Sonntag, 21. Dezember 2014

Wunschliste der BI für Weihnachten 2014

  







Die Wunschlisten sind nicht für das Christkind sondern für den Bürgermeister und die Politik

   Die Wunschliste Hochstraße

·               Reduzierung des Verkehrs durch Umgehungen des Nordens und des Südens von Schiefbahn
·               Sperrung für den Schwerlastverkehr bzw Beschränkung des Höchstgewichtes
·                Höchstgeschwindigkeit  auf 30 km/h begrenzen
·                Mehr Fußgängerüberwege (z.B.: Übergänge bei Edeka und an der Post  u.s.w )
·                Verbesserung der Markierung der Fußgängerüberwege
·                Durchfahrverbot  Schwerlastverkehr (Weniger Traktoren) 
               Glättung des Straßenbelags zur Verbesserung Sicherheit der Radfahrer.

Die Wunschliste Tupsheide

·         LKW nur für  Anlieger zugelassen. Traktoren sollten nicht durch den Ort fahren .
·         Die gesamte Tupsheide sollte 30 km/h Zone sein
Auf Grund der schon vorhandenen Gebäudeschäden maximales Gewicht und eine maximale Größe der Fahrzeuge. (Darauf können sich Zulieferer einstellen)
·         Geh- und Radwege sollten eindeutig als solche erkennbar und einheitlich sein. Am besten preiswert mit Farbe ohne alles wieder aufzureißen.
·         Keine zusätzlichen Busse mehr. Zwei  Haltestellen parallel reichen völlig. Die Standgeräusche der Busse sind  viel zu laut.
·         Kontrolle der Fahrzeuge auf die Geräuschentwicklung. viele Fahrzeuge  könnten leiser sein
Die Schulkinder, die nun auch spät abends, aus der Schule  kommen leben hier wirklich gefährlich  an der Kreuzung Hochstraße Tupsheide
·         Trend sollte eindeutig in Richtung leiserer Fahrzeuge sein.

Die Wunschliste Wallgraben

·         Weniger Verkehr durch eine nördliche Umgehung von Schiefbahn
·         Stopp der Zunahme des Verkehrs durch die  Baupläne für das Schiefbahner Dreieck
·         Geräuschdämmung der Fahrbahn
·         Vermehrte Geschwindigkeitskontrollen
·         Verbesserte Hinweise auf die Geschwindigkeitsbegrenzung  30 km/h
  
Wunschliste Willicher Straße

·         Verringerung des  Verkehrs durch eine Nordumgehung
·         Stop der Zunahme des Verkehrs durch Bau des Schiebahner Dreiecks
·         Vermehrte Geschwindigkeitskontrollen  auch zusätzlich im nördlichen Teil der Willicher Straße.

Die Initiative wünscht sich:

Einen kritischeren Umgang  vieler Politiker mit den Bauplänen des Schiefbahner Dreiecks um Schaden für den Willicher Steuerzahler abzuwenden.


Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de






Mittwoch, 22. Oktober 2014

FINALE ZUSAMMENSTELLUNG ARGUMENTATION BI

                                            Bürgerinitiative
                          Verkehrsbelästigung  Schiefbahn  Norden
                                          Internet:  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de
                                              
Auf der Hochstraße fahren zurzeit mehr als 15000, über die Tupsheide und Wiliicher Str  mehr als 5000 und Wallgraben mehr als  2000 Fahrzeuge pro Tag.

Das hat dazu geführt, dass:
·      an diesen Straßen der größte Teil der lärmgestörten ( 29%) und gesundheitsgefährdeten (7,2%) Schiefbahner wohnen.
·      Luftverunreinigungen durch erhöhte Schadstoffmengen festgestellt wurden.
·      dass sich jetzt schon viele Anwohner der betroffenen Straßen über Gestank und Geruchsbelästigung durch den Verkehr bei entsprechenden Witterungslagen beschweren.


·           man sich in den Gärten an den Häusern auf Grund des Lärms nicht mit normaler Lautstärke
        unterhalten kann-. Deshalb haben sich Hausbesitzer an der Willicher Str. eingemauert.




