Im Folgenden werden die Antworten der Verwaltung zum Verkehr (in roter Farbe) kommentiert.
Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung
Schiefbahn Norden
Internet: http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
An den Folke
Stengel
Bürgermeister der Stadt
Willich
Rembrandtstr.2
Schloss Neersen Ralf Lück
47877
Willich
Willicher Str. 55
Schiefbahn, 19.11.2013
Per email
Fragen zu der Verkehrsstudie im Rahmen der Bebauungsplanung S44
In der
Planungsausschusssitzung am 11.09.2013 wurde die Verwaltung mit einer
Verkehrsstudie beauftragt, die den nördlichen Teil von Schiefbahn untersuchen soll. Ziel ist den
vorhandenen und den durch das Neubaugebiet S44 zusätzlichen Verkehr auf
Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. zu reduzieren.
Wird die
Bürgerinitiative, weil betroffen und damit auch sachkundig, an der Definition
des Auftrags an das Planungsbüro beteiligt?
Antwort der Verwaltung: Der Auftrag
wird von der Verwaltung definiert und erteilt. Bei einer Beauftragung wird das
ausgewählte Büro über die Anliegen der Bürgerinitiative informiert
Wir wurden in
keiner Weise von der Verwaltung
angesprochen. Das heißt: Mitwirkung der
Initiative nicht erwünscht! Woher kennt die Verwaltung unser Anliegen
wenn Sie niemals mit uns gesprochen hat? Unser Ziel ist doch klar formuliert
!!! und wird im Folgenden total negiert.
Welche
Planungsbüros werden anbieten und auf Grund welcher Kriterien wird der
Auftrag erteilt?
Antwort der Verwaltung: Die Anfrage
wird bei drei unabhängigen Planungsbüros. Die Auswahl der zu beauftragenden Büros
wird aufgrund ihrer fachlichen und technischen Kompetenz zur Bearbeitung der
Aufgabenstellung erfolgen. Auch eine kurze Bearbeitungszeit wird angestrebt.
Wer beurteilt auf
Grund welcher Kriterien. Was heißt hier Kompetenz? Etwas detaillierter hatten wir uns die Antwort schon vorgestellt.
Wann wird
die Studie vergeben?
Antwort der Verwaltung: Die Vergabe
des Auftrages wird in Kürze (Mitte Dezember) erwartet.
Das Gutachten ist schon vergeben. Die versprochene Beteiligung blieb aus. Können wir nachträglich
eine Kopie des Auftrags erhalten oder zumindest einsehen?
Welche
Methode zur Ermittlung Messung des Verkehrs wird angewendet?
Antwort der Verwaltung: Der Auftrag für das Planungsbüro umfasst
eine aktuelle Verkehrszählung (mit Zählern) in mindestens 3 Knotenpunkten. Die
Zählung soll in den Verkehrsspitzenzeiten und mittags durchgeführt werden.
Darüber hinaus soll auch eine Ermittlung des Durchgangverkehrs auf der
Willicher Straße erfolgen. Die Verkehrsströme aus dem Verkehrsmodell wird
mittels einer Mikrosimulation realistisch dargestellt.
Warum werden hier
nicht bereits anerkannte Methoden zu Verkehrszählungen angewendet?
z.B.: EVE - Empfehlungen für Verkehrserhebungen. Ausgabe 2012.
Mit mindestens 3 Knotenpunkten ist eindeutig unser Ziel, alle Verkehrsströme zu erfassen nicht zu
erreichen!
An welchen
Messstellen soll gemessen werden?
Antwort der Verwaltung: An folgenden
Kotenpunkten soll mindestens gemessen werden. Korschenbroicher Straße/Willicher
Straße – Willicher Straße/Tupsheide – Korschenbroicher Straße/Tupsheide
Schon die die
Antwort macht deutlich, dass die Verwaltung die Problemstellung :Durchfahrt
durch das Dorf zu beschränken nicht zur Kenntnis nehmen will.
Warum ist
der Wallgraben und die Hochstraße, die hoch belastet und durch die
Neubauplanung betroffen sind, bei den zu
untersuchenden Straßen nicht erwähnt?
Antwort der Verwaltung: Die Straße
„Wallgraben“ ist nicht Bestandteil des zu beauftragenden Verkehrsgutachtens.
Die über die Straße „ Wallgraben“ fahrenden Fahrzeuge, die in die
Willicher Straße einfahren werden im
Rahmen der Ermittlung für den Durchgangsverkehr erfasst.
Die Frage
Hochstraße ist nicht beantwortet und warum ist der Wallgraben nicht erwähnt.
Warum wird unser Anliegen nicht aufgenommen?
