Samstag, 14. Juni 2014

Stellungnahme zum Verkehrsgutachten

                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de


Stellungnahme zum Verkehrsgutachten Baugebiet Willicher Straße

1.       Thema verfehlt

Schon der Titel des Gutachtens zeigt, dass hier hauptsächlich die Auswirkungen des geplanten Neubaugebietes auf nur die Willicher Straße untersucht wurde.
Die Bürgerinitiative wurde in keiner Weise an der Studie beteiligt, Die Aussage der Verwaltung man würde die Anliegen der BI an das Planungsbüro weitergeben hat nicht stattgefunden. Die Verwaltung hat mit der BI nie über das Verkehrsgutachten gesprochen.

Das Ergebnis: Auswirkungen auf Hochstraße und  Wallgraben wurden nicht untersucht.
Lapidar wird ausgesagt: Der Knotenpunkt Willicher Str./Wallgraben kann bei der Herleitung der Verkehrsverteilung nicht angesetzt werden. Das ist falsch: Hochstraße und Wallgraben werden von den Bauplänen 44S und bald 33 S betroffen.
Das Gutachten geht an der Verkehrsproblematik Schiefbahn Nord vorbei weil der Auftrag der Verwaltung falsch gestellt wurde. Das Geld für das Gutachten hätte man sich sparen können. Der früher von der  Verwaltung   erstellte Verkehrsbericht kam zu dem gleichen Ergebnis. Kein Wunder!

2.       Folgende Fragen der BI zum Verkehr wurden in  dem Gutachten nicht untersucht

·         Was passiert wenn der Schleichweg am Klapptor (2000 Fahrten/Tag) wirklich nur noch für den Landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden darf? Die Aussage der Politik:“ man sollte froh sein dass es diesen Schleichweg gibt“ werten wir als einen Aufruf zur Nichtbeachtung von Verkehrsregeln.
·         Wie wirken sich weitere Bauleitplanungen im Schiefbahner Norden aus
Befremdlich  ist hier die Aussage von Frau Stall und ihrer Baudezernentin in der Anhörung dass sie den Bauleitplan 33S nicht kennen.
·         Wie entwickelt  sich der Verkehr in den nächsten Jahren. Dazu ist in dem Gutachten  wieder einmal keinerlei Aussage zu finden.
·         Wie wirkt sich der geplante Kreisverkehr oder eine Ampel auf die Verkehrsverteilung Willicher Str. / Tupsheide aus?
·         Welche Entlastung bringt eine Nordumgehung wirklich? (Unterschiedliche Zahlen im Verkehrsgutachten 2005 und Mobilitätsplan)



3.       Erkenntnisse  aus dem Gutachten

Gemessen wurde  am Donnerstag den 16.1.2014 und zwar von 7:00 bis 9:00. Von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr. Die Zeiten wurden merkwürdiger weise von der Verwaltung festgelegt.
Über äußere Umstände zum Messzeitpunkt wie z.B.: Wetter wird im Gutachten nichts ausgesagt. Laut Wetterbericht hat es morgens geregnet.

Für den Knotenpunkt Willicherllicher Str. /Korschenbroicher Str. wurde der Spitzen verkehr gemessen
Morgenspitze 07:30 Uhr- 08:30 Uhr                       Abendspitze  16:30 Uhr- 17:30 Uhr   
Willicher Str.                      363 Kfz/h                         Willicher Str.                      430 Kfz/h  
Korschenbroicher Str.      1421 Kfz/h                         Korschenbroicher Str.      1461 Kfz/h

.
Der Verkehr aus der Willicher Straße beträgt nur 18 % des Verkehrsaufkommens auf der L382.  Für Gatherbusch und Linksabbieger L382 wurden keine Fahrzeugbewegungen ermittelt. Dies ist ein Hauptargument für eine preisgünstigere Ampel statt eines Kreisverkehrs.

Es hatte morgens geregnet. Es ist unglaublich, dass der Spitzenverkehr morgens wesentlich niedriger  sein soll als abends, vor allen Dingen wenn man weiß, dass bei  Regen Eltern die Kinder zur Schule fahren. Wir zweifeln aus diesem Grund die Messung an und fordern eine Wiederholung-

Die rechnerische Bewertung des Gutachters der Verkehrsqualität am Knotenpunkt L32 / Willicher Str. sagt aus: „ Es bilden sich hier lange Schlangen  ständig wachsende Staus, extrem lange Wartezeiten, Überbelastung“. Diese Beurteilung  teilen wir auf Grund eigener Messungen und Beobachtungen nicht.

