Samstag, 8. Februar 2014

Unbefriedigende Antworten der Verwaltung zu den Kosten Bebauungsplan S44


Zusammenfassung:

  • Die meisten Fragen wurden  falsch, nicht oder unvollständig  beantwortet.
  • Es fehlen Kosten (Gutachten, Zinsen usw.).in der Kostenaufstellung vom 05.11.2013.
  • Diese Kostenaufstellung  und das Antwortschreiben der Verwaltung  enthalten Fehler.
  • Wie hier eine zentrale Kostenkontrolle für das Projekt erfolgen soll ist nicht nachzuvollziehen-
  • Es ist nicht möglich auf Grund der Antworten herauszufinden  wie die Kosten der Bebauung gedeckt werden sollen.
  • Immer neue Informationen. Jetzt sollen auf einmal alle Willicher Bürger 210.000 Euro für den Lärmschutzwall zahlen. 
  • In wie weit derzeitige Anlieger (Rubensweg, Albrecht Dürer Straße, Rembrandt Straße, Augustinerinnen Straße und Willicher Straße) an den Kosten des Lärmschutzes beteiligt werden sollen ist nicht immer noch nicht eindeutig (Kommunalabgabengesetz)..
  • Da die Verwaltung nicht wie erwartet auf unsere Fragen einging hat das Antwortschreiben für uns nur eine Alibifunktion nach dem Motto: Wir haben doch geantwortet.


Wir haben unsere Fragen und die Antworten der Verwaltung für diejenigen die sich einen Überblick verschaffen wollen mit unseren Anmerkungen (Rote Farbe)  im Detail wie folgt wiedergegeben .



                                Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de

Fragen zu der Kostenaufstellung des Bebauungsplans  S44
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heyes,

Aus der Rede des Kämmerers zum Haushalt 2014 bis 2017 haben wir entnommen, dass bis zu 760.000 Euro aus Beiträgen der Anwohner des  Schiefbahner  Dreiecks für den Lärmschutzwall erhoben werden sollen.




Frau Stall hat in der Planungsausschusssitzung bestätigt, dass alle Anwohner des geplanten Neubaugebietes deren Beurteilungslärmpegel um 3 dBA  gesenkt wird sich an den Kosten beteiligen müssen.

1.       Woher weiß die Verwaltung jetzt schon, dass die Beiträge der Anwohner 766.000 Euro betragen?  
Antwort Verwaltung:  
b.Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
p. Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden  
   
Die Frage war wie setzt sich der Beitrag von 766.000 Euro für den Lärmschutz zusammen. Sie ist nicht beantwortet!
Wer soll die Beiträge erbringen?  Ist die Aussage von Frau  Stall. Alle die um 3 dBa entlastet werden werden auch an den Kosten beteiligt falsch?
Werden die Anlieger des Neubaugebietes belastet ist nicht eindeutig beantwortet.
Mit 05.11.2103 ist die Verwaltung wieder einmal weit Ihrer Zeit voraus.

2.       Bisher ist kein Lärmgutachten bekannt.  Wie wurde der Beurteilungslärmpegel an den jeweiligen Häusern ermittelt?
Antwort Verwaltung: Ein Lärmgutachten wird im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegeben.
       Wie konnte ein Beitrag für den Lärmschutz von 766.000 Euro errechnet werden wenn noch nicht gemessen
       wurde wer mit 3 dBa entlastet wird? Welche Aussage soll das geplante Lärmgutachten erbringen?

3.       Welcher Bereich (Rubensweg, Rembrandt Str. Albrecht Dürer Str., Augustinerinnen Str. und Willicher Str. mit Hausnummer (von bis) ist betroffen?
Antwort  der Verwaltung:
r. Erschließungsbeiträge für die Altbebauung
Auf der Basis der Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt „Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederumsetzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Rubensweg. Für den Rubensweg sieht die Planvariante C keinen Ausbau vor, beispielweise eine Erweiterung um einen Gehweg oder um öffentliche Parkplätze entlang der Neubebauung. Sollte es im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu einem Ausbau der Erschließungsanlage „Rubensweg“ kommen, handelt es sich um beitragsfähige Kosten, die nach dem Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger des Rubensweges (Alt- und Neubauplanung) umzulegen wären.
Die Frage ist nicht beantwortet   Die Frage war welche Straßen sind vom Lärmschutz betroffen!