·          es häufig (Fast-) Unfälle gibt. Beispiel: Überquerung Hochstraße (wie in Video),
Radfahrer auf der Willicher und Hochstraße usw. Wir registrieren eine Zunahme der Unfälle auf der Hochstraße
·           in den Hauptverkehrszeiten ist es fast unmöglich auf die Straßen aufzufahren.
·           an derTupsheide sind bei alten Häusern vermutlich durch den LKW und Busverkehr Setzrisse festgestellt worden.
·           Bei Verbreiterung der Willicher Str., und Verbesserung der Auffahrt L382 kommt es zu Verkehrsverlagerung von der Tupsheide auf die Willicher Str.

Es wird erwartet, dass die oben aufgeführten Verkehrsbewegungen weiter ansteigen wenn in Schiefbahn Nord weiter gebaut wird. (Nur für 44S bei 100 WE 1000 Fahrzeuge,)
Die geplante Schließung  des Schleichweges Wekeln nach Niederheide ( 2000 Fahrzege / Tag)wird die betroffenen Straßen weiter belasten. 

                              




Mit Schreiben vom 29.06.2009 an Herrn Siepen haben wir bereits auf die prekäre Sitiuation dieser Straßen hingewiesen.
„Das Straßennetz stammt aus dem 19. Jahrhundert, Bis heute gibt es noch nicht einmal eine Umsetzungsplanung der Verwaltung für den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2005." sagt die CDU in der Presse schon 2008.
Seit Jahren wird von der Politik  Verbesserung versprochen. Fakt ist jedoch, dass keine Verbesserungen in den letzten 20 Jahren erreicht wurden. Im Gegenteil es wurde weiter gebaut (Augustinerinnen, Rewe usw.) und damit die Verkehrsverhältnisse verschlimmert.

Deshalb fordert die Bürgerinitiative: Keine weiteren Bebauungen im Schiefbahner Norden bevor eine Verkehrsentlastung beschlossen wurde.

Weiterhin  fordern wir, dass die Verwaltung ihre Blockadepolitik aufgibt und mit der BI zusammenarbeitet.
Die Verwaltung hat bis jetzt  jede Zusammenarbeit mit der BI abgelehnt.
z.B.: Verkehrsgutachten:
Schon auf Grund der  begrenzten Aufgabenstellung  an den Gutachter konnte kein befriedigendes Ergebnis erwartet werden.  Sicher wären bessere Resultate erreicht worden hätte man die Mitarbeit der BI nicht so rigoros abgelehnt.
Das Verkehrsgutachten hätte man sich ersparen können. Das Ergebnis:“ Die Willicher Str. kann den Verkehr noch aufnehmen!“ war nie angezweifelt worden. Dies hatte doch auch schon vorher in dem von  der Verwaltung erstellten Gutachten gestanden.
Vorschläge zur Verbesserung der Situation, die wir erwartet hatten wurden nicht gemacht.
Unsere Fragen zu Verkehrsentwicklung in den kommenden Jahren (44S , 43S den Frau Stall angeblich nicht kennt und Stadtentwicklungsplan 2024 usw. ), zum Wallgraben der auch betroffen ist; Auswirkung Schließung Schleichweg Klapptor; Verkehrsverlagerung  durch 44 S von der Tupsheide auf die Willicher Str.; Auswirkungen einer Nordumgehung; fehlende Beschilderung Wallgraben usw. wurden nicht gestellt.
Im Gegenteil in der Verkehrsstudie steht die Willicher Str. wäre ein Schleichweg nach Willich weil schneller zu befahren. Welch ein Unsinn!
Und hätten wir das Datum der Messung gewusst hätte man vielleicht Folgendes klären können: Es hatte morgens geregnet. Es ist unglaublich, dass der Spitzenverkehr morgens wesentlich niedriger sein soll  als abends. Dies gilt vor allen Dingen wenn man weiß, dass bei  Regen Eltern die Kinder zur Schule fahren.
Ein Hinweis, dass diese Messung (die nur an einem Tag und dann auf Wunsch der Verwaltung verkürzt wurden) Fehlertoleranzen von mehr als 10% haben können fehlt ganz.