Weiterhin wissen wir, dass das Argument des Gutachters, dass die Willicher Str. weil schneller zu durchfahren ein Schleichweg für de Fahrten in Richtung Willich ist falsch ist-
Im Gegenteil.  Der  größte  Anteil der 80 Fahrzeuge die in der Spitzenzeit von Tupheide in Richtung Willich abbiegen sind Fahrzeughalter, die eine Auffahrt von der Willicher Straße aus scheuen.

Für den Knotenpunkt Tupsheide/K orschenbroicher Str. wurde folgender der Spitzen verkehr gemessen
Morgenspitze 07:30 Uhr- 08:30 Uhr                       Abendspitze  16:30 Uhr- 17:30 Uhr   
Tupsheide .                       356 Kfz/h                           Tupsheide.                        347   Kfz/h  
Korschenbroicher Str     1023 Kfz/h                         Korschenbroicher Str     1033 Kfz/h

Willicher Straße und Tupsheide haben derzeit  einen etwa gleich hohen Verkehrsanteil.

Für den Wallgraben wurden in der Spitzenzeit 145 Fahrzeuge pro Stunde ermittelt.

Der Gutachter verweist auf Ermittlungen der Verwaltung wo festgestellt wurde, dass auf der Willicher Straße häufig zu  schnell gefahren wird. Bei der geplanten Verbreiterung  der Willicher Straße ab Rubensweg in Richtung L382 entsteht eine weitere „Rennstrecke“.

Aus den Einzelmessungen hat das Gutachten  derzeit 4500 Fahrten pro Tag für die Willicher Str. ermittelt. Das  ist eine rechnerische Durschnittszahl.  Das Gutachten sagt leider nichts darüber aus welche Fehlergenauigkeit diese Zahlen haben. In etwa gilt diese Anzahl auch für die Tupsheide.

Das Gutachten hätte man sich sparen können, da alle Zahlen die im Gutachten ermittelt wurden schon in einem älteren  Gutachten des Willicher Verkehrsamtes erwähnt werden.

 Zusammenfassung:
Schon auf Grund der  begrenzten Aufgabenstellung  an den Gutachter konnte kein befriedigendes Ergebnis erwartet werden.  Sicher wären bessere Resultate erreicht worden hätte man die Mitarbeit der BI nicht so rigoros abgelehnt.
Durchführbare Maßnahmen den Verkehr in Schiefbahns Norden zu entlasten haben sich aus dem Gutachten nicht ergeben.
Leider wurde die Messung nur an einem Tag gemacht. Da die Messergebnisse nicht zu erklären sind fordern wir eine Wiederholung der Messung.
Einige Aussagen des Gutachters können wir nicht nachvollziehen und werden noch einmal nachfragen.
Das Zahlenmaterial  spricht eindeutig für die Errichtung einer Ampel statt eines teuren Kreisverkehrs.
Die ermittelten Werte können  je nach Verkehrssituation jedoch  stark streuen.  Die teilweise jetzt schon vorhandenen chaotischen Verkehrsverhältnisse  würden durch eine  Bebauung mit bis zu 1000 zusätzlichen Verkehrsbewegungen pro Tag noch  verschlimmert.
Die Aussage des Gutachtens ist dass  Straßen im Schiefbahner Norden den zusätzlichen Verkehr aus einem eventuellen Neubaugebiet noch irgendwie aufnehmen. Die derzeitigen Anwohner  müssen jedoch den Lärm und die Luftverschmutzung , über die im Gutachten nichts ausgesagt wurde, ertragen.

Ralf Lück  Willicher Str. 55            Tel.  02154 5633               E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de







Eingabe Nr. 8 Umweltschutz




Vorname, Name                                                                                                      Willich den  …………………
Straße
Ort


Per E-Mail
Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich


Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -


Anregung /Reklamation:
Das Baugebiet ist aus Umweltschutzargumenten  vollkommen ungeeignet.

