geschwindigkeitswarnungen auf der Willicher Str.  Vermehrte Zebrastreifen auf fast allen Straßen, verbesserte  Kennzeichnung der Radwege, Verkehrsinseln auf der Willicher Str. usw  von der Verwaltung oder besser noch von dem Planungsbüro aufgenommen?
Antwort der Verwaltung: Einige der von der Bürgerinitiative gemachten Vorschläge sind bereits realisiert bzw. nicht realisierbar. So sind die Straße Wallgraben auch weite Teile bereits Bestandteil der T-30-Zone in Schiefbahn. In der T-30-Zone sin jedoch – gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) – für den Radfahrer keine gesonderten Verkehrseinrichtungen wie Radwege oder Radschutzstreifen notwendig. Ebenso dürfen im einer T-30-Zone keine Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet werden. Möglichkeiten zur gesicherten Fußgängerüberquerung finden sich aber auf der Willicher Straße in Höhe Tankstelle durch eine Ampelanlage.
Darüber hinaus werden in dem zu erstellenden Verkehrsgutachten von dem zu beauftragenden Planungsbüro auch Aussagen zu weiteren Handlungsempfehlungen für die Willicher Straße erfolgen. Diese werden sich aus den zu erstellenden Verkehrsmodellen und nach Notwendigkeit ergeben.   
Uns sind keine realisierten Vorschläge bekannt. Es fehlen eindeutige Schilder die den Wallgraben als Tempo 30 Zone ausweisen .Hier noch einmal eindeutig: Wir erwarten Handlungsempfehlungen für alle betroffenen Straßen: Hochstraße,Tupsheide,, Königsheide, Wallgraben und Willicher Straße

Was kostet eine solche Verkehrsstudie?
Antwort der Verwaltung: Die Kosten für das Verkehrsgutachten liegen bei maximal 13.000 €. Sie sind abhängig von den Angeboten der Planungsbüros und dem Auftragsumfang des Gutachtens.

   
Wann ist mit einem Ergebnis der Verkehrsstudie zu rechnen?
Antwort der Verwaltung: Bei optimalem Verlauf zur Beauftragung des Verkehrsgutachtens wird ein Ergebnis für die Sitzung des Planungsausschusses Anfang März erwartet. Andernfalls werden die Ergebnisse in der darauf folgenden Sitzung bekannt gegeben.