z.B. Fragenkataloge zu Verkehr.Bauleitplan 44S und Umwelt:
Unsere Fragenkataloge zu diesen Themen wurden teilweise ungenügend oder falsch beantwortet.
Da Details  hier zu weit führen würden bitten wir die Fragen, Antworten und unsere Kommentare dazu im Internet unter  http.//verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de nachzulesen.
Ein Beispiel:
Wird auch untersucht wie viel Mehrverkehr auf der Willicher Str. entsteht  durch eine Erleichterung der  Auffahrt auf die L382 durch Kreisverkehr oder Ampel . Jetzt fahren viele Autos um die schwierige Auffahrt zu vermeiden über die Tupsheide in Richtung Willich.
 Antwort der Verwaltung: Die von den Büros zu erstellenden Verkehrsmodelle werden den Durchgangsverkehr auf der Willicher Straße  sowohl bei einem Kreisverkehr als auch bei einer Ampel berücksichtigen.   
Falsche Antwort auf unsere Frage ! Die Frage ist wie wird das untersucht bzw. gemessen?

In dem Verkehrsgutachten von 2002 steht wörtlich: „Die Stadt Willich betreibt für die Lärmminderungsplanung und Verkehrsentwicklungsplanung bisher keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Verwaltung sieht bei diesen übergeordneten Planungen keine Ansätze für eine konstruktive Mitarbeit der Bürger“.
Das können wir als BI nicht akzeptieren.
Wir hoffen, dass die Verwaltung lernt, dass sie für die Bürger da ist und Ihre Blockadehaltung aufgibt. Wir sind sehr daran interessiert bei dem  Lärmgutachten und dem Lärmaktionsplan Stufe2 mitzuwirken. Bei dieser Planung ist zunächst die L361 (Hochstraße – Albert Oetkerstraße) betroffen jedoch wirkt sich hier u.E. die 44S aus.





Verkehrsbelastung ist das Hauptargument der BI aber


Bedarfsplan:
Die Erstellung eines Bedarfsplans für Neu und Altbauwohnungen wurde in der Planungs-ausschusssitzung im Oktober 2013 verabschiedet. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Herr Arno Hoffmann von der Stadtplanung wurde  am 17.5. 2014 in der  Rheinischen Post zitiert, "dass es derzeit kaum Nachfragen nach Doppelhaushälften gibt, sondern nur große Grundstücke nachgefragt werden!"
Wie viele Anfragen sind bisher aus Schiefbahn hierzu erfolgt?  Wie wirkt sich das auf die Planung 44S aus?
In der nahen Zukunft wird eine Verödung der Innenstädte durch Überalterung erwartet. Wäre  es nicht ratsam vor einer weiteren Versiegelung wertvoller Grünflächen Möglichkeiten alternativer  Bebauungspläne in den Innenstädten den neuen Wohnanforderungen anzupassen?
Der Zuzug in die Großstädte wie Düsseldorf hält an. In Schiefbahn geht die Bevölkerungszahl jetzt schon zurück.
Grundstückskauf:
Wie ist es möglich, dass Grundstücke gekauft werden obwohl vorher keine Umweltverträglichkeitsprüfung  (Lärm, Schadstoffe, Bodengutachten usw. durchgeführt wurden?
Warum wurde es in diesem Fall zugelassen, dass etwa 30% der Grundstückfläche  im Selbstbehalt (Normalerweise max. 10%) gekauft wurden. Wird hier der Spekulation Vorschub geleistet? Wer verdient sich hier eine „goldene Nase“?
Ist es richtig wenn wir behaupten, dass wenn an einer anderen Stelle gebaut werden würde die Kosten von mindestens 2.1 Millionen Euro für einen Lärmschutz   der Stadt  und dem Steuerzahler  erspart werden können?
Der Landesentwicklungsplan beschränkt die weitere Versiegelung von Grundstücksflächen für Gewerbe und Wohngebiete. Sollte man dann bei der Problematik der 44S nicht besser nach alternativen Flächen in ganz Willich suchen.

