Samstag, 14. Juni 2014

Eingabe Nr. 8 Umweltschutz




Vorname, Name                                                                                                      Willich den  …………………
Straße
Ort


Per E-Mail
Amt für Umwelt und Bauen
Technisches Rathaus
Rothweg 2
47877 Willich


Betr.  Bauleitplanung  44 S - Korschenbroicher Straße / Willicher Straße -


Anregung /Reklamation:
Das Baugebiet ist aus Umweltschutzargumenten  vollkommen ungeeignet.

Begründung:

In dem Umweltgutachten der Stadt  Stand Januar 2014 finden wir folgende Formulierungen für das“ Schiefbahner Dreieck“.
·         Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans für die Schutzgüter Boden Wasser und Klima erwartet.
·         Bei der Aufstellung muss eine Umweltprüfung erfolgen in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden müssen.
·         Eine Naherholungsnutzung ist auf Grund der Vorbelastung durch Immissionen der vorhandenen Straßen kaum gegeben. 
·         Auf Grund der Nähe zur L382 ist bis zu 100m mit erhöhten Lärm und Schadstoffimmission zu rechnen.
·         Die Böden im Planbereich werden als besonders schützenswert eingestuft. Weiterhin hat die Planung negative  Auswirkungen auf das Klima im Plangebiet selbst und auch auf die angrenzenden Bereiche.


Deshalb sollte hier nicht gebaut werden sondern  wie im Umweltbericht der Verwaltung festgestellt wenn nicht gebaut werden kann „anderer Stelle gebaut wird".

Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist das Dreieck als Grünfläche im Gegensatz zu den rosa eingefärbten geplanten Wohnbebauungen gekennzeichnet. Diese Fläche ist vorgesehen unbebaut als natürlicher Lärm- und Klimaschutz für den Rubensweg , Augustinerinnen Str. und Willicher Str. Dies sollte auch so bleiben, da ein Lärmschutzwall negative Auswirkungen auf das Klima im Norden und Zentrum von Schiefbahn hat.




Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser E-Mail.






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