4.       Mit welchen Beiträgen für den Lärmschutzwall müssen die Käufer der Grundstücke  zusätzlich zu den 280 Euro pro m2 Erwerbskosten rechnen?
Antwort Verwaltung
P Lärmschutzanlage. Wenn die Lärmschutzanlage im Bebauungsplan festgesetzt wir, handelt es sich um eine beitragsfähige Erschließungsanlage. Die Kaufpreise für städtische Baugrundstückewurden in der Kalkulation mit 280€/m² kalkuliert; hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten, die derzeit mit 150 €/m² Baugrundstücksfläche angesetzt werden.                          
Die Frage: Wie hoch ist denn der Kostenanteil   für den Lärmschutzwall an den 150 Euro/m2 für die Grundstücke ist nicht beantwortet.

5.       Ohne einen Lärmschutzwall dürfen die Grundstücke auf Grund der Gesetzgebung ( z.B.: TA Lärm und anderer Richtlinien) nicht verkauft werden. Ist es dann zu rechtfertigen  den derzeitigen Anwohner, die keinen Lärmschutzwall brauchen, zuzumuten das Neubaugebiet  mit zu finanzieren?
Antwort der Verwaltung  p. Die dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte finanzielle Abschätzung legt zugrunde, dass die Kosten für den Lärmschutz ausschließlich auf die Baugrundstücke im Baugebiet umgelegt werden  
Was soll diese Antwort? Heißt das die Anwohner zahlen nicht?              
       

6.       Die Gesamtinvestitionen betragen 6.457 tausend Euro. Ist es richtig wenn wir sagen:  Ohne die Beiträge der Anwohner von 12% für Lärmschutz und  geschätzten 8%  für den Straßenausbau = 20% der Investition hätte das Projekt nicht gerechtfertigt werden können, da nur ein Überschuss von 3,8 % errechnet wurde.
Antwort der Verwaltung : a In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
Die Kostenabschätzung  vom 24.10 ist uns wesentlich lieber da detaillierter  jedoch reicht uns diese nicht aus um die Rechnung nachzuvollziehen. Summieren können wir auch.  Die Frage ist nicht  beantwortet  da die Frage war: Ist es richtig dass die Anlieger zahlen?     

7.       In der Kostenaufstellung für den Ankauf der Grundstücke von ca. 30 Hektar mit etwa 2.2 Millionen Euro  stehen  nur  2,742 Millionen Euro aus Grundstückverkäufen gegenüber! Etwa  4 Millionen Euro sollen für Infrastruktur ausgegeben werden. Wie ist das zu erklären?
Antwort der Verwaltung : a In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
Soll das die Antwort sein?  3,9 Millionen  Beiträge werden von wem erbracht? Nicht beantwortet   

8.       Wie viel Mannjahre sind bei der Verwaltung für die Planung bisher verbraucht und wie viel wird das voraussichtlich noch in den nächsten Jahren bis zur Fertigstellung werden? Wo sind für fast alle Jahre diese  Verwaltungskosten ausgewiesen?  Sollte es keinen  Planungsaufstellungsbeschluss geben fallen doch auch keine weiteren Verwaltungskosten an.
Antwort Der Verwaltung:
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Vorsausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt.
       Mannjahre nicht beantwortet! Bretiebswirtschaftlich ist die Aussage der Verwaltung falsch!  Mitarbeiter
       könnten  andere Aufgaben übernehmen. Damit weniger Kosten für das Projekt!