Gutachten:
In dem Umweltgutachten der Stadt finden wir folgende Formulierungen:
·           Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Schutzgüter Boden Wasser und Klima erwartet.
·           Bei der Aufstellung muss eine Umweltprüfung erfolgen in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden müssen.
·           Eine Naherholungsnutzung ist auf Grund der Vorbelastung durch Immissionen der vorhandenen Straßen kaum gegeben. 
·           Auf Grund der Nähe zur L382 (Bis 20.000 Fahrzeuge/Tag !) ist bis zu 100m Abstand mit erhöhten Lärm und Schadstoffimmission zu rechnen.
·           Die Böden im Planbereich werden als besonders schützenswert eingestuft. Weiterhin hat die Planung negative  Auswirkungen auf das Klima im Plangebiet selbst und auch auf die angrenzenden Bereiche.
Muss denn bei den vielen negativen Fakten unbedingt hier gebaut werden?
Kosten:
Jahrelang hieß es das Schiefbahner Dreieck könnte nicht gebaut werden, da ein notwendiger Lärmschutzwall zu teuer ist. Bauland gibt es zur Zeit für Durchschnittlich 196 €/m²

                                 Entwicklung der Kaufpreise für Grundstücke in Willich

Durch den Trick  den Preis für das Baugelände auf 280 €/m² anzuheben rechnet sich  das Projekt 44S auf dem Papier. Es bestehen aber große Zweifel ob dieser Preis bei der schlechten Lage  (Verkehrslärm  und Schadstoffe) erreicht werden kann. Sollten wie oben gezeigt die Grundstücke nur für 200 €/m² verkäuflich sein wird der Willicher Steuerzahler mit 2 Millionen Euro belastet
Wie wird sichergestellt, dass die vorgegebenen Grundstückskosten erreicht werden.

Der Ausbau des Dreiecks  soll  6.5 Millionen € kosten. Der Kämmerer rechnet mit einem Überschuss von 250.000 Euro. Das sind nur 3,8% der Gesamtkosten.  Bei kommunalen Projekten werden die Budgets meist wesentlich höher als 10%  überschritten.
Dazu kommt: In der für die SPD erstellte Kostenrechnung der Verwaltung
·         fehlen Kosten für Zinsen und Verwaltung. Diese anzurechnen wird merkwürdigerweise von der Verwaltung abgelehnt.
·         Inflationskosten sind nicht ausreichend eingerechnet
·         In der Kostenaufstellung sind Fehler.
Jetzt schon fehlen Kosten oder sind falsch gerechnet und die Einnahmen für das Bauland sind optimistisch eingestellt.
Wie will man sicherstellen, dass die Kosten der Bebauung  nicht überschritten werden und letztlich der Willicher Steuerzahler für die Ansiedlung von Ortsfremden zahlen muss?
Die Verwaltung hat uns schriftlich mitgeteilt, dass die Stadt Kosten von 210.000 Euro für den Lärmschutzwall übernimmt. Die Anwohner der Willicher Straße tragen mindestens 6 €/m² etwa 250.000 € ebenfalls erheblich zu den Kosten bei. Ist es richtig wenn wir sagen dass damit  alle Willicher Steuerzahler für die Bebauung  zahlen, die nicht fällig würden wenn an anderer Stelle gebaut würde?
Es fehlen Aussagen zu Folgekosten obwohl es für diese Fälle Folgekostenschätzer im Internet gibt.
Andere Problempunkte:
Das in der Bauleitplanung vorgesehene Gebiet gehört zu der sogenannten Lehmplatte. Ein Bodengutachten und fehlt noch.  Ob und wie Neubauwillige ihre Entwässerung gestalten müssen ist offen. An der Stelle wo jetzt die Regenwasserversickerung geplant ist entsteht j bei starkem Regen ein großer Teich der erst nach einigen Tagen versickert.
Energetisch falsch ist die Ausrichtung  der Häuser. Aus der Ausrichtung der Dächer ergibt sich dass Solarzellen unwirtschaftlich sind.  Ist das nicht ein weiterer Nachteil für das Baugebiet und müssen eventuelle Grundstückskäufer darauf hingewiesen werden?
Architektonisch falsch sind u. E die geplanten Mehrfamilienhäuser an der Willicher Straße. Sie sollten besser auf der östlichen Seite des Baugebietes geplant werden, da diese sich dort besser der vorhandenen Peripherie anpassen würden. Ein Hochhaus das zwischen den geplanten Einfamilienhäusern  44 S und Bungalows der Rembrandtstraße geplant würde, würde einem Privatmann nicht genehmigt.
Durch die Planung nur einer Ausfahrt aus dem geplanten Gelände entsteht eine Enklave.
Ein Kreisverkehr wie bei Variante C würde  Anwohner der Augustinerinnen Straße stark benachteiligen. Deshalb wünschen sich viele eine Bebauung mit nördlicherem Ausgang (Alternative D)
Durch den Ausbau und Verbreiterung der Willicher Str.  ab Rubensweg wird eine neue Rennstrecke geschaffen obwohl schon jetzt ständig im vorderen  Bereich  oft zu schnell gefahren wird.

