Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden
Internet: http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
Rembrandt Str.2
Willich den 6.03.2016
47877
Willich
Per E-Mail
Amt für Umwelt und
Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich
Rothweg 2
47877 Willich
Betr. Äußerungen zu Bauleitplanung 44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher
Straße –
Seit 2002 wurde immer wieder versucht das Schiefbahner
Dreieck zu überplanen. Das faunistische
Gutachten von 2002 und das Bodengutachten von
2011 zeigen dies. Es wurde jedoch immer wieder festgestellt, dass dieser
Plan zu problematisch ist. Lärmschutz
und Kreisverkehr machten das Projekt für die Steuerzahler zu teuer.
Auch die Verkehrsprobleme in Schiefbahn sind schon seit Jahren bekannt und entsprechend
hat die Politik immer wieder versprochen für Verkehrsentlastungen zu sorgen.
Seit Beginn der Diskussion haben einige Politiker der SPD
und der CDU gesagt, dass die Planung auf jeden Fall durchgeführt wird. Auch
wenn die Probleme nicht gelöst werden können.
Wurden deshalb
jetzt schon folgende Fakten geschaffen?
- Das gesamte Gelände für die geplante Bebauung wurde bereits im Dezember gekauft, obwohl im Rahmen des Haushalts für 2016 Ausgaben nur für die Planung genehmigt wurden Dabei wurden den Grunstücksverkäufern extrem hohe Zugeständnisse bei der Überlassung von Grunstücken zur Eigenvermarktung gemacht.
- Eine Geschosswohnung für Flüchtlinge wurde genehmigt und ist Einstieg in eine Bebauung. Die anderen 38 Wohnungen in den geplanten Mehrfamilienhäusern werden sozialer Wohnungsbau,
- Der Flächennutzungsplan wurde geändert damit schnell mit der Bebauung begonnen werden kann obwohl es noch keine abgeschlossene Bauleitplanung gibt.
Die
Problematik einer Bebauung des Dreiecks ist nach wie vor gültig wie die
nachfolgenden Äußerungen zeigen werden:
1. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eine von uns
geforderte wiederholte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat ergeben:
- Die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck haben sich im Vergleich Haushalt 2015 zu 2016 um 33 % auf 1.500.000 € (in Worten 1,5 Millionen !!) erhöht,
- Eine Vollkostenrechnung wird von der Verwaltung nicht durchgeführt. Es fehlen mindesten 600.000 € für die Planungskosten der Verwaltung und Zinskosten für den Kauf der Grundstücke.
- Kein privates Unternehmen würde bei dieser Ausgangslage in ein solches Projekt investieren.
- Um zu vermeiden, dass die Willicher Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, müssten die Grundstücke für 330 €/m² verkauft werden. Das wäre auch Preistreiberei.
- Ob diese Preise für die Grundstücke zu erzielen sind ist mehr als zweifelhaft. Die meisten Grundstücke liegen am Lärmschutzwall bzw. der stark befahrenen Willicher Straße. Dazu sind noch erhebliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Versickerung aufzubringen. Auch der Anschlusszwang für die Energieversorgung durch die Stadtwerke ist sicherlich nicht verkaufsfördernd.
- Am Schallschutz ( nur 4m hoch) soll aus Kostengründen gespart werden
Es gilt festzuhalten: Das Ziel der Planung bezahlbare
Grundstücke für junge Willicher Familien anzubieten wird nicht erreicht. Warum
muss dann gebaut werden?
Der Bedarfsplan Wohnen hat ergeben, dass vor allen Dingen
bezahlbare Grundstücke gesucht werden. Dies kann mit Grundstücken des
Schiefbahner Dreiecks nicht erreicht werden.
Eine öffentliche
Diskussion über die Preisgestaltung der
Grundstücke wurde unverständlicherweise im Rat von CDU und SPD verschoben. Wir
fordern schnellsten eine öffentliche Diskussion und ein neutrales Gutachten ob die
noch festzulegenden Verkaufspreise für
die Grundstücke zu erreichen sind.
2. Folgekostenrechnung
Es fehlt eine Folgekostenrechnung. Bei den hohen Kosten für
die Infrastruktur sollte unbedingt eine Folgekostenrechnung durchgeführt
werden.
Wir fordern eine
Folgekostenrechnung um einen Vergleich
zu alternativen Baugebieten machen zu können.