9.       Grundstücke sind und werden schon  angekauft  bevor sie verkauft werden. Auch sonstige Kosten fallen vor dem Verkauf an. Wo sind die Zinsen hierfür gebucht?
 Antwort der Verwaltung f   Verzinsung
Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
m. Bei einem Grunderwerb der Stadt Willich zur Schaffung von Wohnbauflächen (bei Flächen einer Größenordnung von 2.000 m²) wird eine erste Kaufpreisrate in der Höhe von 20% des Gesamtkaufpreises nach Kaufvertragsabschluss fällig; die zweite und letzte Kaufpreisrate von 80% des Gesamtkaufpreises wird fällig mit Rechtskraft des Bebauungsplanes, in dessen Gebiet die Einwurfsfläche liegt. Bereits mit der ersten Kaufpreisrate geht das Eigentum an die Stadt Willich über, so dass bei landwirtschaftlichen Flächen bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Pachteinnahmen an die Stadt fließen. 
Betriebswirtschaftlich falsch.  Bei 4% Verzinsung fallen sind bis jetzt ca. 150.000 an Zinsen angefallen, Die Pachteinnahmen jedoch sind viel geringer.

10.   Wie hoch sind die Folgekosten für den Lärmschutz und wo werden diese gezeigt?
Antwort der Verwaltung g Folgekosten
Im Zuge von Ausbauplanungen werden dem Planungsausschuss Folgekostenrechnungen vorgelegt. Für die Lärmschutzanlage ist gutachterlich zu prüfen welches bauliche System notwendig  und möglich ist. Bei dert Auswahl werden auch die Folgekosten mit Blick auf künftige Haushaltsjahre berücksichtigt.
Man kann doch wohl davon ausgehen,  dass der vorhandene Lärmschutzwall verlängert wird. Damit sind auch Kosten für diesen hässlichen Wall bekannt. Warum wird die Frage nicht beantwortet?  Für den Lärmschutzwall liegen doch schon  Kosten bis auf den  letzten Cent vor!


11.   Zahlt die Kosten und  die Folgekosten des Kreisverkehrs, selbst wenn dieser an das Land verschenkt wird, nicht auch letztlich der Steuerzahler?  
Antwort der Verwaltung h Kreisverkehr
Die Erschließungsanlage „Kreisverkehr“ wäre an den Landesbetrieb zu übergeben. Dieser würde dann auch die Folgekosten zu tragen haben. Zu Ihrer Frage überörtlicher Straßenverkehrsanlagen bitte ich, mit der zuständigen Behörde (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Kontakt aufzunehmen.                               
Was für eine Antwort! Einfacher wäre gewesen:  Ja es zahlt letztlich der Steuerzahle.

12.   In welchen Positionen der Kostenaufstellung  sind die geschätzten Beiträge  der  derzeitigen Anlieger, aufgeschlüsselt nach Straßenerweiterung und  Lärmschutzwall,  enthalten und wie hoch sind diese?
Antwort der Verwaltung:
P Lärmschutzanlage. Wenn die Lärmschutzanlage im Bebauungsplan festgesetzt wir, handelt es sich um eine beitragsfähige Erschließungsanlage. Die Kaufpreise für städtische Baugrundstückewurden in der Kalkulation mit 280€/m² kalkuliert; hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten, die derzeit mit 150 €/m² Baugrundstücksfläche angesetzt werden.                         
r. Erschließungsbeiträge für die Altbebauung
Auf der Basis der Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt „Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederumsetzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Keine Antwort  auf die Frage in welchen Positionen  Straßenerweiterung und Lärmschutzwall  für Anliegerenthalten sind . Offensichtlich werden  detaillierte Angaben vorenthalten!

13.   Glaubt man wirklich, dass für die geplanten Häuser an der Willicher Str. wo ca. 5000 Autos pro Tag vorbeifahren  280 Euro/m2 gezahlt werden. Sind  die Grundstückspreise  für die verschiedenen Bauabschnitte unterschiedlich?
Antwort der Verwaltung :  i Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstückserwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen.
Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum votrgenannten Kaufpreis vermartet werden können.   Unterschiedlich ? :Ja                     