Wird auch
untersucht wie viel Mehrverkehr auf der Willicher Str. entsteht durch eine Erleichterung der Auffahrt auf die L382 durch Kreisverkehr oder
Ampel . Jetzt fahren viele Autos um die schwierige Auffahrt zu vermeiden über
die Tupsheide in Richtung Willich.
Antwort
der Verwaltung: Die von den Büros zu erstellenden Verkehrsmodelle werden
den Durchgangsverkehr auf der Willicher Straße
sowohl bei einem Kreisverkehr als auch bei einer Ampel berücksichtigen.
Falsche Antwort auf
unsere Frage ! Die Frage ist wie wird das untersucht bzw. gemessen?
Wird bei der Betrachtung auch der verbotene Schleichverkehr,
der schon in der Verkehrsstudie 2005 erwähnt wurde, zwischen Klein Jerusalem und Niederheide mit
einbezogen,? Dieser verbotene Verkehr muss doch irgendwann unterbunden werden
und wird dann den Schiefbahner Norden belasten.
Antwort der Verwaltung: Von einem Schleichverkehr zwischen Kleinjerusalem
und Niederheide ist der Verwaltung nichts bekannt. Sollte der Schleichverkehr
zwischen Wekeln und Niederheide gemerint sein, so sind bei einer späteren
Sperrung dieser Verbindung keine Auswirkungen auf die Willicher Straße zu
erwarten. Begründung: Die Schleichverkehre resultieren in erster Linie aus der vermeintlich
einfacheren Anbindung zwischen Wekeln und der Autobahn- Nach einer potentiellen
Sperrung im Bereich Klein-Kempen/ Am Klapptor werden sich diese Verkehre auf
der L26 (Bereich Münchheide) und der Korschenbroicher Straße verteilen. Von
dort ist das Autobahnnetz zu erreichbar. Eine Mehrbelastung der Willicher
Straße wird hier nicht erwartet.
Ja, wir meinten den Verkehr am Klapptor. Dieser Schleichverkehr ist offensichtlich der
Verwaltung bekannt und wird von ihr toleriert obwohl schon unzählige
Anwohnerbeschwerden eingereicht wurden. Die Verkehrsstudie 2005 zeigt 2000
Fahrzeuge/24 St und sieht diese bei einer sperrung auf der Willicher Straße und Hochstraße. Hier
liegt die Verwaltung falsch denn sicher wird der Verkehr durch Willicher Str, Hochstraße und
Wallgraben gehen. Wir fordern eine neutrale, gutachterliche Prüfung.
Wie groß
ist der zu erwartende zusätzliche Verkehr
durch Neubaugebiete in den nächsten 10 Jahren?
Der Stadtentwicklungsplan bis 2024 und auch der
Flächennutzungsplan weisen noch große Neubauplanungen in Schiefbahn und
dem Schiefbahner Norden aus.
Antwort der Verwaltung: Der
zusätzliche Verkehr auf der Willicher Straße durch das Baugebiet „Willicher
Straße“ wurde bereits von der Verwaltung in einer Grobabschätzung errechnet.
Diese Abschätzung liegt den Planungsbüros vor und wurde von dort als
nachvollziehbar und realistisch bewertet. Weitere Neubauplanungen liegen
aktuell nicht vor. Sollten weitere Neubauplanungen später konkretisiert werden,
werden dafür ebenfalls entsprechende Verkehrsgutachten, welche die jeweilige
aktuelle Verkehrssituation untersuchen, erstellt.
Das darf doch wohl
nicht wahr sein! Da erhalten die Planungsbüros schon vorher Schätzungen der
Verwaltung. Diese können dann durch diese Beeinflussung nur
zustimmen!
Da wird ein
Stadtentwicklungsplan 2024 erstellt und wieder, wie immer, ohne eine Abschätzung
des Verkehrsaufkommens und notwendiger Infrastruktur.
In einer
Besprechung mit der CDU wurde eindeutig gesagt, dass der Schiefbahner Norden in
den nächsten Jahren das Einzige und bevorzugte Baugebiet ist. Wenn wann, wenn
nicht jetzt will man mit Verkehrsentlastungen beginnen statt weiter zu bauen.
Die Hochstraße
gehört zu den meist belastenden
Straßen. Ist bekannt, dass eine Verkehrsstudie zum
Edeka-Markt die Stufe D erbracht hat? Das heißt: Der Verkehrsablauf
ist gekennzeichnet durch hohe Belastungen. Der Verkehrszustand ist noch stabil.
Was passiert wenn der Verkehr weiter ansteigt?