3. Verkehrsgutachten
Unsere frühere Stellungnahme
zu dem Verkehrsgutachten wollen wir hier kurz noch einmal darstellen, weil
diese Auswirkungen auf das Lärmgutachten hat.
Die Erhebung
der Messdaten erfolgte an nur einem Tag. Jedes Gutachten, das auf einer
Stichprobe beruht muss normalerweise
Fehlertoleranzen angeben. Dass es diese Toleranzen gibt hat die Verwaltung
zugegeben. Der obere Toleranzwert ergibt
auch einen oberen Wert für den Lärmpegel. Eigene Messungen, die wesentlich
höher ausfallen und fragwürdige Ergebnisse
der Studie (abends mehr Verkehr als morgens), bestätigen dies.
Ein von uns
gegebener Hinweis, dass ein Ausbau der Willicher Straße und ein Kreisverkehr
die Verkehrsverteilung zu Lasten der Willicher Straße geht, wurde nicht
untersucht.
Es fehlt
eine Aussage zu zukünftigen generellen Verkehrsentwicklungen und
wahrscheinliche Zunahme des Verkehrs.
Es fehlt eine Aussage zu der Stadtentwicklung in dem
Gutachten. Hierzu gibt es die Aussage
der Verwaltung: „Der Rahmenplan Nord Schiefbahn von 2003 beschreibt die
zukünftige Siedlungsentwicklung. Dieser Rahmenplan zeigt, dass eine zusätliche
Verkehrsbelastung mit 5000 KFZ/ 24
Std.nicht verträglich abwickelbar ist.“
Schon jetzt wissen wir, dass
ein neues großes Baugebiet an der
Fontanestraße in Schiefbahn geplant wird. Die Verwaltung hat ausgesagt, dass neue Baupläne auch
neue Gutachten erfordern.
Wir fordern, dass das Verkehrsgutachten um diese
Fakten erweitert wird, damit die Auswirkungen auf das Schallschutzgutachten
überprüft werden können.
4.Verkehrsentlastung
4.Verkehrsentlastung
Schon seit
zig Jahren wird untersucht und versprochen den Verkehr über Hochstraße,
Wallgraben , Willicher Straße, Tupsheide und Königsheide zu verringern. In der letzten Planungsausschusssitzung wurde eine Machbarkeitsstudie, mit einer aus
unser Ansicht enttäuschendem Ergebnis, vorgestellt.
Wir hatten
aber auch erwartet, dass eine nördlich gelegenere Alternative, die weniger die
Landwirtschaft beeinflusst, untersucht worden wäre.
Es wurde im
Rat entschieden definitiv bis zum Sommer zu entscheiden ob jemals eine Nordumgehung,
an dem geplanten Kreisverkehr angebunden, kommt.
Wir bleiben dabei. Ohne die versprochene
Entlastung sollten keine neuen Baugebiete im Schiefbahner Norden erschlossen
werden. Wir fordern auch deshalb keine
weiteren Schritte in dem Bauleitverfahren bis entschieden ist ob eine Nordumgehung
kommt.
5. Lärmemission
und Schallschutz
Die letzte
Untersuchung 2005 zeigte eine hohe
Lärmbetroffenheit in Schiefbahn.
Seitdem hat der Verkehr erheblich zugenommen.
Im Rahmen der 2. Stufe zur
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien
und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von
Schiefbahn akuter Verbesserungdbedarf
der inerörtlichen Lärmsitutation besteht. Neue Baugebiete erhöhen die Problematik. Darf dann im Schiefbahner Norden noch weiter gebaut werden?
Die von uns
geforderte Anpassung des Verkehrsgutachtens hat auch Auswirkungen auf die Berechnung des zu erwartenden Lärmpegels, weil sich dadurch auch die Werte
des Schallschutzgutachtens erhöhen.
Dies
erklärt auch, dass wir mit eigenen Messungen höhere Werte als die in dem
Gutachten errechneten gefunden haben.
Der
Lärmschutzwall ist nur mit 4 m Höhe
geplant. Ob 4 m Höhe für den Lärmschutzwall ausreichen ist fraglich. Für
Wohnungen, auch entlang an der Schallschutzwand, werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen
gefordert. Das heißt: Bauwillige müssen, damit die Kosten für den
Lärmschutzwall
reduziert werden können, zusätzlich hohe eigene Kosten und andere Baumaßnahmen
in Kauf nehmen.
Welche
Auswirkungen auf die Lärmemission hätte eine Straßenbahn entlang der L382, die
in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwähnt wird?
