Bürgerinitiative
Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden
Internet: http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
Die Problematik einer Bebauung des Dreiecks
ist nach wie vor gültig wie die nachfolgenden Äußerungen zeigen werden.
1.Verkehrsentlastung
Bis jetzt
sind keine Maßnahmen bekannt wie der
Verkehr für den Ortskern von Schiefbahn
und die von der Bebauung des Schiefbahner Dreiecks betroffenen Straßen entlastet werden können. Ob eine Nordumgehung jemals in Frage kommt soll
bis zum Sommer entschieden werden.
Wir fordern, dass das
Bauleitverfahren , wie von der Politik versprochen, erst dann entschieden wird
wenn eine Entlastung der betroffenen
Straßen genehmigt ist.
2. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eine von uns
geforderte wiederholte Prüfung hat ergeben:
- Dass Grundstücke für 330 €/m² verkauft werden müssen um Verluste und damit höhere Steuern für die Willicher Bürger zu vermeiden. Ob diese Preise für belastete Grundstücke zu erzielen sind ist mehr als zweifelhaft. Neueste Gutachten zeigen für Willich Grundstückpreise für mäßige Lagen 170 €/m². Dazu sind noch erhebliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Versickerung durch die Bauwilligen aufzubringen. Der Stadt würden ca. 3 Millionen Euro in der Kasse fehlen!
- Das Ziel der Planung bezahlbare Grundstücke für junge Willicher Familien anzubieten wird nicht erreicht.
- Die Kosten für das Schienbahner Dreieck haben sich Haushalt 2015 zu 2016 um 33% um 1.500.000 € (in Worten 1,5 Millionen !!) erhöht. Die Kosten der Wirtschaftlichkeits-betrachtung stiegen von 2013 auf 2016 um 636.000€. ÖffentlicheProjekte dieser Größenordnung überschreiten normalerweise die geplante Reserve von 6%.
- Der Bedarfsplan Wohnen hat ergeben, dass vor allen Dingen bezahlbare Grundstücke gesucht werden
- Am Schallschutz ( nur 4m hoch) soll aus Kostengründen gespart werden
Wir fordern schnellsten eine öffentliche
Diskussion und ein neutrales Gutachten ob die noch festzulegenden Verkaufspreise für die Grundstücke zu
erreichen sind.
3. Verkehrsgutachten
- Es fehlt eine Angabe zu möglichen Abweichungen (Toleranzen) da die Zählung nur an einem Tag (Stichprobe) stattfand. Der obere Toleranzwert ergibt auch oberen Werte für den Lärmpegel.
- Eigene Messungen, die wesentlich höher ausfallen und fragwürdige Ergebnisse der Studie (abends mehr Verkehr als morgens), bestätigen dass Stichproben abweichen können.
- Nicht untersucht wurde wie der Ausbau der Willicher Straße und ein Kreisverkehr der die Verkehrsverteilung zu Lasten der Willicher Straße ändert.
- Es fehlt eine Aussage zu zukünftigen generellen Verkehrsentwicklungen und wahrscheinliche Zunahme des Verkehrs.
- Es fehlt eine Aussage zu der Stadtentwicklung in dem Gutachten. Der Rahmenplan Nord Schiefbahn von 2003 zeigt dass eine zusätliche Verkehrsbelastung mit 5000 KFZ/ 24 Std.nicht verträlich abwickelbar ist.
Wir fordern, dass das Verkehrsgutachten um diese
Fakten erweitert wird, damit die Auswirkungen auf das Schallschutzgutachten
überprüft werden können.
4.Lärmemission
und Schallschutz
Die letzte Untersuchung 2005 zeigte eine hohe Lärmbetroffenheit in Schiefbahn. Seitdem hat der Verkehr erheblich
zugenommen. Iim
Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung der
EU-Umgrbingslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktiondsplanung
gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn
akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht.
Die Anpassung des Verkehrsgutachtens hat auch
Auswirkungen auf die Berechnung des zu
erwartenden Lärmpegels. Diese erklärt
auch, dass wir mit eigenen Messungen höhere Werte als die in dem Gutachten
errechneten gefunden haben
Der
Lärmschutzwall ist nur mit 4 m Höhe
geplant. Bauwillige müssen, damit die Kosten für den Lärmschutzwall reduziert werden können, zusätzlich hohe eigene Kosten und andere
Maßnahmen in Kauf nehmen.
Welche
Auswirkungen auf die Lärmemission hätte eine Straßenbahn entlang der L382, die
in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwähnt wird?
Wir fordern eine Überprüfung des
Schallschutzgutachtens auf Grund des zu
ergänzenden Verkehrsgutachtens und die Beachtung der EU-Umgebungsrichtlinie.
5. Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks
steht: Man kann davon ausgehen, dass in einem Bereich von 100 m beidseitig der
Korschenbboicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten
Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Ein Hinweis auf diese
Problematik fehlt in der textlichen Fassung des Auslegungsplans und sollte
nachgeholt werden.
Zusammenfassung
Eine Abwägung des
öffentlichen Interesses mit der Problematik des Plangebietes müsste auch die
Politik veranlassen die Pläne für eine Baugenehmigung des Schiefbahner Dreiecks
fallen zu lassen.
Dipl. Ing. Ralf Lück
Willicher Str. 55 Tel. 02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de