Montag, 19. Mai 2014

Eingabe Nr 1 Keine Bebauung 44S ohne Verkehrsentlastung






Vorname, Name                                                                                                      Willich den  ……………                                                                   
Straße
Ort


Per E-Mail
Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich

Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:
Wir fordern den Stopp des Bauleitverfahrens  bis Verkehrsentlastungen für die Hochstraße, Tupsheide, Wallgraben und Willicher Str. durchgeführt sind.


Begründung:
Schiefbahn hatte vor 40 Jahren etwa 5000 Einwohner. Heute hat Schiefbahn über 11000 Einwohner Die Verkehrsinfrastruktur wurde jedoch in dieser Zeit nicht wesentlich verändert. 
Das hat dazu geführt, dass die Hochstraße etwa 11000 und auf Willicher Str. und Tupsheide mit etwa 5000 Fahrzeugen pro Tag belastet werden.

Nicht nur die Anwohner der oben aufgeführten Straßen klagen über hohe Lärmbelastung und Schadstoffimmissionen.  
Kinder können  abends oft nicht mehr rechtzeitig einschlafen und morgens ab  6 Uhr  wird man durch den Autoverkehr geweckt. 
Gesunder Schlaf bei geöffneten Fenstern  vor allem im Hochsommer ist durch Lärmbelastung und Immissionen durch Verkehr kaum noch möglich. 
In den Gärten an den Häusern kann man sich auf Grund des Lärms nicht mit normaler Lautstärke unterhalten.

Anwohner der Willicher Str. haben sich um den Verkehrslärm zu reduzieren  „ eingemauert „ .

Die Unfallzahlen steigen  weil  ständig weiter gebaut wird ohne an ein notwendiges Verkehrskonzept zu denken. Durch den auch angestiegenen LKW-Verkehr sind Bauschäden z.B .: Risse an älteren Häusern festgestellt worden.

Wir fordern das Versprechen  von dem  CDU –  Ratsherren und langjährigen Planungsausschussmitglied Dr. Schrömbkes  und Herrn  Bäumges ein, die schon 2008 gesagt haben: „ dass der Ausbau der Hauptverkehrsstraßen „konzeptionell“ untersucht werden müsse". Besonders kritische Punkte die Viersener Straße (Anrath), die Hochstraße (Schiefbahn) und  die Korschenbroicher Straße (Willich) auf. Das Straßennetz stamme aus dem 19. Jahrhundert, .Bis heute gebe es noch nicht einmal eine Umsetzungsplanung der Verwaltung für den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2005.

Durch eine Bebauung des „ Schiefbahner Dreeicks“ würde die bereits problematische Situation unerträglich.

Die Hochstraße ist schon lange in der Lärmkarte NRW eingetragen und einzusehen. Auf Grund der Lärmaktionsplanung NRW muss jetzt auch für die hochbelastete Hochstraße ein entsprechender Aktionsplan aufgestellt werden. 

Unsere Forderung für die Planung 44S: Keine zusätzlichen Belastungen ohne Entlastung .



Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.

Eingabe Nr. 9 Städtebauliche Architektur




Vorname, Name                                                                                                      Willich den  ……………                                                                   
Straße
Ort


Per E-Mail
Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich

Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße –

Anregung /Reklamation:
Die geplante Bebauung ist aus architektonischer Sicht  schlecht gelöst

Begründung:
Einige Politiker haben gesagt, dass die  derzeitige Ansicht von Schiefbahns Norden unansehnlich wäre und durch den Lärmschutzwall und die geplanten bis zu 4 stöckigen Mehrfamilienhäuser vor den Häusern am Rubensweg das Entree von Schiefbahn verschönert würde.

Wir sind der  Ansicht, dass durch die Symmetrie der Häuser am Rubensweg und die vorgelagerte Grünfläche das Bild vor der Bebauung wesentlich schöner ist als nachher.



Der Entwurf der  Plan zur Bebauung 44S sieht derzeit  bis zu vierstöckigen Mehrfamilienhäuser entlang des Rubenswegs vor.



Dabei soll das höchste Mehrfamilienhaus auf der Ecke Rubensweg/Willicher Straße gebaut werden

Stellen Sie sich vor sie fahren von Willich kommend an Einfamilienhäusern und einem 4 stöckigem
Gebäude um dann wieder an Bungalows vorbeizufahren.





Das ist sicherlich schlecht dargestellt . Die  Willicher Straße wird durch den Anblick des Hochhauses zerrissen. Keinem Privatmann würde eine solche Bebauung gestattet und auch für die Kommune die hierfür Investoren finden will darf aus geschäftlichen Gründen keine Ausnahme gemacht werden

Deshalb schlagen wir vor den Bauplan für die Mehrfamilienhäuser wie folgt zu ändern.









Eingabe Nr. 10 Beispiel eines Unterstützers vom Wallgraben





Name                                                                                                    Willich den  ……………………..
Staße
47877 Willich


Per E-Mail

Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich

Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:
Wir fordern den Stopp des Bauleitverfahrens  bis Verkehrsentlastungen für die Hochstraße, Tupsheide, Wallgraben und Willicher Str. durchgeführt sind.

Begründung:


als Anwohner vom Wallgaben ………..möchten wir Ihnen unser Bedenken zu der Bebauung und den damit erhöht aufkommenden Autoverkehr mitteilen.  Schon jetzt geht viel Autoverkehr als Rücklauf aus dem Ort nach Einkäufen u.s.w. über den Wallgraben zur Willicher Straße, der nach der Bebauung Neubaugebiet Fontanestraße auch zugenommen hat.