14.   In der Regel wird der Lärmpegelbereich durch Bebauungspläne oder Lärmkarten festgelegt. Ansonsten erfolgt die Ermittlung gemäß DIN 4109, TA Lärm, Verkehrslärm Schutzverordnung 16. BImSchV, Richtlinien für den Lärmschutz RLS 90 usw . Für bestimmte Lärmpegelbereiche gelten baurechtliche Einschränkungen, was z.B. die Schalldämmung, Platzierung von Lüftungen oder Ausrichtung von Schlafräumen betrifft.  Müssen für  die Häuser die an der Willicher Str. gebaut werden sollen und durch den Verkehr auf dieser Straße betroffen sind entsprechende Lärmminderungs- Maßnahmen vorgeschrieben werden?
Antwort der Verwaltung :
q: Passiver Lärmschutz. Ob sich für Neubauten an der Willicher Straße Auflagen zum passiven Lärmschutz ergeben, wird ein im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens  zu beauftragendes Gutachten zeigen      
Hier fehlt der Querverweis der Verwaltung auf auf p den wir hier einfügen
P Bei den von Ihnen angegebenen Beitragssummen handelt es sich um eine Kostenabschätzung der Bebauungsvarianten A und B. In der derzeit diskutierten Variante C betragen die geschätzten Kosten für den Ausbau des Lärmschutzes von ca. 2,1 Mill. €. Gemäß den Ausführungen des BauGB entfallen 10% der Ausbaukosten auf die Gemeinde. Es wären demnach für die Variante C etwa 1,9 Mill € Beiträge für den Lärmschutz zu erheben. Nach der Vorlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans können konkrete Kosten ermittelt werden (Auftragsvergabe an Firmen). Die entsprechenden Beiträge werden anschließend gemäß den Rechtsnormen (Baugesetzbuch, Kommunalabgabengesetz sowie Satzungen der Stadt Willich) ermittelt. 
Das heißt: Wieder eine neue Info  Bei 10% = 210.000 Euro zahlen die Willicher  Steuerzahler
Werden die Kosten nun doch wie Frau Stall im Planungsausschuss gesagt hat auf alle die 3 DB Erleichterung haben verteilt?
Lärmgutachten .Wer, wie, wann und wird die Initiative beteiligt?


15.   Sind nicht oft Gutachterkosten viel zu niedrig angesetzt wenn Gutachten nur 5000 Euro kosten sollen und jeder weiß, dass eine Gutachterstunde bis zu 1000Euro/ Tag kostet?
Antwort der Verwaltung k Gutachterkosten/Verkehrsstudie
Die Höhe der Gutachterkosten hängt von der Art und dem Umfang des Auftrags ab. Bodengutachten dienen beispielsweise zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, der Tagfähigkeit, der Angabe von Bodenklassen und bewegen sich durchaus in den angesetzten Kostenrahmen. Ein lärmschutzgutachten beurteilt, wie hoch die Lärmpegel sind und empfiehlt konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz.
Soll das die Antwort auf unsere Frage sein ?

16.   Wo sind  die vom Planungsausschuss entschiedenen  Kosten für die Verkehrsstudie aufgeführt?
Antwort der Verwaltung k
Bei dem von Ihnen genannten „Verkehrsgutachten Stadt Willich“ handelt es sich vermutlich um den Masterplan Verkehr, der das gesamte Stadtgebiet und nicht nur den Bereich Willicher Straße umfasst. Der Masterplan und auch die von Ihnen aufgeführte Umweltstudie wurden durch den Geschäftsbereich Stadtplanung erstellt, so dass hierfür keine externen Gutachterkosten angefallen sind. Planungsrelevante Daten, etwa für das Messtischblatt 4705, stehen zur Verfügung. Ihre Ermittlung musste nicht gesondert
In Auftrag gegeben werden. Die Kosten für das archäologische Gutachten von 1.01.,63 € und das avifaunistische Gutachten in Höhe 1.816,80 € sind versehentlich nicht in den Auszahlungspositionen 2008 bis 20012 nicht erfasst. Für die Verkehrsstudie zum Bebauungsplanentwurf enthält die Aufstellung einen Kostensatz von  5.000 €. Diese Studie soll nun auf Beschluss des Planungsausschusses umfangreicher werden. Die dafür erforderlichen  Mittel werden zum Haushalt angemeldet.
Schon jetzt werden versehentlich Kosten nicht aufgeführt! Schon die erste Maßnahme Verkehrsstudie wird teuer als erwartet.