Wir möchten hier jedoch noch eine Frage zum Kreisverkehr anschließen.
Argumente, die gegen Kreisverkehre sprechen können:
  • sehr hohes Verkehrsaufkommen
  • ungleiche Verkehrsbelastung in den Zufahrten
  • stark unterschiedliche Verkehrsbedeutung der sich kreuzenden Straßen
  • gewünschte Bevorzugung einzelner Verkehrsarten oder Straßenzüge
  • bewegte Topographie und Platzmangel
  • starker Fußgänger- und Radverkehr
Sowohl ein Kreisverkehr als auch eine Ampel verändert die Verkehrsverteilung zwischen Tupsheide und Willicher Str.
Das Dreieck Willicher Str. und L382 ist kein Unfallschwerpunkt mehr. Es handelt sich an dieser Stelle gar nicht um eine Kreuzung  sondern um eine Hauptstraße L382 und eine stark befahrene Nebenstraße plus einem Feldweg und damit keinem echten Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr ist wesentlich teurer als eine Ampel. Durch einen Kreisverkehr würde der Verkehr auf der Hauptstraße unterbrochen mit entsprechenden Immissionen. Eine Ampel die in die jetzt schon vorhandene „Grüne Welle“  auf der Korschenbroicher Str. eingebunden wäre ist  aus Umweltgründen vorzuziehen weil der Verkehr auf der L382 nicht gebrochen wird. Schon oft wurde durch Gutachten nachgewiesen, dass eine Ampelanlage sinnvoller als ein Kreisverkehr ist. Warum kann hier nicht ein neutraler Gutachter eingeschaltet werden?
Antwort der Verwaltung: Der vorhandene Knotenpunkt L382/Willicher Straße/Gatherbusch war eine Unfallhäufungsstelle. Hauptursache dafür stellten zu hohe Geschwindigkeiten im Zuge der      L 382 sowie offensichtliche Missverständnisse  zwischen den einbiegenden, geradeaus^fahrenden und abbiegenden Kraftfahrern dar.          
Richtig ist das dies ein Unfallschwerpunkt war und heute nicht mehr ist. Die  Hauptargumentation ist entfallen. Der Kreisverkehr Korschenbroicher Str./ Bahn Str. hat nicht weniger Unfälle.
Von  der geplanten Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erwartet weil damit einerseits eine Geschwindigkeitsdämpfung sowie anderseits eine Vereinfachung der Vorfahrtsbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern erreicht werden kann.Das würde man auch mit einer weniger aufwendigen Ampelanlage erreichen!
Darüber hinaus trägt der Kreisverkehr auch zur städtebaulichen Aufwertung des Schiefbahner  Nordens bei. Mit dem Kreisverkehr und der Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet.Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.  Hier irrt wieder die Verwaltung gewaltig!
Eine gleichwertige Anbindung aller Zufahrten eines Knotenpunktes sowie die Anzahl der Kontenpunkte, die  (insbesondere auf der Westseite) angebunden werden sollen, kann nur mit einem Kreisverkehr erreicht werden. Der Durchmesser eines solchen Kreis muss dabei so groß gewählt werden, dass auch die benachbarten Knotenpunktarme, zwischen denen en Winkel von 100 Gon (90°) liegt, noch ohne Einschränkungen befahren werden können. Dieser Sachverhalt hat im Entwurf zu einem Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 60.00 m geführt .Es sind doch nur 3 Zufahrten der Feldweg kann doch nicht als Zufahrt bezeichnet werden. Nur mit Kreisverkehr zu erreichen ist Hypothese der Verwaltung und nicht bewiesen.
Als wichtigster Vorteil des Kreisverkehrs  gegenüber einer Lichtsignalanlage ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu nennen. So verringert sich die Wartezeit von Ein- und Abbiegern (aus und nach Schiefbahn) erheblich. Insbesondere in Stunden außerhalb der Spitzenzeiten ist die Summe der Wartezeiten im Kreisverkehr oft deutlich niedriger als an den festzeitgesteuerten Signalanlagen. Die gilt insbesondere für den Verkehr auf der Korschenbroicher Straße (L382) Dadurch werden auch die Emissionen verringert.Hat die Verwaltung schon einmal etwas von bedarfsgesteuerten  Ampelanlagen gehört? Mit einer Ampelanlage kann man auf der Korschenbroicher Str. mit 15000 Fahrzeugen/Tag mit einer „grünen Welle“ Emissionen weit mehr reduzieren! 
Der Kostenvergleich Errichtung  eines Ampel – oder Kreisverkehrs fehlt ganz

All die genannten Punkte sind für die Verwaltung gute Gründe den Kreisverkehr zu favorisieren. Unterstützt wird diese Haltung auch durch die Aussagen vom Planungsbüro Brilon,Bondzio, Weiser im Rahmen der Entwurfsplanung zum Kreisverkehr (August 2009).Dass derjenige  der den Entwurf für den Kreisverkehr geplant hat die Argumente unterstützt ist nicht verwunderlich- Wir würden gerne ein neutrales Gutachten sehen.

Die Bürgerinitiative wird nicht, wie versprochen, in die Verkehrsstudie von Anfang an eingebunden.
Die Verwaltung und  teilweise die Politik haben das Anliegen der Initiative nicht verstanden oder wollen unsere Ziele das Erreichen einer Verkehrsbeschränkung bzw Entlastung  nicht verstehen.
Damit haben die Antworten der Stadt, die sicher auch teilweise mit der Politik abgesprochen sind für uns nur Alibifunktion  nach dem Motto: Wir haben doch alles beantwortet.

Wir werden unsere Fragen präzisieren und erneut einreichen.

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Das sagt die Verwaltung: Mit dem Kreisverkehr und der Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet.
Unsere Antwort: Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.