Begründung:

In dem Umweltgutachten der Stadt  Stand Januar 2014 finden wir folgende Formulierungen für das“ Schiefbahner Dreieck“.
·         Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Schutzgüter Boden Wasser und Klima erwartet.
·         Bei der Aufstellung muss eine Umweltprüfung erfolgen in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden müssen.
·         Eine Naherholungsnutzung ist auf Grund der Vorbelastung durch Immissionen der vorhandenen Straßen kaum gegeben. 
·         Auf Grund der Nähe zur L382 ist bis zu 100m mit erhöhten Lärm und Schadstoffimmission zu rechnen.
·         Die Böden im Planbereich werden als besonders schützenswert eingestuft. Weiterhin hat die Planung negative  Auswirkungen auf das Klima im Plangebiet selbst und auch auf die angrenzenden Bereiche.


Deshalb sollte hier nicht gebaut werden sondern  wie im Umweltbericht der Verwaltung festgestellt wenn nicht gebaut werden kann „anderer Stelle gebaut wird".

Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist das Dreieck als Grünfläche im Gegensatz zu den rosa eingefärbten geplanten Wohnbebauungen gekennzeichnet. Diese Fläche ist vorgesehen unbebaut als natürlicher Lärm- und Klimaschutz für den Rubensweg , Augustinerinnen Str. und Willicher Str. Dies sollte auch so bleiben, da ein Lärmschutzwall negative Auswirkungen auf das Klima im Norden und Zentrum von Schiefbahn hat.




Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.






Eingabe Nr.7 Keine Photovoltaik für Einfamilienhäuser







Vorname, Name                                                                             Willich,  den    .............                                                                  
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Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
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47877 Willich

Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:

Der geplante Bau der Einfamilienhäuser ist aus Sicht von möglichen Sparmaßnahmen  durch erneuerbarer Energie falsch geplant.

Begründung:

Die optimale Ausrichtung der Photovoltaikanlagen  ist wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Um den bestmöglichen Ertrag zu erzielen, sollte Dachneigung und Ausrichtung der Anlage in der Planung optimal bestimmt werden.
Bei einer optimalen Photovoltaik Ausrichtung sind die Solarmodule nach Süden ausgerichtet. Nur bei dieser Dachausrichtung können die von den Herstellern genannten maximalen Erträge überhaupt erzielt werden
Die Ausrichtung der Dächer für die geplanten Einfamilienhäuser ist jedoch nach Osten.
Dies sollte entsprechend bei der Planung berücksichtig werden.

Sollte eine Ausrichtung nach Süden nicht möglich sein und weil dies ein nicht zu vernachlässigender Nachteil für Bauwillige mit Einfamilienhäusern ist müssten potentielle Käufer vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen werden

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E.mail






Eingabe Nr.6 Priorisierung Entwurf D mit Modifkationen

Vorname, Name                                                                                                      Willich den  ……………                                                                   
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Amt für Umwelt und Bauen
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47877 Willich


Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße –

Anregung /Reklamation:
Der Entwurf D mit Modifikationen ist wenn eine Bebauung  trotz aller Probleme entschieden werden sollte  die Alternative die vorzuziehen wäre.

Begründung:

Wir gehen auf Grund von Beobachtungen davon aus, dass die Willicher Str. im unteren Teil stärker entlastet würde als bei Entwurf C, da der Verkehr in Richtung Korschenbroich über den Kreis oder eine Ampel  und nicht über die Willicher Str. abfließen würde.
Da der Entwurf D weiniger Wohnungen aufweist  wären die negativen Auswirkungen g auf den Verkehr geringer.
Anwohner an und in der Nähe der Augustinerinnen Str. wären entlastet, da auch hier weniger Verkehr und dadurch weniger Lärm entstünde.
Weiterhin sollte ein zusätzlicher Ausgang aus dem geplanten Baugebiet auf die Korschenbroicher Straße untersucht werden.
Das Verkehrsgutachten hat festgestellt  dass auf der Willicher Str. in der Tempo 30 Zone viel zu schnell gefahren wird obwohl durch parkende Wagen der Verkehrsfluss  gebremst wird. Durch die geplante  Erweiterung der des nördlichen Teils der Willicher Straße entsteht eine neue „Rennstrecke“. Zusätzliche Maßnahmen zum Tempo 30 um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu   drosseln sind notwendig.
Zu der architektonischen  Fehlplanung  die auch im Entwurf D vorliegt wurde bereits eine Anmerkung gemacht.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.