Nordumgehung
Eine Nordumgehung ist aus unserer Sicht möglicherweise die derzeit einzige Alternative um den Verkehr auf den betroffenen Straßen zu reduzieren. Jedoch gibt es negative Aussagen aus der Politik, dass diese Umgehung auf Grund von Neubaugebieten und Flächentausch nicht mehr möglich sei. Ferner wird generell die eine wirksame Entlastung angezweifelt.

Wir haben einen Vorschlag eine zu planende Nordumgehung weiter in den Norden zu verlegen.




Verschiedene Alternativen und Finanzierungsmöglichkeiten sollten überprüft werden bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Selbst die Verwaltung hat die Politik aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen.

Kreisverkehr oder Ampel

Die  Auffahrt  Willicher Str. auf die L382 Korschenbroicher Str. ist kein Unfallschwerpunkt  mehr.
Der Verkehr  der Willicher Straße beträgt nur 18 % des Verkehrsaufkommens der  L382.  Für Gatherbusch und entsprechende Linksabbieger von L382 wurden keine Fahrzeugbewegungen ermittelt.
Es handelt sich damit nicht um eine echte Kreuzung.
Gutachter in ähnlichen Fällen bei der Abwägung zwischen Kreisverkehr und Ampelanlage haben sich für Ampelanlagen entschieden haben, weil es auch bedarfsgesteuerte  Anlagen gibt die vor allen Dingen bei  stark unterschiedlichen Verkehrsbelastungen der sich kreuzenden Straßen Vorteile haben!
Eine Ampelanlage dem Willicher  erspart  dem  Willicher Steuerzahler mehrere 100.000 Euro.  Die etwas höheren Folgekosten wie oftmals aufgeführt werden von dem Land übernommen.

Stellungnahme Verwaltung zu Alternativen zum Kreisverkehr:“. Es sei denn, dass auf die Umgehungsstraße generell und unwiederbringlich verzichtet wird. Hierzu müssten aber die Ziele der Verkehrsplanung und die bestehende Beschlusslage geändert werden."

Dienstag, 9. September 2014

FDP Antrag zum Schiefbahner Dreieck

   
    



An den                                                                               
Bürgermeister der Stadt Willich
Schloss Neersen
47877 Willich      
                                                                                                  05. September 2014


Per email


Anfrage: zur Bebauung des „Schiefbahner Dreiecks“
             
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach unseren zuletzt geführten  Gesprächen mit vielen Bürgern in Schiefbahn, u.a. auch mit der Bürgerinitiative „Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden“ gibt es noch  viele Unklarheiten und Fragen bezüglich der geplanten Bebauung des sogen. „Schiefbahner Dreiecks“.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung, die nachstehenden Fragen im öffentlichen Teil des Planungsausschusses zu beantworten:

1. Lärm

Das Umweltgutachten der Stadt schreibt vor, dass ein Lärmgutachten für das Baugebiet
erstellt werden muss.

a) Wann wird dieses Lärmgutachten in Auftrag gegeben?
b) Wie wird die Lärmbelästigung ermittelt?
c) Wird die Lärmbelästigung auch für die geplanten Häuser an der Willicher Str. durch
    den Verkehr auf Willicher Str. und der L382 ermittelt?
d) Welchen Einfluss hat der laut Verordnung durchzuführende Lärmaktionsplan auf das
    Bauvorhaben?
e) Werden die betroffenen Bürger und u.a. auch die Bürgerinitiative bei der Erstellung der Lärmgutachtens mit einbezogen?


