Dienstag, 8. März 2016

Äußerungen zu Bauleitplanung 44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße


                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



Rembrandt Str.2                                                                                         Willich den  6.03.2016
47877 Willich                                                                                                
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Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich



Betr.  Äußerungen zu Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße –

Seit 2002 wurde immer wieder versucht das Schiefbahner Dreieck zu überplanen.  Das faunistische Gutachten von 2002 und das Bodengutachten von  2011 zeigen dies. Es wurde jedoch immer wieder festgestellt, dass dieser Plan zu problematisch ist.  Lärmschutz und Kreisverkehr machten das Projekt für die Steuerzahler zu teuer.

Auch die Verkehrsprobleme in Schiefbahn sind  schon seit Jahren bekannt und entsprechend hat die Politik immer wieder versprochen für Verkehrsentlastungen zu sorgen.

Seit Beginn der Diskussion haben einige Politiker der SPD und der CDU gesagt, dass die Planung auf jeden Fall durchgeführt wird. Auch wenn die Probleme nicht gelöst werden können.

Wurden deshalb jetzt schon  folgende Fakten geschaffen?


  •  Das gesamte Gelände für die geplante Bebauung wurde bereits im Dezember gekauft,  obwohl im Rahmen des Haushalts für 2016 Ausgaben nur für die Planung genehmigt wurden Dabei wurden den Grunstücksverkäufern extrem hohe Zugeständnisse bei der Überlassung von Grunstücken zur Eigenvermarktung gemacht.
  • Eine Geschosswohnung für Flüchtlinge wurde genehmigt und ist Einstieg in eine Bebauung. Die anderen 38 Wohnungen in den geplanten Mehrfamilienhäusern werden sozialer Wohnungsbau,
  • Der Flächennutzungsplan wurde geändert damit schnell mit der Bebauung begonnen werden kann obwohl es noch keine abgeschlossene Bauleitplanung gibt. 

Die Problematik einer Bebauung des Dreiecks ist nach wie vor gültig wie die nachfolgenden Äußerungen zeigen werden:


      1.     Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Eine von uns geforderte wiederholte Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat ergeben:

  • Die geplanten Kosten für das Schienbahner Dreieck  haben sich im Vergleich Haushalt 2015 zu 2016 um 33 %  auf  1.500.000 € (in Worten 1,5 Millionen !!) erhöht, 
  • Eine Vollkostenrechnung wird von der Verwaltung nicht durchgeführt. Es fehlen mindesten 600.000 € für die Planungskosten  der Verwaltung und Zinskosten für den Kauf der Grundstücke.
  •  Kein privates Unternehmen würde bei dieser Ausgangslage in ein solches Projekt investieren.
  •  Um zu vermeiden, dass die Willicher Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, müssten die Grundstücke für 330 €/m² verkauft werden. Das wäre auch Preistreiberei.
  • Ob diese Preise für die Grundstücke zu erzielen sind ist mehr als zweifelhaft.   Die meisten Grundstücke liegen am Lärmschutzwall bzw. der stark befahrenen Willicher Straße. Dazu sind noch erhebliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Versickerung aufzubringen. Auch der Anschlusszwang für die Energieversorgung durch die Stadtwerke ist sicherlich nicht verkaufsfördernd.
  •  Am Schallschutz ( nur 4m hoch) soll aus Kostengründen gespart werden


Es gilt festzuhalten: Das Ziel der Planung bezahlbare Grundstücke für junge Willicher Familien anzubieten wird nicht erreicht. Warum muss dann gebaut werden?

Der Bedarfsplan Wohnen hat ergeben, dass vor allen Dingen bezahlbare Grundstücke gesucht werden. Dies kann mit Grundstücken des Schiefbahner Dreiecks nicht erreicht werden.

Eine öffentliche Diskussion über die Preisgestaltung  der Grundstücke wurde unverständlicherweise im Rat von CDU und SPD verschoben. Wir fordern schnellsten eine öffentliche Diskussion und ein neutrales Gutachten ob die noch festzulegenden  Verkaufspreise für die Grundstücke zu erreichen sind.

2.     Folgekostenrechnung

Es fehlt eine Folgekostenrechnung. Bei den hohen Kosten für die Infrastruktur sollte unbedingt eine Folgekostenrechnung durchgeführt werden.

Wir fordern eine Folgekostenrechnung um  einen Vergleich zu alternativen Baugebieten machen zu können.