Eingabe Nr. 5 Folgekosten





Vorname, Name                                                                             Willich den    ...............                                                                      
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Amt für Umwelt und Bauen
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Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:
Die Entscheidung eine  Bebauung des Schiefbahner Dreiecks sollte erst getroffen werden wenn die Folgekosten ermittelt wurden um den Steuerzahler nicht über Gebühr zu belasten

Begründung:
Bisher wurde der Bürgerinitiative mitgeteilt, dass auf Grund der noch fehlenden endgültigen Pläne keine Angaben zu den Folgekosten gemacht werden können, da die gesamten Kosten noch nicht vorliegen.
Wie von einigen Politikern der BI bestätigt handelt es sich um ein problematisches Baugebiet, das in erster Linie gedacht war die Kosten für einen Kreisverkehr zu decken. Dies wurde nur erreicht durch eine künstliche Erhöhung der  Grundstückspreise ohne aber zu wissen welche Folgekosten entstehen.

Deshalb keine Entscheidung zur Bebauung bevor alle Folgekosten bekannt sind.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.



Eingabe Nr.4 Kosten und Kostemanagement 44S







Vorname, Name                                                                                                      Willich den  15.5.2014                                                                           
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Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:

Es muss sichergestellt werden, dass die Kostenkalkulation für die Bebauung eingehalten wird um die Steuerzahler  und Anwohner nicht noch als bis jetzt schon vorgesehen  zu belasten



Begründung:
Die derzeitige Kostenschätzung geht davon aus, dass bei Gesamtkosten von 6.5 Millionen € ein Überschuss von nur 3,8% entsteht. Die meisten öffentlichen Projekte werden auch in Willich um mehr als 10% und  höher überschritten.
Die Bürgerinitiative hat jetzt schon festgestellt, dass Kosten in der Kostenschätzung der Stadtverwaltung vom 5.11.2013 fehlen.
 Die Verwaltung hat schon zugegeben, dass  Kosten für Gutachten und Flächenausgleich fehlen. Zinskosten werden lt. Verwaltung „ aus dem großen Topf“ bezahlt und können deshalb nicht separat erfasst werden. Verwaltungskosten mit mehreren 100.000 Euro werden nicht angerechnet weil die Planer ja da sind.
Wenn wir als Laien Lücken in der Kostenschätzung feststellen, müssen wir davon ausgehen dass weitere Kosten fehlen

Das Kostenmanagement weist also jetzt schon Lücken auf und muss dringend verbessert werden. Die einzelnen Geschäftsbereiche müssen angewiesen werden Kosten richtig zu erfassen. Ein spezielles Controling ist einzurichten.

Um sicher zu gehen, dass die Kosten nicht überschritten werden müssen alle Arbeiten mit Festpreisen ausgeschrieben werden bevor die Bebauung entschieden wird. Die dadurch entstehende Gesamtkostenübersicht ist  dem Planungsausschuss und einigen sachkundigen Bürgern möglichst der BI vorzulegen.



Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.

Eingabe Nr 3 Befarfsermittlung






Vorname, Name                                                                                                      Willich den  15.5.2014                                                                           
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Technisches Rathaus
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Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:
Vor weiteren Verfahrensschritten der Bauleitplanung 44S und 33S ist zunächst, der in der Planungsausschusssitzung  von Januar 2014, beschlossene Bedarfsplan vorzulegen.



Begründung:
Der Bürgermeister spricht davon, dass ein Bedarf an billigen Baugrundstücken für junge Willicher Familien besteht.
Der Stadtplaner Arno Hoffmann erklärt am 17.5.2014 in der Rheinischen Post:“ dass  es derzeit kaum Nachfragen nach Doppelhaushälften gibt sondern große Grundstücke gesucht werden“.
Der Preise  mit 280 Euro/m² der im Durchschnitt für den Erwerb der Grundstücke genannt werden sind die höchsten kommunalen Grundstückspreise in Willich und den Nachbargemeinden  und gehen möglicherweise am Bedarf von niedrigen Grundstückspreisen vorbei.
Gibt es genügend junge Familien, die bereit sind mit ihren kleinen Kindern an einer „Rennstrecke“ mit einem Durchgangsverkehr mit bis zu 5500 Fahrzeugen zu bauen und wie mancher der derzeitigen Anwohner  Schlafstörungen hinzunehmen?