Antwort
der Verwaltung: Das
Verkehrsgutachten zum Neubau eines EDEKA-Marktes in Willich-Schiefbahn ist der
Verwaltung bekannt. Das erst 2010 erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis,
dass beide Anschlussstellen des EDEKA-Marktes als einfache Einmündung mit
Mischfahrstreifen in allen drei Knotenzufahrten leistungsfähig sind. Das
gutachten stellt fest. Dass die Parkplatzzufahrt an der Hochstraße an besonders
verkehrsintensiven Tagen (Freitag und Samstag) die Qualität D hat,mit Rückstau
von 12m in der Parkplatzauffahrt und 18 m im der Hochstraße Fahrtrichtung
Westen (wegen Linksabbiegern). Dieser
Rückstau reicht somit bis in den Bereich Schwanenheide hinein, staut ihn aber
nicht ganz zu.
Ob im Bereich „Willicher Straße“ entstehenden
Verkehre Auswirkungen auf die Verkehrssituation Hochstraße haben und welche die
sind, werden die Ergebnisse des
Verkehrsmodels und der Mikrosimulation zeigen. Das Gutachten wird hier
entsprechende Aussagen beinhalten.
Wie werden
die Vorschläge der Bürgerinitiative wie Tempo 30 auf dem Wallgraben,
Geschwindigkeitswarnungen auf der Willicher Str. Vermehrte Zebrastreifen auf fast allen
Straßen, verbesserte Kennzeichnung der
Radwege, Verkehrsinseln auf der Willicher Str. usw von der Verwaltung oder besser noch von dem
Planungsbüro aufgenommen?
Antwort der Verwaltung: Einige der
von der Bürgerinitiative gemachten Vorschläge sind bereits realisiert bzw.
nicht realisierbar. So sind die Straße Wallgraben auch weite Teile bereits
Bestandteil der T-30-Zone in Schiefbahn. In der T-30-Zone sin jedoch – gemäß
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) – für den Radfahrer
keine gesonderten Verkehrseinrichtungen wie Radwege oder Radschutzstreifen
notwendig. Ebenso dürfen im einer T-30-Zone keine Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) eingerichtet werden. Möglichkeiten zur gesicherten
Fußgängerüberquerung finden sich aber auf der Willicher Straße in Höhe
Tankstelle durch eine Ampelanlage.
Darüber hinaus werden in dem zu
erstellenden Verkehrsgutachten von dem zu beauftragenden Planungsbüro auch
Aussagen zu weiteren Handlungsempfehlungen für die Willicher Straße erfolgen.
Diese werden sich aus den zu erstellenden Verkehrsmodellen und nach
Notwendigkeit ergeben.
Uns sind keine
realisierten Vorschläge bekannt. Es fehlen eindeutige Schilder die den
Wallgraben als Tempo 30 Zone ausweisen .Hier noch einmal eindeutig: Wir
erwarten Handlungsempfehlungen für alle betroffenen Straßen: Hochstraße,Tupsheide,,
Königsheide, Wallgraben und Willicher Straße
Was kostet
eine solche Verkehrsstudie?
Antwort der Verwaltung: Die Kosten
für das Verkehrsgutachten liegen bei maximal 13.000 €. Sie sind abhängig von
den Angeboten der Planungsbüros und dem Auftragsumfang des Gutachtens.
Wann ist mit
einem Ergebnis der Verkehrsstudie zu rechnen?
Antwort der Verwaltung: Bei
optimalem Verlauf zur Beauftragung des Verkehrsgutachtens wird ein Ergebnis für
die Sitzung des Planungsausschusses Anfang März erwartet. Andernfalls werden
die Ergebnisse in der darauf folgenden Sitzung bekannt gegeben.
Wir möchten hier
jedoch noch eine Frage zum Kreisverkehr anschließen.
Argumente,
die gegen Kreisverkehre sprechen können:
- sehr hohes Verkehrsaufkommen
- ungleiche Verkehrsbelastung in den Zufahrten
- stark
unterschiedliche Verkehrsbedeutung der sich kreuzenden Straßen
- gewünschte
Bevorzugung einzelner Verkehrsarten oder Straßenzüge
- bewegte Topographie und Platzmangel
- starker Fußgänger- und Radverkehr
Sowohl ein Kreisverkehr als auch eine Ampel verändert
die Verkehrsverteilung zwischen Tupsheide und Willicher Str.
Das Dreieck Willicher Str. und L382 ist kein
Unfallschwerpunkt mehr. Es handelt sich an dieser Stelle gar nicht um eine
Kreuzung sondern um eine Hauptstraße
L382 und eine stark befahrene Nebenstraße plus einem Feldweg und damit keinem
echten Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr ist wesentlich teurer als eine Ampel.
Durch einen Kreisverkehr würde der Verkehr auf der Hauptstraße unterbrochen mit
entsprechenden Immissionen. Eine Ampel die in die jetzt schon vorhandene „Grüne
Welle“ auf der Korschenbroicher Str. eingebunden
wäre ist aus Umweltgründen vorzuziehen
weil der Verkehr auf der L382 nicht gebrochen wird. Schon oft wurde durch
Gutachten nachgewiesen, dass eine Ampelanlage sinnvoller als ein Kreisverkehr ist.