17.   Wie hoch sind die geschätzten Zusatzkosten für die Käufer wenn nicht versickert werden kann. Wie groß wird dieser Anteil an der Gesamtfläche?  Die Fläche gehört zur sogenannten Kempener Lehmplatte und hat Lehmschicht wie Ringofen! Sind die Grundstücke dann immer noch attraktiv? 
Antwort der Verwaltung  l : Zusatzkosten  für Grundstückserwerber
Im Zuge der Vermarktung der Baugrundstücke werden die Interessenten auf etwaige Zusatzkosten durch Versickerungsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück hingewiesen, sowohl im Expose‘ als auch im Beratungsgespräch. Für die Versickerungsmaßnahmen sind die Festsetzung eines Bebauungsplanes zu beachten, der hier noch nicht vorliegt. Angebote für solche Maßnahmen sind durch den jeweiligen Interesssenten/Bewerber einzuholen.
Wie groß ist der Anteil an der Gesamtfläche ist nicht beantwortet.


18.   Wie groß ist die Fläche in m2 an Selbstbehalt und wie groß ist die Gesamtfläche der Baugrundstücke?
Antwort der Verwaltung  m. Grunderwerbskosten/ Selbstbehaltflächen 
Dem zuständigen Haupt-und Finanzausschuss werden liegenschaftliche  Sachverhalte in nichtöffentlicher   Sitzung  zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Frage ist nicht beantwortet. Damit wir die Kostenrechnung prüfen können brauchen wir eine 
       Angabe in % für den Selbstbehalt. Ist eine Flächenangabe in  m² für Selbstbehalt ein Geheimnis?

                                                                                                             
19.   Welcher prozentuale Anteil der Kosten in der  Kostenaufstellung  ist auf Grund aktueller  Ausschreibungen oder Angeboten ermittelt  und welcher Anteil ist geschätzt. 
Antwort der Verwaltung   b. Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.                                        
       Das ist doch keine Antwort auf die Frage

20.    Mit welcher Inflationsrate pro  Jahr wurden die Kosten berechnet?
Antwort der Verwaltung   d: Inflationsrate
Eine gewisse Preissteigerungsrate wurde berücksichtigt, beispielweise bei dem Kreisverkehr. Dort liegen zwischen Planung (April 2009) uns Ausführung angenommene neun Jahre; dieser Zeitraum wurde bei der Kostenabschätzung berücksichtigt.
Vollkommen unzureichende Antwort. Was ist eine gewisse Steigerung?

21.   Sind die Kosten mit 50.000 Euro  für Verkehrsberuhigung für die betroffenen  Straßen (Willicher Str. Wallgraben, Tupsheide und Hochstraße)  nicht viel zu niedrig angesetzt.
Antwort der Verwaltung   n: Verkehrsberuhigung Willicher Straße
Konkrete Kosten für eventuelle  Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Willicher Straße können erst ermittelt werden, wenn eine Beschlussfassung dem zuständigen Ausschuss vorliegt. Zu entscheiden ist unter anderem ob lediglich verkehrslenkende Maßnahmen oder ob auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, die dann für die Anwohner beitragspflichtig werden.                                 
Soll dies eine Drohung sein? Zusätzliche  Maßnahmen sind  notwendig bei steigendem Verkehrsaufkommen
          
24.   Wie ist es möglich, dass die Kosten der Lärmschutzwand mit 1.563.938,47 und auch andere Kosten bis auf den letzten Cent berechnet wurden. Wird hier eine Scheingenauigkeit vorgetäuscht?
Antwort der Verwaltung  a und c :
a: In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
 Antwort a passt nicht zu unserer Frage
c.Darstellung des zu ermittelnden Betrags
Für die Erschließungsberechnung sind beispielsweise die maßgeblichen Satzungen zugrunde zulegen, so dasss ich hier auch Centbeträge ergeben. Eine Rundung auf volle Eurobeträge erfolgte aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht, so dass Nachkommastellen ausgewiesen sind,
Na ja, man wird doch wohl aufrunden können