 3. Verkehrsgutachten

Unsere  frühere Stellungnahme zu dem Verkehrsgutachten wollen wir hier kurz noch einmal darstellen, weil diese Auswirkungen auf das Lärmgutachten hat.
Die Erhebung der Messdaten erfolgte an nur einem Tag. Jedes Gutachten, das auf einer Stichprobe beruht muss  normalerweise Fehlertoleranzen angeben. Dass es diese Toleranzen gibt hat die Verwaltung zugegeben.  Der obere Toleranzwert ergibt auch einen oberen Wert für den Lärmpegel. Eigene Messungen, die wesentlich höher ausfallen und fragwürdige Ergebnisse  der Studie (abends mehr Verkehr als morgens), bestätigen dies.
Ein von uns gegebener Hinweis, dass ein Ausbau der Willicher Straße und ein Kreisverkehr die Verkehrsverteilung zu Lasten der Willicher Straße geht, wurde nicht untersucht.
Es fehlt eine Aussage zu zukünftigen generellen Verkehrsentwicklungen und wahrscheinliche Zunahme des Verkehrs. 
Es fehlt eine Aussage zu der Stadtentwicklung in dem Gutachten.  Hierzu gibt es die Aussage der Verwaltung: „Der Rahmenplan Nord Schiefbahn von 2003 beschreibt die zukünftige Siedlungsentwicklung. Dieser Rahmenplan zeigt, dass eine zusätliche Verkehrsbelastung mit  5000 KFZ/ 24 Std.nicht verträglich abwickelbar ist.“

Schon jetzt wissen wir,  dass ein neues großes Baugebiet  an der Fontanestraße in Schiefbahn geplant wird. Die Verwaltung hat ausgesagt, dass neue Baupläne auch neue Gutachten erfordern.

Wir fordern, dass das Verkehrsgutachten um diese Fakten erweitert wird, damit die Auswirkungen auf das Schallschutzgutachten überprüft werden können.

4.Verkehrsentlastung

Schon seit zig Jahren wird untersucht und versprochen den Verkehr über Hochstraße, Wallgraben , Willicher Straße, Tupsheide  und Königsheide zu verringern.  In der letzten Planungsausschusssitzung  wurde eine Machbarkeitsstudie, mit einer aus unser Ansicht enttäuschendem Ergebnis, vorgestellt.
Wir hatten aber auch erwartet, dass eine nördlich gelegenere Alternative, die weniger die Landwirtschaft beeinflusst, untersucht worden wäre.
Es wurde im Rat entschieden definitiv bis zum Sommer zu entscheiden ob jemals eine Nordumgehung, an dem geplanten Kreisverkehr angebunden, kommt.

Wir bleiben dabei. Ohne die versprochene Entlastung sollten keine neuen Baugebiete im Schiefbahner Norden erschlossen werden.  Wir fordern auch deshalb keine weiteren Schritte in dem Bauleitverfahren bis entschieden ist ob eine Nordumgehung kommt.



 5. Lärmemission und  Schallschutz




Die letzte Untersuchung 2005 zeigte eine hohe  Lärmbetroffenheit  in Schiefbahn. Seitdem hat der Verkehr erheblich zugenommen.
Im Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgebungslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktionsplanung hat sich gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.  Neue Baugebiete erhöhen die Problematik.  Darf dann im Schiefbahner Norden noch weiter   gebaut werden?

Die von uns geforderte Anpassung des Verkehrsgutachtens hat auch Auswirkungen  auf die Berechnung des zu erwartenden  Lärmpegels, weil sich dadurch auch die Werte des Schallschutzgutachtens erhöhen.

Dies erklärt auch, dass wir mit eigenen Messungen höhere Werte als die in dem Gutachten errechneten gefunden haben.

Der Lärmschutzwall  ist nur mit 4 m Höhe geplant. Ob 4 m Höhe für den Lärmschutzwall ausreichen ist fraglich. Für Wohnungen, auch entlang an der Schallschutzwand,  werden erhebliche Schallschutzmaßnahmen gefordert. Das heißt: Bauwillige müssen, damit die  Kosten für den 
Lärmschutzwall  reduziert werden können,  zusätzlich hohe eigene Kosten und andere Baumaßnahmen in Kauf nehmen.

Welche Auswirkungen auf die Lärmemission hätte eine Straßenbahn entlang der L382, die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwähnt wird?