Warum kann hier nicht ein neutraler Gutachter eingeschaltet werden?
Antwort der
Verwaltung: Der vorhandene Knotenpunkt L382/Willicher Straße/Gatherbusch
war eine Unfallhäufungsstelle. Hauptursache dafür stellten zu hohe
Geschwindigkeiten im Zuge der L
382 sowie offensichtliche Missverständnisse
zwischen den einbiegenden, geradeaus^fahrenden und abbiegenden
Kraftfahrern dar.
Richtig ist das dies ein Unfallschwerpunkt war und
heute nicht mehr ist. Die Hauptargumentation
ist entfallen. Der Kreisverkehr Korschenbroicher Str./ Bahn Str. hat nicht
weniger Unfälle.
Von
der geplanten Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr wird
eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erwartet weil damit einerseits eine
Geschwindigkeitsdämpfung sowie anderseits eine Vereinfachung der
Vorfahrtsbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern erreicht werden kann.Das würde man auch mit einer weniger aufwendigen Ampelanlage
erreichen!
Darüber hinaus trägt der Kreisverkehr
auch zur städtebaulichen Aufwertung des Schiefbahner Nordens bei. Mit dem Kreisverkehr und der
Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet.Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes
Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist
hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.
Hier irrt wieder die Verwaltung gewaltig!
Eine gleichwertige Anbindung aller
Zufahrten eines Knotenpunktes sowie die Anzahl der Kontenpunkte, die (insbesondere auf der Westseite) angebunden
werden sollen, kann nur mit einem Kreisverkehr erreicht werden. Der
Durchmesser eines solchen Kreis muss dabei so groß gewählt werden, dass auch
die benachbarten Knotenpunktarme, zwischen denen en Winkel von 100 Gon (90°)
liegt, noch ohne Einschränkungen befahren werden können. Dieser Sachverhalt hat
im Entwurf zu einem Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 60.00 m geführt
.Es sind doch
nur 3 Zufahrten der Feldweg kann doch nicht als Zufahrt bezeichnet werden. Nur
mit Kreisverkehr zu erreichen ist Hypothese der Verwaltung und nicht bewiesen.
Als wichtigster Vorteil des Kreisverkehrs
gegenüber einer Lichtsignalanlage ist
die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu nennen. So verringert
sich die Wartezeit von Ein- und Abbiegern (aus und nach Schiefbahn) erheblich. Insbesondere
in Stunden außerhalb der Spitzenzeiten ist die Summe der Wartezeiten im
Kreisverkehr oft deutlich niedriger als an den festzeitgesteuerten
Signalanlagen. Die gilt insbesondere für den Verkehr auf der Korschenbroicher
Straße (L382) Dadurch werden auch die Emissionen verringert.Hat die Verwaltung schon einmal etwas von bedarfsgesteuerten Ampelanlagen gehört? Mit einer Ampelanlage
kann man auf der Korschenbroicher Str. mit 15000 Fahrzeugen/Tag mit einer „grünen
Welle“ Emissionen weit mehr reduzieren!
Der Kostenvergleich Errichtung eines Ampel – oder Kreisverkehrs fehlt ganz.
All die genannten Punkte sind für die
Verwaltung gute Gründe den Kreisverkehr zu favorisieren. Unterstützt wird diese
Haltung auch durch die Aussagen vom Planungsbüro Brilon,Bondzio, Weiser im
Rahmen der Entwurfsplanung zum Kreisverkehr (August 2009).Dass derjenige der den
Entwurf für den Kreisverkehr geplant hat die Argumente unterstützt ist nicht
verwunderlich- Wir würden gerne ein neutrales Gutachten sehen.
Die
Bürgerinitiative wird nicht, wie versprochen, in die Verkehrsstudie von Anfang
an eingebunden.
Die Verwaltung
und teilweise die Politik haben das
Anliegen der Initiative nicht verstanden oder wollen unsere Ziele das Erreichen
einer Verkehrsbeschränkung bzw Entlastung nicht verstehen.
Damit haben die Antworten
der Stadt, die sicher auch teilweise mit der Politik abgesprochen sind für uns
nur Alibifunktion nach dem Motto: Wir
haben doch alles beantwortet.
Wir
werden unsere Fragen präzisieren und erneut einreichen.
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Das sagt die Verwaltung: Mit dem Kreisverkehr und der Neugestaltung der Willicher Straße wird ein „Entree“ für Schiefbahn gestaltet.
Unsere Antwort: Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.
Unsere Antwort: Das ist nun wirklich ein an den Haaren herbeigezogenes Argument wenn man weiß, dass der Blick auf Schiefbahn mit einem hohen und meist hässlichen Lärmschutzwall verhindert wird.