25.   Ist bekannt dass bei Projekten wie diesem der Bund der Steuerzahler gerade erst nachgewiesen hat, dass die Kosten regelmäßig bis zu 25%  überschritten werden?  Ist dann ein geplanter Überschuss von 3,8 % nicht viel zu wenig? Wer trägt die Verantwortung bei einer Überschreitung?
 Antwort der Verwaltung p,a,o
p. Mit Ihrem Antwortverwirrspiel irrt  sich hier die Verwaltung da es keinen Verweis zu Frage 25 gibt
a. Sie gehen in Ihrem Schreiben von einem Überschuss in Höhe von lediglich 3,8% aus. Bitte berücksichtigen Sie, dass die in dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte Kostenschätzung die Kosten für die Herstellung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Willicher Str./L382 einbezieht. Bei diesem Kreisverkehr handelt es sich nicht um einen beitragsfähige Erschließungsanlage. Im übrigen verweise ich auf meine nachfolgenden Ausführungen.
Wie hoch ist denn der Überschuss in % ?
o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.
Wenn das alle so gut organisiert ist warum fehlen dann in der Aufstellung der bisher aufgelaufenen Kosten wie von der Verwaltung bestätigt verschiedene Gutachten aus der Vergangenheit?                                        

26.   Welcher prozentuale Anteil der Gesamtkosten des Bebauungsplans für das Dreieck ist auf Grund aktueller Angebote ermittelt und welcher Anteil ist geschätzt.
Antwort der Verwaltung   b. Grundlagen der Kostenabschätzungen
Die Kostenabschätzung, die dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2103 vorgelegt wurde, beruht auf Erfahrungswerten der Verwaltung bzw. auf tatsächlich bereits angefallenen Kosten sowie den finanziellen Auswirkungen bereits eingegangener vertraglicher Verpflichtungen.
        Das ist doch keine Antwort!  Alles geschätzt?  Wenn man es nicht weiß kann man das doch sagen!              
27.   Ist spätestens nach dem Aufstellungsbeschluss alle Ausschreibung für alle Arbeiten an dem Projekt vorgesehen? Was passiert wenn dann die eine Ausschreibungen zeigen dass Planungskostet überschritten werden und die geplanten Einnahmen zu hoch angesetzt sind? 
Antwort der Verwaltung o.
 o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.                        
Frage nach ab wann alle Ausschreibungen erfolgen  ist nicht beantwortet. Was ist eine erhebliche Überschreitung?




28.   Werden die Kosten und Einnahmen auf einer Kostenstelle zusammengeführt um diese überprüfbar zu
machen?
Antwort der Verwaltung o.
 o. Projektmanagement/Kostenkontrolle
Das Projektmanagement einschließlich einer Kostenkontrolle erfolgt fortlaufend in den Geschäftsbereichen und koordiniert durch den Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Abweichungen sind im rahmen des städtischen Berichtswesens vierteljährlich dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Etwaige Steuerungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen. Sollten die Ausschreibungsergebnisse die geplanten Kosten erheblich überschreiten, kann der Stadtrat die Aufhebung der betreffenden Ausschreibung beschließen.  
Gibt es eine Stelle an der alle Kosten des Projektes zusammen geführt werden ?              

29.   Auszahlungen 2008 bis 2012:  Sind hier keine Verwaltungskosten entstanden? Keine Kosten für die Überplanung, Ankauf der Grundstücke usw. ?  Uns sind mindestens folgende Gutachten bekannt: Verkehrsgutachten Stadt Willich, Umweltgutachten Stadt Willich, Archäologisches Gutachten, Avi-faunistisches Gutachten, Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4705 usw. Wo sind diese Kosten aufgeführt?  Die Grundstücke sind schon angezahlt. Entstehen dafür im Normalfall nicht auch Zinsen die hier aufgeführt werden müssen?
Antwort der Verwaltung  f, k, m    
f   Verzinsung :Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen. Antwort der Verwaltung
k  Bei dem von Ihnen genannten „Verkehrsgutachten Stadt Willich“ handelt es sich vermutlich um den Masterplan Verkehr, der das gesamte Stadtgebiet und nicht nur den Bereich Willicher Straße umfasst. Der Masterplan und auch die von Ihnen aufgeführte Umweltstudie wurden durch den Geschäftsbereich Stadtplanung erstellt, so dass hierfür keine externen Gutachterkosten angefallen sind. Planungsrelevante Daten, etwa für das Messtischblatt 4705, stehen zur Verfügung. Ihre Ermittlung musste nicht gesondert
In Auftrag gegeben werden. Die Kosten für das archäologische Gutachten von 1.01.,63 € und das avifaunistische Gutachten in Höhe 1.816,80 € sind versehentlich nicht in den Auszahlungspositionen 2008 bis 20012 nicht erfasst. Für die Verkehrsstudie zum Bebauungsplanentwurf enthält die Aufstellung einen Kostensatz von  5.000 €. Diese Studie soll nun auf Beschluss des Planungsausschusses umfangreicher werden. Die dafür erforderlichen  Mittel werden zum Haushalt angemeldet.
m Verwirrspiel der Verwaltung es  gibt es keinen Bezug auf Frage 29