Wir fordern eine Überprüfung des Schallschutzgutachtens  auf Grund des zu ergänzenden Verkehrsgutachtens und die Beachtung der EU-Umgebungsrichtlinie.



6.  Kreisverkehr

Wir haben bereits in einer früheren Äußerung aufgeführt, dass wir hier einem neutrale Gutachter einer Ampelanlage den Vorzug geben würden weil:
  • Die Investitionskosten niedriger sind. (Kreisverkehr  1,2 Millionen €)
  • Der Flächenverbrauch mit 21.100m² (ein Drittel der Planfläche) im Vergleich zu hoch ist.
  • An dem Knotenpunkt handelt es sich hier nicht um eine Kreuzung sondern um eine Hauptverkehrsstraße (L382) mit einer lt. Gutachten nicht stark befahrenen Sammelstraße und einem Feldweg für wenige Anlieger.
  • Eine Folge von koordinierten Lichtsignalen stellt die Funktion der Hauptstaße L382 mit 18000 Fahrzeugen /Tag in den Vordergrund.  Einzige Auffahrt ist die Willicher Str. mit  nur          4500 Fahrzeugen /Tag.
  • Durch eine Bedarfssteuerung, wie bei den auf der Korschenbroicher  Straße  vorhandenen Ampeln, weniger Lärm- und Schadstoffemission  hervorgerufen wird.
  • Eine Ampelanlage für Radfahrer übersichtlicher ist.

Neu sind folgende Argumente:

·         Die Verwaltung führt in einem Antwortschreiben an die BI aus: „Eine alternative im Hinblick auf eine  Ampelanlage gibt es für diese Situation nicht. Es sei denn,  dass auf die Umgehungsstraße (Nordumgehung) generell und unwiederbringlich verzichtet wird.  Nicht nur wir sind auch dieser Meinung.
·         Was ist mit der Straßenbahn an der L382 (aufgeführt in der Wirtschaftlichkeitsanalyse?

Ob Kreisverkehrs  oder  Ampel  an dem Knotenpunkt L382/ Willicher Straße sollte erst entschieden werden, wenn im Sommer eine Entscheidung zur Nordumgehung gefallen ist.



7. Klima

Das Schiefbahner  Dreieck ist ein  Freiland-Klimatop.  Mit Klimatopen ist eine intensive nächtliche Frisch-  und  Kaltluftluftproduktion verbunden. Sie gehören zu den klimatischen Auslgleichsräumen im stadtklimatischen Funktionssystem.

Bei der Problematik der Bebauung an dieser Stelle sollte dieser  Klimatop erhalten bleiben.



 8.  Schadstoffemission

Im Umweltbericht zur Bebaung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbboicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.

Ein Hinweis auf diese Problematik fehlt in der textlichen Fassung des Auslegungsplans und sollte nachgeholt werden.


9.  Bodengutachten

Im Bodengutachten wird darauf hingewiesen, dass eine Versickerung im Plangebiet nur mit erheblichem Aufwand möglich ist,

Der Gutachter fordert ein aufwendiges Regenwasserkonzept


10.Eine Ausfahrt für LKW und PKW aus dem geplanten Gelände?

Aus dem geplanten Baugebiet werden lt. Gutachten mehr als 700 Fahrten / Tag  erwartet.  Reicht  eine Ausfahrt aus wenn z.B. durch einen Unfall an der Auffahrt (am Kreisverkehr ) der Verkehr längere Zeit blockiert ist? Wir kennen kein analoges Ghetto, dass nur eine Ausfahrt hat.

11.        Sozialer Brennpunkt ?


Von den 78 geplanten Wohneinheiten werden 40 für Flüchtlinge bzw im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus  errichtet. Das Hauptziel der Bebauung ist nicht bezahlbarer Wohnraum zu schaffen sondern sozialer Wohnungsbau. Anlieger befürchten, dass durch die Anhäufung ein sozialer Brennpunkt und damit eine Wertminderung Ihrer Immobilie entsteht,


12.   Zusammenfassung

Eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit der Problematik des Plangebietes müsste auch die Politik veranlassen die Pläne für eine Baugenehmigung des Schiefbahner Dreiecks fallen zu lassen, zumal eine Verkehsentlastung des Schiefbahner Nordens u. E. nicht mehr zu erreichen ist.

Dipl. Ing.  Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de