Was stimmt denn jetzt?
Gibt es einen Bedarf für junge Willicher Familien oder werden Reiche aus Nachbargemeinden zu Lasten der Schiefbahner angeworben.
Vor einer weiteren Entscheidung sollte zunächst der Bedarfsplan abgewartet werden.


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Eingabe Nr. 2 Abwägung Kreisverkehr / Ampel





Vorname, Name                                                                                                      Willich den  ………………….
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Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
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Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -

Anregung /Reklamation:
Statt eines Kreisverkehrs soll  eine Ampel  an dem Knotenpunkt L82/ Willicher Straße geplant und umgesetzt werden.

Begründung:

Der Knotenpunkt ist kein Unfallschwerpunkt mehr. Wenn überhaupt eine Verkehrsregulierung für
!,2 Millionen Euro zu Lasten der Steuerzahler  errichtet  werden soll ist ein  Vergleich zwischen einer Investition  für Kreisverkehr oder Ampel durchzuführen.

·         sehr hohem Verkehrsaufkommen (L 382 mit 18000 Bewegungen/Tag)
·         ungleicher Verkehrsbelastung in den Zufahrten ( Nebenstraße Willicher Straße  mit 4500 und Gatherbusch einem Feldweg mit max. 10 Bewegungen /Tag stark unterschiedliche Verkehrsbedeutung der sich kreuzenden Straßen (keine Kreuzung! 18000  L382 zu 4500 Willicher Str.)
·         gewünschter Bevorzugung einzelner Verkehrsarten oder Straßenzüge.  (L382 mit grüner Welle ergibt weniger Stau und Lärm (beim Hochschalten)) Ampelsteuerung bedarfsgesteuert.)
·         starker  Radverkehr (viele Radfahrer zu Schule) Eine Ampelanlage ist für Radfahrer wesentlich übersichtlicher.
·         Weniger Flächenverbrauch
·         Im Normalfall ist die Errichtung der Ampel wesentlich billiger als die eines Kreisverkehrs

An dem Knotenpunkt handelt es sich hier nicht um eine Kreuzung sondern um eine Hauptverkehrsstraße (L382) mit einer (lt. Gutachten nicht stark befahrenen) Nebenstraße (Wiliicher Straße) und einem Feldweg dem Gatherbusch für wenige Anlieger.

Für den Feldweg Gatherbusch wurden durch den Gutachter in den gesamten 5 Stunden in denen der Spitzenverkehr gemessen wurde nur 3 Ausfahrten festgestellt!Linksabbieger von L382 auf die Willicher Straße wurden in den gleichen 5 Stunden nur 4 Abbieger gemessen!

Der Flächenverbrauch für den Kreisverkehr mit 21.100 m² macht fast ein Drittel des gesamten Baugebietes aus.  Eine Ampel mit selbst mit einer Linksabbiegerspur verbraucht wesentlich weniger Fläche. Die Linksabbiegerspur kann sehr klein gehalten werden.

Der Nachteil einer Ampel liegt in den höheren Folgekosten. Wir wurden  jedoch von der Verwaltung immer wieder darauf hingewiesen, dass diese von Land und damit nicht vom Willicher Steuerzahler zu tragen sind.

Wir sind sicher, dass neutrale Gutachter hier einer Ampelanlage den Vorzug geben würden.

Für den Fall,  dass man sich für einen Kreisverkehr entscheidet, sollte man dem Steuerzahler die Kosten für die Anbindung an eine Nordumgehung sparen. Abgesehen davon, dass nach allen Aussagen die Nordumgehung  nicht kurzfristig kommt wird an dieser Stelle niemals eine Nordumgehung angebunden. Die Argumentation der Verwaltung die Kosten mit oder ohne Anschluss für eine (un-) mögliche Nordumgehung halten wir für ein Alibiargument.

Ein Kreisverkehr oder eine Ampel am Knotenpunkt L382 / Willicher Str. erleichtert die Auffahrt der von der Willicher Str. kommenden Fahrzeuge. Heute fährt ein großer Anteil der Fahrzeuge über die Tupsheide nach Willich, wie das Verkehrsgutachten zeigt,  weil die Auffahrt auf die L382 leichter ist.  Diese Tatsache erhöht im Falle einer Regulierung des Verkehrs durch Ampel oder Kreisverkehr die Willicher Str.  Die Prognosezahlen für die Willlicher Str. sind entsprechend  anzupassen.


Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.