So kann es sicher keine vollständige Kostenkontrolle erfolgen. Betriebswirtschaftlich ist es  Zinsekosten sind nicht dem Projekte anzulasten. Was fehlt sonst noch alles?

30.   Auszahlung 2013: Wofür eine Ankaufsverlängerung von 1Million Euro. Ein Kaufpreis 1. Rate ist doch schon in 2013 erfolgt. Wenn hier 1 Million Euro gezahlt wurde wo sind die Zinskosten. Wir wissen auch dass die Verwaltung an den Bauplänen gearbeitet hat. Wo hoch waren hier die Verwaltungskosten?
Antwort der Verwaltung   f,   e, m
Antwort der Verwaltung f   Verzinsung
Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Voraussetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt.
Antwort der Verwaltung  m. Grunderwerbskosten/ Selbstbehaltflächen 
Dem zuständigen Haupt-und Finanzausschuss werden liegenschaftliche  Sachverhalte in nichtöffentlicher   Sitzung  zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Antwort fehlt: Wofür wurde 1 Mill. € Ankaufverlängerung in 2013 gezahlt? Soll hier etwas vertuscht werden?                                                                                                                    

31.   Auszahlung 2014: Ist es richtig  dass hier auch Planungskosten und Zinsen fehlen? Wie viel Mitarbeiter werden an dem Projekt wie lange arbeiten wenn der Planungsaufstellungsbeschluss erfolgt ist?  II/5 welche Aufgabe hat das Gutachten? II/4 Was soll bei dem Gutachten Baugrundstücke ermittelt werden und was soll für 16.000 Euro gekauft werden?   II/6  Welche Erkenntnisse werden von Gutachterkosten Lärmschutz erwartet und sind hier 5000 Euro nicht viel zu wenig?
Antwort der Verwaltung Antwort a+ anlage e, f, k
a.: Verwirrspiel der Verwaltung denn bei a gibt es keinen Hinweis auf Frage 31
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Vorsausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt. Antwort der Ve f   Verzinsung. Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
Welche Erkenntnisse werden von dem Lärmgutachten erwartet wurde nicht beantwortet.

32.   Auszahlung 2015:II/4 Wieder wird 1 Million Euro ausgegeben und nur 500.00 Euro werden für die Grundstücke eingenommen.  Fehlen hier nicht wieder Zinsen. Sind auch für 2014 keine Verwaltungs-kosten vorgesehen? 
Antwort: a+ Anlage , e, f
a.: In der nachfolgenden Übersicht (Annlage2) finden Sie zum besseren Verständnis die jeweiligen Auszahlungs- und Einzahlungspositionen zusammengefasst, da die Ihnen bekannte Kostenabschätzung vom 24.10.2013 die Ein-und Auszahlungen nach Haushaltsjahren aufsplittet.
e. Verwaltungskosten (Manntage) Stadtentwicklung gehört zu den Kernaufgaben der Kommune. Die Verwaltungstätigkeit für das Planvorhaben „Willicher Straße“ wird im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung geleistet. Eine Vollkostenrechnung die Vorausetzung für die von Ihnen gewünschten Angaben wäre, wird für die Bereiche „Stadtplanung“ und „Liegenschaften“ nicht durchgeführt. Antwort der Ve f   Verzinsung. Eine projektbezogene Ermittlung und Darstellung erfolgt nicht. Etwaige Zinsbeträge werden im Gesamthaushalt  ausgewiesen.
Die Stadt und damit wir Bürger zahlen etwa 150.000 Euro Zinsen.  Verwaltungskosten werden nicht betriebswirtschaftlich dargestellt.

