Mittwoch, 22. Oktober 2014

FINALE ZUSAMMENSTELLUNG ARGUMENTATION BI

                                            Bürgerinitiative
                          Verkehrsbelästigung  Schiefbahn  Norden
                                          Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
                                              
Auf der Hochstraße fahren zurzeit mehr als 15000, über die Tupsheide und Wiliicher Str  mehr als 5000 und Wallgraben mehr als  2000 Fahrzeuge pro Tag.

Das hat dazu geführt, dass:
·      an diesen Straßen der größte Teil der lärmgestörten ( 29%) und gesundheitsgefährdeten (7,2%) Schiefbahner wohnen.
·      Luftverunreinigungen durch erhöhte Schadstoffmengen festgestellt wurden.
·      dass sich jetzt schon viele Anwohner der betroffenen Straßen über Gestank und Geruchsbelästigung durch den Verkehr bei entsprechenden Witterungslagen beschweren.


·           man sich in den Gärten an den Häusern auf Grund des Lärms nicht mit normaler Lautstärke
        unterhalten kann-. Deshalb haben sich Hausbesitzer an der Willicher Str. eingemauert.




·          es häufig (Fast-) Unfälle gibt. Beispiel: Überquerung Hochstraße (wie in Video),
Radfahrer auf der Willicher und Hochstraße usw. Wir registrieren eine Zunahme der Unfälle auf der Hochstraße
·           in den Hauptverkehrszeiten ist es fast unmöglich auf die Straßen aufzufahren.
·           an derTupsheide sind bei alten Häusern vermutlich durch den LKW und Busverkehr Setzrisse festgestellt worden.
·           Bei Verbreiterung der Willicher Str., und Verbesserung der Auffahrt L382 kommt es zu Verkehrsverlagerung von der Tupsheide auf die Willicher Str.

Es wird erwartet, dass die oben aufgeführten Verkehrsbewegungen weiter ansteigen wenn in Schiefbahn Nord weiter gebaut wird. (Nur für 44S bei 100 WE 1000 Fahrzeuge,)
Die geplante Schließung  des Schleichweges Wekeln nach Niederheide ( 2000 Fahrzege / Tag)wird die betroffenen Straßen weiter belasten. 

                              




Mit Schreiben vom 29.06.2009 an Herrn Siepen haben wir bereits auf die prekäre Sitiuation dieser Straßen hingewiesen.
„Das Straßennetz stammt aus dem 19. Jahrhundert, Bis heute gibt es noch nicht einmal eine Umsetzungsplanung der Verwaltung für den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2005." sagt die CDU in der Presse schon 2008.
Seit Jahren wird von der Politik  Verbesserung versprochen. Fakt ist jedoch, dass keine Verbesserungen in den letzten 20 Jahren erreicht wurden. Im Gegenteil es wurde weiter gebaut (Augustinerinnen, Rewe usw.) und damit die Verkehrsverhältnisse verschlimmert.

Deshalb fordert die Bürgerinitiative: Keine weiteren Bebauungen im Schiefbahner Norden bevor eine Verkehrsentlastung beschlossen wurde.