2. Bedarfsplan

Die Erstellung eines Bedarfsplans für Neu und Altbauwohnungen wurde in
der Planungsausschusssitzung im Oktober verabschiedet.


a)    Wann ist mit einem ersten Ergebnis zu rechnen?
b)    Herr Arno Hoffmann von der Stadtplanung wurde  am 17.5. 2014 in der
    Rheinischen Post zitiert, "dass es derzeit kaum Nachfragen nach Doppelhaushälften
    gibt, sondern nur große Grundstücke nachgefragt werden!"
    Wie wirkt sich das auf die Planung 44S aus?
    Wie viele Anfragen sind bisher aus Schiefbahn hierzu erfolgt?

3. Auswirkungen des neuen Flächenrankings der Regionalplanung Düsseldorf

Das neueste Flächenranking des Regionalplans Düsseldorf hat für Willich ergeben, dass nur
noch 100 WE geplant werden dürfen.

a)    Bitte stellen Sie uns die Stellungnahme der Verwaltung zum Ranking vor.
d) Im Regionalplan werden auch die Siedlungsbereiche festlegt, in denen die Kommunen
    vorrangig ihre Wohnbaulandentwicklung betreiben sollen. Wo liegt das vorgeschlagen
    Gebiet für Willich?
e) In wie weit kann unter diesen Gesichtspunkten die Planung 44S überhaupt weiter verfolgt werden?



Mit freundlichen Grüßen

                                                                               
Hans-Joachim Donath                                                   Klaus Vogt
 Fraktionsvorsitzender                                          Fraktionsgeschäftsführer      






Dienstag, 26. August 2014

Nordumgehung Schiefbahn: Bürgerinitiative fordert klare Aussage




Verwaltung und Politik haben zur Nordumgehung unterschiedliche Standpunkte. Leider ist der TOP 12  Antrag der CDU-Fraktion (19/14) zum "Schiefbahner Dreieck" der letzten Planungsausschusssitzung untergegangen.

Die Verwaltung führt im Antwortschreiben an den Ausschuss hierzu aus :


"Eine Alternative im Hinblick auf den geplanten Kreisverkehr auf eine Ampelanlage gibt es für die Situation nicht. Es sei denn, dass auf die Umgehungsstraße generell und unwiederbringlich verzichtet wird. Hierzu müssten aber die Ziele der Verkehrsplanung und die bestehende Beschlusslage geändert werden."

Die Aussagen der Politik sind jedoch diametral zu diesem Standpunkt:

CDU: Herr Dr. Schrömbkes macht in der Bauausschusssitzung im September 2013 deutlich, dass die im Flächennutzungsplan  gezeigte Nordumgehung überhaupt nicht möglich ist. Die notwendigen Flächen stünden auf Grund des Flächentauschs nicht mehr zur Verfügung
FDP: Eine Nordumgehung ist nicht sinnvoll, da die Mobilitätstudie gezeigt hat,  dass diese kaum Entlastung für die betroffenen Straßen bringt.

Für die Bürgerinitiative ist eine eindeutige Aussage von Politik und Verwaltung sehr wichtig, da eine Umgehung aus unserer Sicht eine der Möglichkeiten der Entlastung ist.
Alle Parteien haben vor der Wahl versprochen die zum Teil chaotischen Verkehrsverhältnisse in Schiefbahn zu verbessern. Deshalb fordern wir  eine klare Aussage von Politik und Verwaltung zur Nordumgehung bevor weitere Planungsschritte für das Schiefbahner Dreieck eingeleitet werden. Dazu ist, wie die Verwaltung ausführt, die bestehende Beschlusslage zu überprüfen.

Wir wollen wissen:

1.       Ist eine Nordumgehung an der derzeitig geplanten Stelle noch möglich?
2.       Wenn die Umgehung hier nicht mehr möglich ist, gibt es Alternativen (wie von uns vorgeschlagen; Siehe unten)?
3.       Wie hoch ist die Entlastung der betroffenen Straßen durch eine Umgehung?
4.       Ist, wie von uns gefordert, eine Änderung der Beschlusslage zur Nordumgehung vor weiteren Planungsschritten 44S möglich?