33.   Einzahlungen 2015:Bei der Einzahlungsposition ii/6 werden 686.000 E-Kosten –Erstattungen gezeigt. Wer zahlt diese Beiträge? (Bitte detailliert  aufzählen).  II/4 Wer zahlt hier  die EEA  Kostenerstattung ein?
Antwort der Verwaltung  i und r
i.: Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstückserwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen. Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum vorgenannten Kaufpreis vermarktet werden können. Antwort  der Verwaltung:
r. Erschließungsbeiträge für die Altbebauung
Auf der Basis der Kostenabschätzung zur städtebaulichen Entwurfsvariante C zu Nr. S44 wird für die Anlieger der Willicher Straße 55-73 und Augustinerinnen Straße 1 ein Beitrag nach KAG in Höhe von rund 6,00 €/m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bauweise angenommen. Die Herstellungskosten des Kreisverkehrs zählen nicht zu den Aufwendungen nach dem KAG für die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten der Ausbaumaßnahme „Willicher Straße“ im Abschnitt „Rubensweg bis Kreisverkehr“ abhängen. Die Ausbauplanung wiederum setzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus. Eine Beitragsberechnung kann daher nur erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist und die Herstellkosten „Willicher Straße“ abgerechnet wurden.
Rubensweg. Für den Rubensweg sieht die Planvariante C keinen Ausbau vor, beispielweise eine Erweiterung um einen Gehweg oder um öffentliche Parkplätze entlang der Neubebauung. Sollte es im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu einem Ausbau der Erschließungsanlage „Rubensweg“ kommen, handelt es sich um beitragsfähige Kosten, die nach dem Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger des Rubensweges (Alt- und Neubauplanung) umzulegen wären.
Vollkommen unverständliche Antworten auf unsere Frage


34.   Ausgaben 2016:  Wer bekommt EEA von 22000 Euro?
Antwort der Verwaltung i.: Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstückserwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlge entnehmen. Die konkrete Kaufpreisfestsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum votrgenannten Kaufpreis vermartet werden können. Antwort  der Verwaltung:                                           
Wer bekommt die EEA? Die Käufer der Grundstücke?  Unverständlich beantwortet!


35.   Einnahmen 2016: E-Kosten-Erstattungen von !.5 82 Million Euro . Wer zahlt diese?

Antwort der Verwaltung i.: Kaufpreise/ Erschließungskosten der Neubaugrundstücke
Die Kaufpreise wurden mit 280 €/m²  im Mittel angenommen. Hierin sind die öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten enthalten. Dieser Anteil der öffentlich-rechtlichen Erschließungskosten beträgt auf  der Grundlage der Kostenschätzung rd. 150 €/m² Baugrundstücksfläche. Ferner ist der sogenannte EEA-Zuschlag von 5,00 €/m² enthalten, der Grundlage für das vom Umweltausschuss aufgelegte Förderprogramm für energiesparendes Bauen ist. Zuschüsse aus diesem Förderprogramm können  an Grundstücks-Erwerber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschüttet werden. Die Zusammensetzung der Einzahlungen können Sie der Anlage entnehmen. Die konkrete Kaufpreis-Festsetzung obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Baugrundstücke im Durchschnitt zum vorgenannten Kaufpreis vermarktet werden können. Antwort  der Verwaltung:                                        
U.E. nicht beantwortet! Nur eine detaillierte Antwort  ist zufriedenstellend. Nur so kann unsere Feststellung dass die Bebauung falsch ist nachgewiesen werden


36.   Einnahmen 2017: Warum sind E-Kosten Erstattungen in der Kostenaufstellung für  2. BA, Hülser und Müllers separat aufgeführt.
Antwort  der Verwaltung :   j. Erschließungskostenerstattung.  Vielen Dank für Ihren Hinweis; die Aufstellung wird diesbezüglich geändert werden.
Die Kostenaufstellungen enthält  also Fehler. Mal eben einige Positionen aus einer Bilanz herauszulösen ist doch wohl unmöglich. Wie kann so etwas passieren? Das macht die ganze Kostenaufstellung unglaubwürdig.