Wir fordern eine Überprüfung des
Schallschutzgutachtens auf Grund des zu
ergänzenden Verkehrsgutachtens und die Beachtung der EU-Umgebungsrichtlinie.
6. Kreisverkehr
Wir haben bereits in einer früheren Äußerung aufgeführt, dass wir hier
einem neutrale Gutachter einer Ampelanlage den Vorzug geben würden weil:
- Die Investitionskosten niedriger sind. (Kreisverkehr 1,2 Millionen €)
- Der Flächenverbrauch mit 21.100m² (ein Drittel der Planfläche) im Vergleich zu hoch ist.
- An dem Knotenpunkt handelt es sich hier nicht um eine Kreuzung sondern um eine Hauptverkehrsstraße (L382) mit einer lt. Gutachten nicht stark befahrenen Sammelstraße und einem Feldweg für wenige Anlieger.
- Eine Folge von koordinierten Lichtsignalen stellt die Funktion der Hauptstaße L382 mit 18000 Fahrzeugen /Tag in den Vordergrund. Einzige Auffahrt ist die Willicher Str. mit nur 4500 Fahrzeugen /Tag.
- Durch eine Bedarfssteuerung, wie bei den auf der Korschenbroicher Straße vorhandenen Ampeln, weniger Lärm- und Schadstoffemission hervorgerufen wird.
- Eine Ampelanlage für Radfahrer übersichtlicher ist.
Neu sind
folgende Argumente:
·
Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben
an die BI aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine Ampelanlage gibt es für diese Situation
nicht. Es sei denn, dass auf die Umgehungsstraße
(Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird. Nicht nur wir sind auch dieser Meinung.
·
Was ist mit der Straßenbahn an der L382
(aufgeführt in der Wirtschaftlichkeitsanalyse?
Ob Kreisverkehrs oder
Ampel an dem Knotenpunkt L382/
Willicher Straße sollte erst entschieden werden, wenn im Sommer eine Entscheidung
zur Nordumgehung gefallen ist.
7. Klima
Das Schiefbahner Dreieck ist ein Freiland-Klimatop. Mit Klimatopen ist eine intensive nächtliche
Frisch- und Kaltluftluftproduktion verbunden. Sie gehören
zu den klimatischen Auslgleichsräumen im stadtklimatischen Funktionssystem.
Bei der Problematik der Bebauung an dieser
Stelle sollte dieser Klimatop erhalten
bleiben.
8. Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebaung des Schiefbahner Dreiecks
steht: Man kann davon ausgehen, dass in einem Bereich von 100 m beidseitig der
Korschenbboicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten
Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Ein Hinweis auf diese
Problematik fehlt in der textlichen Fassung des Auslegungsplans und sollte
nachgeholt werden.
9. Bodengutachten
Im Bodengutachten wird darauf hingewiesen, dass eine
Versickerung im Plangebiet nur mit erheblichem Aufwand möglich ist,
Der Gutachter fordert
ein aufwendiges Regenwasserkonzept
10.Eine Ausfahrt für LKW und PKW aus dem geplanten Gelände?
10.Eine Ausfahrt für LKW und PKW aus dem geplanten Gelände?
Aus dem geplanten Baugebiet werden lt. Gutachten mehr als
700 Fahrten / Tag erwartet. Reicht eine Ausfahrt aus wenn z.B. durch einen Unfall
an der Auffahrt (am Kreisverkehr ) der Verkehr längere Zeit blockiert ist? Wir
kennen kein analoges Ghetto, dass nur eine Ausfahrt hat.
11. Sozialer Brennpunkt ?
Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge
bzw im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
errichtet. Das Hauptziel der Bebauung ist nicht bezahlbarer Wohnraum zu
schaffen sondern sozialer Wohnungsbau. Anlieger befürchten, dass durch die
Anhäufung ein sozialer Brennpunkt und damit eine Wertminderung Ihrer Immobilie
entsteht,
12. Zusammenfassung
Eine Abwägung des
öffentlichen Interesses mit der Problematik des Plangebietes müsste auch die
Politik veranlassen die Pläne für eine Baugenehmigung des Schiefbahner Dreiecks
fallen zu lassen, zumal eine Verkehsentlastung des Schiefbahner Nordens u. E. nicht mehr zu erreichen ist.
Dipl. Ing. Ralf Lück
Willicher Str. 55 Tel. 02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de