Montag, 4. April 2016

300 Unterschriften zu Bauleitverfahren. Planungsausschuss 7.4.2016

                              Bürgerinitiative
                Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                           Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de


Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass einige unserer Unterstützer(innen) mehr als 300 Unterschiften zu  einer Anregung für die Bauleitplanung des Schiefbahner Dreiecks gesammelt haben.    Diese Unterschriften wurden in nur ganz kurzer Zeit gesammelt und es wird berichtet, dass man mit mehr Zeit noch viel  mehr Unterschriften erhalten hätte.  Dass das Interesse an den Themen unserer BI sehr hoch ist sieht man auch an den mehr als 10.000 Besuchern unseres Blogs.

Am Donnerstag den 7.4.2016 findet ab 18.oo Uhr die nächste Planungsausschusssitzung   im Technischen Rathaus statt.

Zwei Tagesordnungspunkte  tangieren Themen unserer BI:

TOP 1: Ein Bürgerantrag gegen die Nordumgehung wird diskutiert.

TOP 7: Es soll eine Satzung beschlossen werden die vorsieht, dass für Grundstückskäufe verpflichtend vorgeschrieben werden soll,  dass Fernwärme der Stadtwerke unbefristet abzunehmen ist. Wir haben beantragt, dass diese Satzung erst dann diskutiert wird, wenn das Bauleitverfahren entschieden ist.

Generell muss man sagen, dass diese Satzung Planwirtschaft a la DDR ist. Warum muss man jemand zwingen Kunde der Stadtwerke zu werden?  Sind die Konditionen so schlecht? Wenn die Konditionen für die Fernwärme günstiger  als andere Alternativen sind, wird man sich sicher für die Stadtwerke entscheiden.  Es gibt jedoch Experten die dringend davor warnen Verträge für Fernwärmeversorgung abzuschließen, die unwiderruflich sind besonders dann wenn diese von den Kommunen bestimmt werden. Man verweist unter anderem auf die Gefahr, dass bei klammen Kassen der Kommune hier die Kunden zusätzlich zur Kasse gebeten werden.


Wir werden, sollten sich neue Aspekte in der Sitzung ergeben, darüber berichten. 

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de









Samstag, 2. April 2016

Kurzfassung Äußerungen zu Bauleitplanung 44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße –

   
                                             Bürgerinitiative
                              Verkehrsbelästigung  Schiefbahner  Norden
                                               Internet:  http://verkehr-schiefbahner-norden.blogspot.de



Die Problematik einer Bebauung des Dreiecks ist nach wie vor gültig wie die nachfolgenden Äußerungen zeigen werden.

      1.Verkehrsentlastung
Bis jetzt sind keine  Maßnahmen bekannt wie der Verkehr  für den Ortskern von Schiefbahn und die von der Bebauung des Schiefbahner Dreiecks  betroffenen Straßen entlastet werden können.  Ob eine Nordumgehung jemals in Frage kommt soll bis zum Sommer  entschieden werden.

Wir fordern, dass das Bauleitverfahren , wie von der Politik versprochen, erst dann entschieden wird wenn eine Entlastung  der betroffenen Straßen genehmigt ist.

      2. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eine von uns geforderte wiederholte Prüfung hat ergeben:

  •          Dass Grundstücke für 330 €/m² verkauft werden müssen um Verluste  und damit höhere Steuern für die Willicher Bürger zu vermeiden.  Ob diese Preise für belastete Grundstücke zu erzielen sind ist mehr als zweifelhaft. Neueste Gutachten zeigen für Willich Grundstückpreise für mäßige Lagen 170 €/m².  Dazu sind noch erhebliche Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und Versickerung  durch die Bauwilligen aufzubringen. Der Stadt  würden ca. 3 Millionen Euro in der Kasse fehlen!
  •          Das Ziel der Planung bezahlbare Grundstücke für junge Willicher Familien anzubieten wird nicht erreicht.
  •          Die  Kosten für das Schienbahner Dreieck  haben sich  Haushalt 2015 zu 2016 um 33%  um  1.500.000 € (in Worten 1,5 Millionen !!) erhöht.  Die Kosten der Wirtschaftlichkeits-betrachtung stiegen von 2013 auf 2016 um 636.000€.  ÖffentlicheProjekte dieser Größenordnung  überschreiten normalerweise die geplante Reserve von 6%.
  •          Der Bedarfsplan Wohnen hat ergeben, dass vor allen Dingen bezahlbare Grundstücke gesucht werden
  •          Am Schallschutz ( nur 4m hoch) soll aus Kostengründen gespart werden 