Die Forderung der Initiative erst Verkehrsentlastung dann weitere Neubaumaßnahmen im Schiefbahner Norden gilt nach wie vor.














Samstag, 14. Juni 2014

Stellungnahme zum Verkehrsgutachten

                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de


Stellungnahme zum Verkehrsgutachten Baugebiet Willicher Straße

1.       Thema verfehlt

Schon der Titel des Gutachtens zeigt, dass hier hauptsächlich die Auswirkungen des geplanten Neubaugebietes auf nur die Willicher Straße untersucht wurde.
Die Bürgerinitiative wurde in keiner Weise an der Studie beteiligt, Die Aussage der Verwaltung man würde die Anliegen der BI an das Planungsbüro weitergeben hat nicht stattgefunden. Die Verwaltung hat mit der BI nie über das Verkehrsgutachten gesprochen.

Das Ergebnis: Auswirkungen auf Hochstraße und  Wallgraben wurden nicht untersucht.
Lapidar wird ausgesagt: Der Knotenpunkt Willicher Str./Wallgraben kann bei der Herleitung der Verkehrsverteilung nicht angesetzt werden. Das ist falsch: Hochstraße und Wallgraben werden von den Bauplänen 44S und bald 33 S betroffen.
Das Gutachten geht an der Verkehrsproblematik Schiefbahn Nord vorbei weil der Auftrag der Verwaltung falsch gestellt wurde. Das Geld für das Gutachten hätte man sich sparen können. Der früher von der  Verwaltung   erstellte Verkehrsbericht kam zu dem gleichen Ergebnis. Kein Wunder!

2.       Folgende Fragen der BI zum Verkehr wurden in  dem Gutachten nicht untersucht

·         Was passiert wenn der Schleichweg am Klapptor (2000 Fahrten/Tag) wirklich nur noch für den Landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden darf? Die Aussage der Politik:“ man sollte froh sein dass es diesen Schleichweg gibt“ werten wir als einen Aufruf zur Nichtbeachtung von Verkehrsregeln.
·         Wie wirken sich weitere Bauleitplanungen im Schiefbahner Norden aus
Befremdlich  ist hier die Aussage von Frau Stall und ihrer Baudezernentin in der Anhörung dass sie den Bauleitplan 33S nicht kennen.
·         Wie entwickelt  sich der Verkehr in den nächsten Jahren. Dazu ist in dem Gutachten  wieder einmal keinerlei Aussage zu finden.
·         Wie wirkt sich der geplante Kreisverkehr oder eine Ampel auf die Verkehrsverteilung Willicher Str. / Tupsheide aus?
·         Welche Entlastung bringt eine Nordumgehung wirklich? (Unterschiedliche Zahlen im Verkehrsgutachten 2005 und Mobilitätsplan)



3.       Erkenntnisse  aus dem Gutachten

Gemessen wurde  am Donnerstag den 16.1.2014 und zwar von 7:00 bis 9:00. Von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr. Die Zeiten wurden merkwürdiger weise von der Verwaltung festgelegt.
Über äußere Umstände zum Messzeitpunkt wie z.B.: Wetter wird im Gutachten nichts ausgesagt. Laut Wetterbericht hat es morgens geregnet.

Für den Knotenpunkt Willicherllicher Str. /Korschenbroicher Str. wurde der Spitzen verkehr gemessen
Morgenspitze 07:30 Uhr- 08:30 Uhr                       Abendspitze  16:30 Uhr- 17:30 Uhr   
Willicher Str.                      363 Kfz/h                         Willicher Str.                      430 Kfz/h  
Korschenbroicher Str.      1421 Kfz/h                         Korschenbroicher Str.      1461 Kfz/h

.
Der Verkehr aus der Willicher Straße beträgt nur 18 % des Verkehrsaufkommens auf der L382.  Für Gatherbusch und Linksabbieger L382 wurden keine Fahrzeugbewegungen ermittelt. Dies ist ein Hauptargument für eine preisgünstigere Ampel statt eines Kreisverkehrs.