Weiterhin  fordern wir, dass die Verwaltung ihre Blockadepolitik aufgibt und mit der BI zusammenarbeitet.
Die Verwaltung hat bis jetzt  jede Zusammenarbeit mit der BI abgelehnt.
z.B.: Verkehrsgutachten:
Schon auf Grund der  begrenzten Aufgabenstellung  an den Gutachter konnte kein befriedigendes Ergebnis erwartet werden.  Sicher wären bessere Resultate erreicht worden hätte man die Mitarbeit der BI nicht so rigoros abgelehnt.
Das Verkehrsgutachten hätte man sich ersparen können. Das Ergebnis:“ Die Willicher Str. kann den Verkehr noch aufnehmen!“ war nie angezweifelt worden. Dies hatte doch auch schon vorher in dem von  der Verwaltung erstellten Gutachten gestanden.
Vorschläge zur Verbesserung der Situation, die wir erwartet hatten wurden nicht gemacht.
Unsere Fragen zu Verkehrsentwicklung in den kommenden Jahren (44S , 43S den Frau Stall angeblich nicht kennt und Stadtentwicklungsplan 2024 usw. ), zum Wallgraben der auch betroffen ist; Auswirkung Schließung Schleichweg Klapptor; Verkehrsverlagerung  durch 44 S von der Tupsheide auf die Willicher Str.; Auswirkungen einer Nordumgehung; fehlende Beschilderung Wallgraben usw. wurden nicht gestellt.
Im Gegenteil in der Verkehrsstudie steht die Willicher Str. wäre ein Schleichweg nach Willich weil schneller zu befahren. Welch ein Unsinn!
Und hätten wir das Datum der Messung gewusst hätte man vielleicht Folgendes klären können: Es hatte morgens geregnet. Es ist unglaublich, dass der Spitzenverkehr morgens wesentlich niedriger sein soll  als abends. Dies gilt vor allen Dingen wenn man weiß, dass bei  Regen Eltern die Kinder zur Schule fahren.
Ein Hinweis, dass diese Messung (die nur an einem Tag und dann auf Wunsch der Verwaltung verkürzt wurden) Fehlertoleranzen von mehr als 10% haben können fehlt ganz.

z.B. Fragenkataloge zu Verkehr.Bauleitplan 44S und Umwelt:
Unsere Fragenkataloge zu diesen Themen wurden teilweise ungenügend oder falsch beantwortet.
Da Details  hier zu weit führen würden bitten wir die Fragen, Antworten und unsere Kommentare dazu im Internet unter  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de nachzulesen.
Ein Beispiel:
Wird auch untersucht wie viel Mehrverkehr auf der Willicher Str. entsteht  durch eine Erleichterung der  Auffahrt auf die L382 durch Kreisverkehr oder Ampel . Jetzt fahren viele Autos um die schwierige Auffahrt zu vermeiden über die Tupsheide in Richtung Willich.
 Antwort der Verwaltung: Die von den Büros zu erstellenden Verkehrsmodelle werden den Durchgangsverkehr auf der Willicher Straße  sowohl bei einem Kreisverkehr als auch bei einer Ampel berücksichtigen.   
Falsche Antwort auf unsere Frage ! Die Frage ist wie wird das untersucht bzw. gemessen?

In dem Verkehrsgutachten von 2002 steht wörtlich: „Die Stadt Willich betreibt für die Lärmminderungsplanung und Verkehrsentwicklungsplanung bisher keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung sieht bei diesen übergeordneten Planungen keine Ansätze für eine konstruktive Mitarbeit der Bürger“.
Das können wir als BI nicht akzeptieren.
Wir hoffen, dass die Verwaltung lernt, dass sie für die Bürger da ist und Ihre Blockadehaltung aufgibt. Wir sind sehr daran interessiert bei dem  Lärmgutachten und dem Lärmaktionsplan Stufe2 mitzuwirken. Bei dieser Planung ist zunächst die L361 (Hochstraße – Albert Oetkerstraße) betroffen jedoch wirkt sich hier u.E. die 44S aus.