Durch eine Bebauung im Schiefbahner Norden wird der Autoverkehr zunehmen, so das mit einen großen Rückstau auf dem Wallgraben zurechnen ist, weil ein links abbiegen in die stark befahrene Willicher Straße schwer und mit einer Unfallgefahr verbunden ist.

Zu bedenken ist auch, daß viele Schüler mit dem Fahrrad über den Wallgraben zur Hubertusschule , Realschule und Gymnasium fahren. ( ein Radweg geht nur von Ecke Willicher Str.  bis Haus Nr.2b auf den Wallgraben)
Zu bedenken ist weiterhin,  die nicht unerhebliche Schadstoffbelastung der Anwohner, besonders bei einem stehenden Motorverkehr.

Gleichzeitig sollte auf dem Wallgraben eine Beschilderung zur 30 km Zone aufgestellt werden, weil mit zu großer Geschwindigkeit gefahren wird.
Ps.: Auf der Schulstr. zum Wallgraben und auf der Schwanenheide zum Wallgraben stehen Aufhebungsschilder ??




Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.







Eingabe Nr. 2 Abwägung Kreisverkehr / Ampel





Vorname, Name                                                                                                      Willich den  ………………….
Straße
Ort


Per E-Mail
Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich

Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:
Statt eines Kreisverkehrs soll  eine Ampel  an dem Knotenpunkt L82/ Willicher Straße geplant und umgesetzt werden.

Begründung:

Der Knotenpunkt ist kein Unfallschwerpunkt mehr. Wenn überhaupt eine Verkehrsregulierung für
!,2 Millionen Euro zu Lasten der Steuerzahler  errichtet  werden soll ist ein  Vergleich zwischen einer Investition  für Kreisverkehr oder Ampel durchzuführen.

·         sehr hohem Verkehrsaufkommen (L 382 mit 18000 Bewegungen/Tag)
·         ungleicher Verkehrsbelastung in den Zufahrten ( Nebenstraße Willicher Straße  mit 4500 und Gatherbusch einem Feldweg mit max. 10 Bewegungen /Tag stark unterschiedliche Verkehrsbedeutung der sich kreuzenden Straßen (keine Kreuzung! 18000  L382 zu 4500 Willicher Str.)
·         gewünschter Bevorzugung einzelner Verkehrsarten oder Straßenzüge.  (L382 mit grüner Welle ergibt weniger Stau und Lärm (beim Hochschalten)) Ampelsteuerung bedarfsgesteuert.)
·         starker  Radverkehr (viele Radfahrer zu Schule) Eine Ampelanlage ist für Radfahrer wesentlich übersichtlicher.
·         Weniger Flächenverbrauch
·         Im Normalfall ist die Errichtung der Ampel wesentlich billiger als die eines Kreisverkehrs

An dem Knotenpunkt handelt es sich hier nicht um eine Kreuzung sondern um eine Hauptverkehrsstraße (L382) mit einer (lt. Gutachten nicht stark befahrenen) Nebenstraße (Wiliicher Straße) und einem Feldweg dem Gatherbusch für wenige Anlieger.

Für den Feldweg Gatherbusch wurden durch den Gutachter in den gesamten 5 Stunden in denen der Spitzenverkehr gemessen wurde nur 3 Ausfahrten festgestellt!Linksabbieger von L382 auf die Willicher Straße wurden in den gleichen 5 Stunden nur 4 Abbieger gemessen!

Der Flächenverbrauch für den Kreisverkehr mit 21.100 m² macht fast ein Drittel des gesamten Baugebietes aus.  Eine Ampel mit selbst mit einer Linksabbiegerspur verbraucht wesentlich weniger Fläche. Die Linksabbiegerspur kann sehr klein gehalten werden.

Der Nachteil einer Ampel liegt in den höheren Folgekosten. Wir wurden  jedoch von der Verwaltung immer wieder darauf hingewiesen, dass diese von Land und damit nicht vom Willicher Steuerzahler zu tragen sind.

Wir sind sicher, dass neutrale Gutachter hier einer Ampelanlage den Vorzug geben würden.

Für den Fall,  dass man sich für einen Kreisverkehr entscheidet, sollte man dem Steuerzahler die Kosten für die Anbindung an eine Nordumgehung sparen. Abgesehen davon, dass nach allen Aussagen die Nordumgehung  nicht kurzfristig kommt wird an dieser Stelle niemals eine Nordumgehung angebunden. Die Argumentation der Verwaltung die Kosten mit oder ohne Anschluss für eine (un-) mögliche Nordumgehung halten wir für ein Alibiargument.

Ein Kreisverkehr oder eine Ampel am Knotenpunkt L382 / Willicher Str. erleichtert die Auffahrt der von der Willicher Str. kommenden Fahrzeuge. Heute fährt ein großer Anteil der Fahrzeuge über die Tupsheide nach Willich, wie das Verkehrsgutachten zeigt,  weil die Auffahrt auf die L382 leichter ist.  Diese Tatsache erhöht im Falle einer Regulierung des Verkehrs durch Ampel oder Kreisverkehr die Willicher Str.  Die Prognosezahlen für die Willlicher Str. sind entsprechend  anzupassen.


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