Es hatte morgens geregnet. Es ist unglaublich, dass der Spitzenverkehr morgens wesentlich niedriger  sein soll als abends, vor allen Dingen wenn man weiß, dass bei  Regen Eltern die Kinder zur Schule fahren. Wir zweifeln aus diesem Grund die Messung an und fordern eine Wiederholung-

Die rechnerische Bewertung des Gutachters der Verkehrsqualität am Knotenpunkt L32 / Willicher Str. sagt aus: „ Es bilden sich hier lange Schlangen  ständig wachsende Staus, extrem lange Wartezeiten, Überbelastung“. Diese Beurteilung  teilen wir auf Grund eigener Messungen und Beobachtungen nicht.

Weiterhin wissen wir, dass das Argument des Gutachters, dass die Willicher Str. weil schneller zu durchfahren ein Schleichweg für de Fahrten in Richtung Willich ist falsch ist-
Im Gegenteil.  Der  größte  Anteil der 80 Fahrzeuge die in der Spitzenzeit von Tupheide in Richtung Willich abbiegen sind Fahrzeughalter, die eine Auffahrt von der Willicher Straße aus scheuen.

Für den Knotenpunkt Tupsheide/K orschenbroicher Str. wurde folgender der Spitzen verkehr gemessen
Morgenspitze 07:30 Uhr- 08:30 Uhr                       Abendspitze  16:30 Uhr- 17:30 Uhr   
Tupsheide .                       356 Kfz/h                           Tupsheide.                        347   Kfz/h  
Korschenbroicher Str     1023 Kfz/h                         Korschenbroicher Str     1033 Kfz/h

Willicher Straße und Tupsheide haben derzeit  einen etwa gleich hohen Verkehrsanteil.

Für den Wallgraben wurden in der Spitzenzeit 145 Fahrzeuge pro Stunde ermittelt.

Der Gutachter verweist auf Ermittlungen der Verwaltung wo festgestellt wurde, dass auf der Willicher Straße häufig zu  schnell gefahren wird. Bei der geplanten Verbreiterung  der Willicher Straße ab Rubensweg in Richtung L382 entsteht eine weitere „Rennstrecke“.

Aus den Einzelmessungen hat das Gutachten  derzeit 4500 Fahrten pro Tag für die Willicher Str. ermittelt. Das  ist eine rechnerische Durschnittszahl.  Das Gutachten sagt leider nichts darüber aus welche Fehlergenauigkeit diese Zahlen haben. In etwa gilt diese Anzahl auch für die Tupsheide.

Das Gutachten hätte man sich sparen können, da alle Zahlen die im Gutachten ermittelt wurden schon in einem älteren  Gutachten des Willicher Verkehrsamtes erwähnt werden.

 Zusammenfassung:
Schon auf Grund der  begrenzten Aufgabenstellung  an den Gutachter konnte kein befriedigendes Ergebnis erwartet werden.  Sicher wären bessere Resultate erreicht worden hätte man die Mitarbeit der BI nicht so rigoros abgelehnt.
Durchführbare Maßnahmen den Verkehr in Schiefbahns Norden zu entlasten haben sich aus dem Gutachten nicht ergeben.
Leider wurde die Messung nur an einem Tag gemacht. Da die Messergebnisse nicht zu erklären sind fordern wir eine Wiederholung der Messung.
Einige Aussagen des Gutachters können wir nicht nachvollziehen und werden noch einmal nachfragen.
Das Zahlenmaterial  spricht eindeutig für die Errichtung einer Ampel statt eines teuren Kreisverkehrs.
Die ermittelten Werte können  je nach Verkehrssituation jedoch  stark streuen.  Die teilweise jetzt schon vorhandenen chaotischen Verkehrsverhältnisse  würden durch eine  Bebauung mit bis zu 1000 zusätzlichen Verkehrsbewegungen pro Tag noch  verschlimmert.
Die Aussage des Gutachtens ist dass  Straßen im Schiefbahner Norden den zusätzlichen Verkehr aus einem eventuellen Neubaugebiet noch irgendwie aufnehmen. Die derzeitigen Anwohner  müssen jedoch den Lärm und die Luftverschmutzung , über die im Gutachten nichts ausgesagt wurde, ertragen.

Ralf Lück  Willicher Str. 55            Tel.  02154 5633               E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de