Verkehrsbelastung ist das Hauptargument der BI aber


Bedarfsplan:
Die Erstellung eines Bedarfsplans für Neu und Altbauwohnungen wurde in der Planungs-ausschusssitzung im Oktober 2013 verabschiedet. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Herr Arno Hoffmann von der Stadtplanung wurde  am 17.5. 2014 in der  Rheinischen Post zitiert, "dass es derzeit kaum Nachfragen nach Doppelhaushälften gibt, sondern nur große Grundstücke nachgefragt werden!"
Wie viele Anfragen sind bisher aus Schiefbahn hierzu erfolgt?  Wie wirkt sich das auf die Planung 44S aus?
In der nahen Zukunft wird eine Verödung der Innenstädte durch Überalterung erwartet. Wäre  es nicht ratsam vor einer weiteren Versiegelung wertvoller Grünflächen Möglichkeiten alternativer  Bebauungspläne in den Innenstädten den neuen Wohnanforderungen anzupassen?
Der Zuzug in die Großstädte wie Düsseldorf hält an. In Schiefbahn geht die Bevölkerungszahl jetzt schon zurück.
Grundstückskauf:
Wie ist es möglich, dass Grundstücke gekauft werden obwohl vorher keine Umweltverträglichkeitsprüfung  (Lärm, Schadstoffe, Bodengutachten usw. durchgeführt wurden?
Warum wurde es in diesem Fall zugelassen, dass etwa 30% der Grundstückfläche  im Selbstbehalt (Normalerweise max. 10%) gekauft wurden. Wird hier der Spekulation Vorschub geleistet? Wer verdient sich hier eine „goldene Nase“?
Ist es richtig wenn wir behaupten, dass wenn an einer anderen Stelle gebaut werden würde die Kosten von mindestens 2.1 Millionen Euro für einen Lärmschutz   der Stadt  und dem Steuerzahler  erspart werden können?
Der Landesentwicklungsplan beschränkt die weitere Versiegelung von Grundstücksflächen für Gewerbe und Wohngebiete. Sollte man dann bei der Problematik der 44S nicht besser nach alternativen Flächen in ganz Willich suchen.

Gutachten:
In dem Umweltgutachten der Stadt finden wir folgende Formulierungen:
·           Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Schutzgüter Boden Wasser und Klima erwartet.
·           Bei der Aufstellung muss eine Umweltprüfung erfolgen in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden müssen.
·           Eine Naherholungsnutzung ist auf Grund der Vorbelastung durch Immissionen der vorhandenen Straßen kaum gegeben. 
·           Auf Grund der Nähe zur L382 (Bis 20.000 Fahrzeuge/Tag !) ist bis zu 100m Abstand mit erhöhten Lärm und Schadstoffimmission zu rechnen.
·           Die Böden im Planbereich werden als besonders schützenswert eingestuft. Weiterhin hat die Planung negative  Auswirkungen auf das Klima im Plangebiet selbst und auch auf die angrenzenden Bereiche.
Muss denn bei den vielen negativen Fakten unbedingt hier gebaut werden?
Kosten:
Jahrelang hieß es das Schiefbahner Dreieck könnte nicht gebaut werden, da ein notwendiger Lärmschutzwall zu teuer ist. Bauland gibt es zur Zeit für Durchschnittlich 196 €/m²

                                 Entwicklung der Kaufpreise für Grundstücke in Willich

Durch den Trick  den Preis für das Baugelände auf 280 €/m² anzuheben rechnet sich  das Projekt 44S auf dem Papier. Es bestehen aber große Zweifel ob dieser Preis bei der schlechten Lage  (Verkehrslärm  und Schadstoffe) erreicht werden kann. Sollten wie oben gezeigt die Grundstücke nur für 200 €/m² verkäuflich sein wird der Willicher Steuerzahler mit 2 Millionen Euro belastet
Wie wird sichergestellt, dass die vorgegebenen Grundstückskosten erreicht werden.