 Wir fordern schnellsten eine öffentliche Diskussion und ein neutrales Gutachten ob die noch festzulegenden  Verkaufspreise für die Grundstücke zu erreichen sind.

       3. Verkehrsgutachten
  •          Es fehlt  eine Angabe zu möglichen Abweichungen (Toleranzen) da die Zählung nur an einem Tag (Stichprobe) stattfand. Der obere Toleranzwert ergibt auch oberen Werte für den Lärmpegel.
  •          Eigene Messungen, die wesentlich höher ausfallen und fragwürdige Ergebnisse  der Studie (abends mehr Verkehr als morgens), bestätigen dass Stichproben abweichen können.
  •          Nicht untersucht wurde wie  der Ausbau der Willicher Straße und ein Kreisverkehr der  die Verkehrsverteilung zu Lasten der Willicher Straße ändert.
  •          Es fehlt eine Aussage zu zukünftigen generellen Verkehrsentwicklungen und wahrscheinliche Zunahme des Verkehrs.
  •          Es fehlt eine Aussage zu der Stadtentwicklung in dem Gutachten. Der Rahmenplan Nord Schiefbahn von 2003 zeigt  dass eine zusätliche Verkehrsbelastung mit  5000 KFZ/ 24 Std.nicht verträlich abwickelbar ist.

Wir fordern, dass das Verkehrsgutachten um diese Fakten erweitert wird, damit die Auswirkungen auf das Schallschutzgutachten überprüft werden können.


      4.Lärmemission und  Schallschutz
Die letzte Untersuchung 2005 zeigte eine hohe  Lärmbetroffenheit  in Schiefbahn. Seitdem hat der Verkehr erheblich zugenommen. Iim Rahmen der 2. Stufe zur Umsetzung  der EU-Umgrbingslärmrichtlinien und der damit verbundenen Lärmaktiondsplanung gezeigt, dass im Kern von Schiefbahn  akuter Verbesserungdbedarf der inerörtlichen Lärmsitutation besteht. 
Die Anpassung des Verkehrsgutachtens hat auch Auswirkungen  auf die Berechnung des zu erwartenden  Lärmpegels. Diese erklärt auch, dass wir mit eigenen Messungen höhere Werte als die in dem Gutachten errechneten gefunden haben

Der Lärmschutzwall  ist nur mit 4 m Höhe geplant.  Bauwillige müssen, damit die  Kosten für den Lärmschutzwall  reduziert werden können,  zusätzlich hohe eigene Kosten und andere Maßnahmen in Kauf nehmen.

Welche Auswirkungen auf die Lärmemission hätte eine Straßenbahn entlang der L382, die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwähnt wird?

Wir fordern eine Überprüfung des Schallschutzgutachtens  auf Grund des zu ergänzenden Verkehrsgutachtens und die Beachtung der EU-Umgebungsrichtlinie.


5.  Schadstoffemission
Im Umweltbericht zur Bebauung des Schiefbahner Dreiecks steht:   Man kann davon ausgehen, dass  in einem Bereich von 100 m beidseitig der Korschenbboicher Straße (mit bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag) mit erhöhten Schadstoffemissionen zu rechnen ist.
Ein Hinweis auf diese Problematik fehlt in der textlichen Fassung des Auslegungsplans und sollte nachgeholt werden.

      Zusammenfassung
Eine Abwägung des öffentlichen Interesses mit der Problematik des Plangebietes müsste auch die Politik veranlassen die Pläne für eine Baugenehmigung des Schiefbahner Dreiecks fallen zu lassen.

Dipl. Ing.  Ralf Lück  Willicher Str. 55  Tel.  02154 5633 E-Mail: Ralf_Lueck@t-online.de