Der Ausbau des Dreiecks  soll  6.5 Millionen € kosten. Der Kämmerer rechnet mit einem Überschuss von 250.000 Euro. Das sind nur 3,8% der Gesamtkosten.  Bei kommunalen Projekten werden die Budgets meist wesentlich höher als 10%  überschritten.
Dazu kommt: In der für die SPD erstellte Kostenrechnung der Verwaltung
·         fehlen Kosten für Zinsen und Verwaltung. Diese anzurechnen wird merkwürdigerweise von der Verwaltung abgelehnt.
·         Inflationskosten sind nicht ausreichend eingerechnet
·         In der Kostenaufstellung sind Fehler.
Jetzt schon fehlen Kosten oder sind falsch gerechnet und die Einnahmen für das Bauland sind optimistisch eingestellt.
Wie will man sicherstellen, dass die Kosten der Bebauung  nicht überschritten werden und letztlich der Willicher Steuerzahler für die Ansiedlung von Ortsfremden zahlen muss?
Die Verwaltung hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Stadt Kosten von 210.000 Euro für den Lärmschutzwall übernimmt. Die Anwohner der Willicher Straße tragen mindestens 6 €/m² etwa 250.000 € ebenfalls erheblich zu den Kosten bei. Ist es richtig wenn wir sagen dass damit  alle Willicher Steuerzahler für die Bebauung  zahlen, die nicht fällig würden wenn an anderer Stelle gebaut würde?
Es fehlen Aussagen zu Folgekosten obwohl es für diese Fälle Folgekostenschätzer im Internet gibt.
Andere Problempunkte:
Das in der Bauleitplanung vorgesehene Gebiet gehört zu der sogenannten Lehmplatte. Ein Bodengutachten und fehlt noch.  Ob und wie Neubauwillige ihre Entwässerung gestalten müssen ist offen. An der Stelle wo jetzt die Regenwasserversickerung geplant ist entsteht j bei starkem Regen ein großer Teich der erst nach einigen Tagen versickert.
Energetisch falsch ist die Ausrichtung  der Häuser. Aus der Ausrichtung der Dächer ergibt sich dass Solarzellen unwirtschaftlich sind.  Ist das nicht ein weiterer Nachteil für das Baugebiet und müssen eventuelle Grundstückskäufer darauf hingewiesen werden?
Architektonisch falsch sind u. E die geplanten Mehrfamilienhäuser an der Willicher Straße. Sie sollten besser auf der östlichen Seite des Baugebietes geplant werden, da diese sich dort besser der vorhandenen Peripherie anpassen würden. Ein Hochhaus das zwischen den geplanten Einfamilienhäusern  44 S und Bungalows der Rembrandtstraße geplant würde, würde einem Privatmann nicht genehmigt.
Durch die Planung nur einer Ausfahrt aus dem geplanten Gelände entsteht eine Enklave.
Ein Kreisverkehr wie bei Variante C würde  Anwohner der Augustinerinnen Straße stark benachteiligen. Deshalb wünschen sich viele eine Bebauung mit nördlicherem Ausgang (Alternative D)
Durch den Ausbau und Verbreiterung der Willicher Str.  ab Rubensweg wird eine neue Rennstrecke geschaffen obwohl schon jetzt ständig im vorderen  Bereich  oft zu schnell gefahren wird.

Nordumgehung
Eine Nordumgehung ist aus unserer Sicht möglicherweise die derzeit einzige Alternative um den Verkehr auf den betroffenen Straßen zu reduzieren. Jedoch gibt es negative Aussagen aus der Politik, dass diese Umgehung auf Grund von Neubaugebieten und Flächentausch nicht mehr möglich sei. Ferner wird generell die eine wirksame Entlastung angezweifelt.

Wir haben einen Vorschlag eine zu planende Nordumgehung weiter in den Norden zu verlegen.




Verschiedene Alternativen und Finanzierungsmöglichkeiten sollten überprüft werden bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Selbst die Verwaltung hat die Politik aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen.

Kreisverkehr oder Ampel

Die  Auffahrt  Willicher Str. auf die L382 Korschenbroicher Str. ist kein Unfallschwerpunkt  mehr.
Der Verkehr  der Willicher Straße beträgt nur 18 % des Verkehrsaufkommens der  L382.  Für Gatherbusch und entsprechende Linksabbieger von L382 wurden keine Fahrzeugbewegungen ermittelt.
Es handelt sich damit nicht um eine echte Kreuzung.
Gutachter in ähnlichen Fällen bei der Abwägung zwischen Kreisverkehr und Ampelanlage haben sich für Ampelanlagen entschieden haben, weil es auch bedarfsgesteuerte  Anlagen gibt die vor allen Dingen bei  stark unterschiedlichen Verkehrsbelastungen der sich kreuzenden Straßen Vorteile haben!
Eine Ampelanlage dem Willicher  erspart  dem  Willicher Steuerzahler mehrere 100.000 Euro.  Die etwas höheren Folgekosten wie oftmals aufgeführt werden von dem Land übernommen.

Stellungnahme Verwaltung zu Alternativen zum Kreisverkehr:“. Es sei denn, dass auf die Umgehungsstraße generell und unwiederbringlich verzichtet wird. Hierzu müssten aber die Ziele der Verkehrsplanung und die bestehende Beschlusslage geändert werden."